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Insolvenzprofil
Wegener GmbH i. L.
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Prozessionsweg 31, 48493 Wettringen
Handelsregister
Amtsgericht Steinfurt HRB 12399
EUID
DER2706.HRB12399
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Münster
Aktenzeichen
77 IN 80/25
Phase
Schlussverteilung
Termine & Fristen
Eröffnung
09.12.2025 , 15:13 Uhr
Forderungsanmeldefrist
16.02.2026
Berichtstermin
09.03.2026
Schlusstermin
29.05.2026
Prüfungstermin
17.07.2026
Gegenstand des Unternehmens
Betrieb eines Reisegewerbes
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Wegener GmbH i. L. ist am 09.12.2025 wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Antragsstellerin war die Schuldnerin selbst. Zum Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Andreas Sontopski ernannt. Die Frist zur Anmeldung von Forderungen endete am 16.02.2026. Der Berichts- und Prüfungstermin fand am 09.03.2026 statt. Im weiteren Verfahrensverlauf wurden nachträglich angemeldete Forderungen (lfd. Nr. 2 und 3) geprüft, wobei der Prüfungsstichtag auf den 17.07.2026 festgelegt wurde. Das Gericht hat der Schlussverteilung zugestimmt und die Durchführung des Schlusstermins im schriftlichen Verfahren angeordnet. Den Beteiligten stand Gelegenheit zur Stellungnahme bis zum 29.05.2026 zu. Für die Verteilung an die Gläubiger im Rang des § 38 InsO steht ein Betrag von 11.631,59 EUR zur Verfügung, während die Forderungen insgesamt 60.734,48 EUR betragen. Die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters sind festgesetzt worden.
Originalbekanntmachung · Schlussverteilung
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Wegener GmbH i. L. ist am 09.12.2025 wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Andreas Sontopski ernannt worden. Die Forderungen der Gläubiger sind bis zum 16.02.2026 anzumelden. Der Berichts- und Prüfungstermin ist …
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Wegener GmbH i. L. ist am 09.12.2025 wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Andreas Sontopski ernannt worden. Die Forderungen der Gläubiger sind bis zum 16.02.2026 anzumelden. Der Berichts- und Prüfungstermin ist am 09.03.2026 anberaumt worden. Im weiteren Verfahrensverlauf sind nachträglich angemeldete Forderungen (lfd. Nr. 2 und 3) geprüft worden, wobei die Prüfung für lfd. Nr. 3 aufgehoben wurde, da die Gläubigerin die Forderung zurückgenommen hat. Das Gericht hat der Schlussverteilung zugestimmt und die Vergütung sowie die Auslagen des Insolvenzverwalters festgesetzt. Ein Betrag von 11.631,59 EUR steht für die Verteilung an die Insolvenzgläubiger zur Verfügung. Die Forderungen im Rang des § 38 InsO belaufen sich auf 60.734,48 EUR. Der Schlusstermin ist am 29.05.2026 anberaumt worden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 77 IN 80/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Steinfurt unter HRB 12399 eingetragenen Wegener GmbH i. L., Prozessionsweg 31, 48493 Wettringen, gesetzlich vertreten durch die Liquidatorin Frau Emily Florence Wegener, Bahnhofstraße 19 , …
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 77 IN 80/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Steinfurt unter HRB 12399 eingetragenen Wegener GmbH i. L., Prozessionsweg 31, 48493 Wettringen, gesetzlich vertreten durch die Liquidatorin Frau Emily Florence Wegener, Bahnhofstraße 19 , 48493 Wettringen
hat das Gericht der Schlussverteilung zugestimmt.
Nach der Anzeige des Insolvenzverwalters betragen die Forderungen der Insolvenzgläubiger im Rang des § 38 InsO 60.734,48 EURFür die Verteilung an die Gläubiger steht ein Betrag in Höhe von 11.631,59 EUR zur Verfügung.
Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Münster, Gebäudeteil Eingang B, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster, Zimmer Nr. 211 B zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
77 IN 80/25
Amtsgericht Münster, 20.04.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 77 IN 80/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Steinfurt unter HRB 12399 eingetragenen Wegener GmbH i. L., Prozessionsweg 31, 48493 Wettringen, gesetzlich vertreten durch die Liquidatorin Frau Emily Florence Wegener, Bahnhofstraße 19 , …
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 77 IN 80/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Steinfurt unter HRB 12399 eingetragenen Wegener GmbH i. L., Prozessionsweg 31, 48493 Wettringen, gesetzlich vertreten durch die Liquidatorin Frau Emily Florence Wegener, Bahnhofstraße 19 , 48493 Wettringen
sind die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Insolvenzverwalters festgesetzt worden (§§ 63, 64 InsO).
