Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Weberit Werke Dräbing Blasformtechnik GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Rheinland-Pfalz
Adresse
Langenauerstraße 17, 57641 Oberlahr
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Montabaur HRB 22877
EUID
DET2214V.HRB22877
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Betzdorf - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
11 IN 24/20
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Termine & Fristen
Antrag auf Vergütungsfestsetzung
12.12.2023
Beschluss Vergütungsfestsetzung
28.01.2024
Gegenstand des Unternehmens
Gegenstand des Unternehmens ist die Entwicklung, die Herstellung und der Vertrieb von Kunststoffprodukten. Die Gesellschaft darf auch die Geschäftsführung von anderen Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art übernehmen, sie vertreten, sich an solchen beteiligen oder derartige Gesellschaften errichten.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Weberit Werke Dräbing Blasformtechnik GmbH ist anhängig. Im Rahmen dieses Verfahrens hat das Amtsgericht Betzdorf mit Beschluss vom 28.01.2024 die Vergütung des Gläubigerausschussmitglieds Volkswagen Aktiengesellschaft festgesetzt. Die Festsetzung erfolgte auf Antrag des Gläubigerausschussmitglieds vom 12.12.2023. Der Berechnung lag ein Stundensatz von 200,00 EUR zugrunde. Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Rechtsmittel gegen die Entscheidung sind innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen möglich.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
11 IN 24/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Weberit Werke Dräbing Blasformtechnik GmbH, Langenauerstraße 17, 57641 Oberlahr (AG Montabaur, HRB 22877), vertr. d.: Norbert Dräbing, (Geschäftsführer), ist die Vergütung des Gläubigerausschussmitglieds Volkswagen Aktiengesellschaft, Wolfsburg, vertreten dur…
11 IN 24/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Weberit Werke Dräbing Blasformtechnik GmbH, Langenauerstraße 17, 57641 Oberlahr (AG Montabaur, HRB 22877), vertr. d.: Norbert Dräbing, (Geschäftsführer), ist die Vergütung des Gläubigerausschussmitglieds Volkswagen Aktiengesellschaft, Wolfsburg, vertreten durch den Vorstand, wiederum vertreten durch Frau Dr. Frauke Eßer und/oder Herrn Thomas Hübler festgesetzt worden. Gemäß §§ 73 Abs. 2, 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Betzdorf eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Vergütung gemäß § 17 Abs. 1, 2 S. 2 InsVV
EUR
Vergütung gemäß § 17 Abs. 2 S. 1 InsVV
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 12.12.2023 beantragte das Gläubigerausschussmitglied Volkswagen Aktiengesellschaft, Wolfsburg, vertreten durch den Vorstand, wiederum vertreten durch Frau Dr. Frauke Eßer und/oder Herrn Thomas Hübler die Festsetzung der Vergütung.
Der Berechnung der Vergütung liegt gemäß § 17 Abs. 1, 2 S. 2 InsVV ein Stundensatz in Höhe von 200,00 EUR zugrunde. Bei der Festsetzung des Stundensatzes wurde insbesondere der Umfang der Tätigkeit berücksichtigt.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung ergibt sich aus §§ 18 Abs. 2, 7 InsVV.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Betzdorf, Friedrichstraße 17, 57518 Betzdorf einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Betzdorf, Friedrichstraße 17, 57518 Betzdorf einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Betzdorf, 28.01.2024
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