Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Wartinger KG
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
KG
Bundesland
Bayern
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Weiden i.d. OPf HRA 2193
EUID
DED3508V.HRA2193
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Weiden i.d. OPf.
Aktenzeichen
IN 236/18
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Florian Schott
Adresse
Ernst-Kraus-Straße 1 b, 92665 Altenstadt
Termine & Fristen
Forderungsanmeldefrist
24.07.2024
Widerspruchsfrist
10.03.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Wartinger KG ist anhängig. Vorläufiger Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Florian Schott. Das Gericht hat über den Vergütungsantrag des vorläufigen Insolvenzverwalters vom 27.11.2025 entschieden und die Vergütung sowie die Auslagen festgesetzt. Eine Erhöhung des Regelsatzes um 67 % wurde als gerechtfertigt erachtet, unter anderem aufgrund der Betriebsfortführung für ca. zwei Monate und der Vorbereitung einer übertragenden Sanierung. Die festgesetzten Beträge sind gemäß § 64 Abs. 2 InsO nicht zu veröffentlichen. Dem vorläufigen Insolvenzverwalter wurde gestattet, Beträge aus der Insolvenzmasse zu entnehmen. Im weiteren Verfahrensverlauf hat das Gericht die Prüfung der bis zum 24.07.2024 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (Tabellenblattnummer 174-200) im schriftlichen Verfahren angeordnet. Den Beteiligten wurde Gelegenheit gegeben, bis zum 10.03.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich zu widersprechen. Nach Ablauf dieser Frist werden die Forderungen geprüft; widerspruchslose Forderungen gelten als festgestellt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
IN 236/18
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Wartinger KG, Hölzlashofer Weg 2, 95683 Ebnath, vertreten durch den persönlich haftenden Gesellschafter Wartinger Josef
Registergericht: Amtsgericht Weiden i.d. OPf. Registergericht Register-Nr.: HRA 2193
- Schuldnerin -
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Die Vergütung und die zu erstattenden …
IN 236/18
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Wartinger KG, Hölzlashofer Weg 2, 95683 Ebnath, vertreten durch den persönlich haftenden Gesellschafter Wartinger Josef
Registergericht: Amtsgericht Weiden i.d. OPf. Registergericht Register-Nr.: HRA 2193
- Schuldnerin -
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Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Florian Schott, Ernst-Kraus-Straße 1 b, 92665 Altenstadt, wurden festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.
Dem vorläufigen Insolvenzverwalter wird gestattet, den Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.
Die Festsetzung der Vergütung und der Auslagen, einschließlich Umsatzsteuer, erfolgt gemäß Antrag des vorläufigen Insolvenzverwalters vom 27.11.2025.
Bei der Festsetzung der Vergütung war von dem der vorläufigen Insolvenzverwaltung unterliegenden Vermögenswert in Höhe von 814.285,99 EUR auszugehen.
Der vorläufige Insolvenzverwalter beantragt eine Erhöhung des Regelsatzes um 92 %.
Auf die ausführliche Begründung in seinem Antrag vom 27.11.2025 wird Bezug genommen.
Die Regelvergütung war gemäß §§ 63 Abs. 3 InsO, 10, 11, 2 Abs. 1 der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) festzusetzen.
Es war ein Übersteigen des Regelsatzes um 67 % gerechtfertigt. Hierbei war die Betriebsfortführung für ca. 2 Monate und die Vorbereitung der übertragenden Sanierung zu würdigen. Die notwendige Vergleichsberechnung wurde durchgeführt. Weitere Zuschläge für die Insolvenzgeldvorfinanzierung für nicht mehr als 20 Beschäftigte kommen nicht in Betracht. Dies ist bereits im Zuschlag für die Betriebsfortführung mitzuberücksichtigen, da es sich hierbei um einen integralen Bestandteil und eine Voraussetzung für jede Betriebsfortführung handelt.
Die Umsatzsteuer war gem. §§ 10, 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Der Berechnung der Auslagenpauschale gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde eine Regelvergütung zugrunde gelegt.
Die Auslagenpauschale von 15 % der Regelvergütung für das erste Jahr der Tätigkeit sowie von 10 % für jedes weitere Jahr gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde - unter Beachtung der maximalen Monatspauschale in Höhe von 250,00 EUR und der Höchstgrenze des § 8 Abs. 3 Satz 2 InsVV - festgesetzt.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Beschwerde:
Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300 Euro übersteigt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Weiden i.d. OPf.
Ledererstr. 9
92637 Weiden i.d. OPf.
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300 Euro nicht übersteigt, kann der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Weiden i.d. OPf.
Ledererstr. 9
92637 Weiden i.d. OPf.
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
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Amtsgericht Weiden i.d. OPf. - Insolvenzgericht - 20.03.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
IN 236/18
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Wartinger KG, Hölzlashofer Weg 2, 95683 Ebnath, vertreten durch den persönlich haftenden Gesellschafter Wartinger Josef
Registergericht: Amtsgericht Weiden i.d. OPf. Registergericht Register-Nr.: HRA 2193
- Schuldnerin -
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1. Die Prüfung der bis 24.07.2024 nach…
IN 236/18
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Wartinger KG, Hölzlashofer Weg 2, 95683 Ebnath, vertreten durch den persönlich haftenden Gesellschafter Wartinger Josef
Registergericht: Amtsgericht Weiden i.d. OPf. Registergericht Register-Nr.: HRA 2193
- Schuldnerin -
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1. Die Prüfung der bis 24.07.2024 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 174-200 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 10.03.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
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Amtsgericht Weiden i.d. OPf. - Insolvenzgericht - 10.02.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
IN 236/18
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Wartinger KG, Hölzlashofer Weg 2, 95683 Ebnath, vertreten durch den persönlich haftenden Gesellschafter Wartinger Josef
Registergericht: Amtsgericht Weiden i.d. OPf. Registergericht Register-Nr.: HRA 2193
- Schuldnerin -
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Sehr geehrte Damen und Herren,
Das Ger…
IN 236/18
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Wartinger KG, Hölzlashofer Weg 2, 95683 Ebnath, vertreten durch den persönlich haftenden Gesellschafter Wartinger Josef
Registergericht: Amtsgericht Weiden i.d. OPf. Registergericht Register-Nr.: HRA 2193
- Schuldnerin -
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Sehr geehrte Damen und Herren,
Das Gericht hat über den Vergütungsantrag des vorläufigen Insolvenzverwalters vom 27.11.2025 zu entscheiden. Vor der Entscheidung ist die Schuldnerin und die Gläubigerversammlung zu hören.
Die Beteiligten erhalten hiermit Gelegenheit bis einschließlich 27.02.2026 Einwendungen bzw. Anträge zur beantragten Vergütungsfestsetzung des vorläufigen Insolvenzverwalters vorzubringen.
In der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts können die Unterlagen zur beantragten Vergütungsfestsetzung eingesehen werden."
Mit freundlichen Grüßen
Amtsgericht Weiden i.d. OPf. - Insolvenzgericht - 23.01.2026
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