Die Berechnungsgrundlage für die Festsetzung der Vergütung beträgt X EUR
Es ist die Regelvergütung gem. §§ 13, 2 Abs. 2 S. 1 InsVV festgesetzt worden.
Die Auslagen sind pauschaliert auf Grundlage des § 8 Abs. 3 InsVV festgesetzt worden.
Ferner ist die Umsatzsteuer in Höhe von 19 % gem. § 7 InsVV festgesetzt worden.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Münster statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 200,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Münster eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Münster, Gerichtsstr. 2 - 6, 48149 Münster einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Münster eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Münster, Gebäudeteil Eingang B, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster, Zimmer Nr. 211 B eingesehen werden.
77 IN 80/25
Amtsgericht Münster, 20.04.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 77 IN 80/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Steinfurt unter HRB 12399 eingetragenen Wegener GmbH i. L., Prozessionsweg 31, 48493 Wettringen, gesetzlich vertreten durch die Liquidatorin Frau Emily Florence Wegener, Bahnhofstraße 19 , …
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 77 IN 80/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Steinfurt unter HRB 12399 eingetragenen Wegener GmbH i. L., Prozessionsweg 31, 48493 Wettringen, gesetzlich vertreten durch die Liquidatorin Frau Emily Florence Wegener, Bahnhofstraße 19 , 48493 Wettringen
wird der Schlussverteilung zugestimmt.
Die Durchführung des Schlusstermins wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§§ 196, 197, 5 Abs. 2 InsO).
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum
29.05.2026
im schriftlichen Verfahren zu folgenden Punkten Stellung zu nehmen:
- zur Schlussbericht des Verwalters;
- zum Schlussverzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen;
Das Schlussverzeichnis sowie die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters liegen nebst dem gerichtlichen Prüfungsvermerk zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Münster, Gebäudeteil Eingang B, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster, Zimmer Nr. 211 B aus.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Münster, Gerichtsstr. 2 - 6, 48149 Münster einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Münster eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
77 IN 80/25
Amtsgericht Münster, 20.04.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 77 IN 80/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Steinfurt unter HRB 12399 eingetragenen Wegener GmbH i. L., Prozessionsweg 31, 48493 Wettringen, gesetzlich vertreten durch die Liquidatorin Frau Emily Florence Wegener, Bahnhofstraße 19 , …
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 77 IN 80/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Steinfurt unter HRB 12399 eingetragenen Wegener GmbH i. L., Prozessionsweg 31, 48493 Wettringen, gesetzlich vertreten durch die Liquidatorin Frau Emily Florence Wegener, Bahnhofstraße 19 , 48493 Wettringen
wird angeordnet:
Die nachträglich angemeldete und noch nicht geprüfte Forderung lfd. Nr. 2 der Tabelle wird Anmeldungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 17.07.2026. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Münster, Gebäudeteil Eingang B, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster, Zimmer Nr. 211 B niedergelegt.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, erhalten keinen Auszug aus der Tabelle bzw. keine Benachrichtigung (§ 179 Abs. 3 S. 3 InsO).
Es wird darauf hingewiesen, dass im vorliegenden Verfahren Schlusstermin bereits für den 29.5.2026 anberaumt worden ist. Die Anmeldung der Forderung lfd. Nr. 2 ist im Hinblick auf die Aufnahme ins Schlussverzeichnis insoweit verspätet. Die Prüfung der Forderung erfolgt nunmehr lediglich noch zur Aufnahme in die Insolvenztabelle.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Münster, Gerichtsstr. 2 - 6, 48149 Münster einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Münster eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
77 IN 80/25
Amtsgericht Münster, 19.06.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 77 IN 80/25
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Steinfurt unter HRB 12399 eingetragenen Wegener GmbH i. L., Prozessionsweg 31, 48493 Wettringen, gesetzlich vertreten durch die Liquidatorin Frau Emily Florence Wegener, Bahnhofstraße 19 , 48493 Wettringen
wird wege…
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 77 IN 80/25
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Steinfurt unter HRB 12399 eingetragenen Wegener GmbH i. L., Prozessionsweg 31, 48493 Wettringen, gesetzlich vertreten durch die Liquidatorin Frau Emily Florence Wegener, Bahnhofstraße 19 , 48493 Wettringen
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 09.12.2025, um 15:13 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 14.11.2025 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Andreas Sontopski, Gnoiener Platz 10, 48493 Wettringen, Telefon: 02557/9384-0, Fax: 02557938450.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 16.02.2026 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären.
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist
der 09.03.2026.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen
- zur Person des Insolvenzverwalters,
- zur Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO),
- zur Hinterlegungsstelle und zu den Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen sowie der Bericht des Insolvenzverwalters werden spätestens ab dem 23.02.2026 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Münster, Gebäudeteil Eingang B, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster, Zimmer Nr. 211 B niedergelegt.
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Münster, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Münster eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de
77 IN 80/25
Münster, 09.12.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 77 IN 80/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Steinfurt unter HRB 12399 eingetragenen Wegener GmbH i. L., Prozessionsweg 31, 48493 Wettringen, gesetzlich vertreten durch die Liquidatorin Frau Emily Florence Wegener, Bahnhofstraße 19 , …
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 77 IN 80/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Steinfurt unter HRB 12399 eingetragenen Wegener GmbH i. L., Prozessionsweg 31, 48493 Wettringen, gesetzlich vertreten durch die Liquidatorin Frau Emily Florence Wegener, Bahnhofstraße 19 , 48493 Wettringen
wird angeordnet:
Die nachträglich angemeldete und noch nicht geprüfte Forderung lfd. Nr. 3 der Tabelle wird im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 17.07.2026. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Münster, Gebäudeteil Eingang B, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster, Zimmer Nr. 211 B niedergelegt.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, erhalten keinen Auszug aus der Tabelle bzw. keine Benachrichtigung (§ 179 Abs. 3 S. 3 InsO).
Es wird darauf hingewiesen, dass im vorliegenden Verfahren Schlusstermin bereits für den 29.5.2026 anberaumt worden ist. Die Anmeldung der Forderung lfd. Nr. 3 ist im Hinblick auf die Aufnahme ins Schlussverzeichnis insoweit verspätet. Die Prüfung der Forderung erfolgt nunmehr lediglich noch zur Aufnahme in die Insolvenztabelle.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Münster, Gerichtsstr. 2 - 6, 48149 Münster einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Münster eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
77 IN 80/25
Amtsgericht Münster, 25.06.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 77 IN 80/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Steinfurt unter HRB 12399 eingetragenen Wegener GmbH i. L., Prozessionsweg 31, 48493 Wettringen, gesetzlich vertreten durch die Liquidatorin Frau Emily Florence Wegener, Bahnhofstraße 19 , …
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 77 IN 80/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Steinfurt unter HRB 12399 eingetragenen Wegener GmbH i. L., Prozessionsweg 31, 48493 Wettringen, gesetzlich vertreten durch die Liquidatorin Frau Emily Florence Wegener, Bahnhofstraße 19 , 48493 Wettringen
wird festgestellt:
Soweit die Forderung lfd. Nr. 3 zur Tabelle angemeldet worden ist, hat die Gläubigerin, die Gemeinde Wettringen, mit Schreiben vom 1.7.2026 gegenüber dem Insolvenzverwalter mitgeteilt, dass die Forderungsanmeldung vom 22.6.2026 in Höhe von 5.276,25 EUR zurückgenommen worden ist.
Da die Forderung noch nicht geprüft worden ist, handelt es sich hier nicht um eine Minderanmeldung, sondern um eine vollumfängliche Rücknahme.
Der durch Beschluss vom 25.6.2026 anberaumte schriftliche Prüfungstermin für den 17.7.2026 wird somit aufgehoben.
Die Forderung ist hier in der Tabelle insoweit gelöscht worden.
77 IN 80/25
Amtsgericht Münster, 07.07.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 77 IN 80/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Steinfurt unter HRB 12399 eingetragenen Wegener GmbH i. L., Prozessionsweg 31, 48493 Wettringen, gesetzlich vertreten durch die Liquidatorin Frau Emily Florence Wegener, Bahnhofstraße 19 , …
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 77 IN 80/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Steinfurt unter HRB 12399 eingetragenen Wegener GmbH i. L., Prozessionsweg 31, 48493 Wettringen, gesetzlich vertreten durch die Liquidatorin Frau Emily Florence Wegener, Bahnhofstraße 19 , 48493 Wettringen
wird angeordnet:
Die nachträglich angemeldete und noch nicht geprüfte Forderung lfd. Nr. 3 der Tabelle wird im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Es wird darauf hingewiesen, dass die bisherige lfd. Nr. 3, die Forderung der Gemeinde Wettringen, offenbar vor dem Termin bereits zurückgenommen worden war. Die Tabellendaten sind sodann offenbar auch beim Verwalter in der Tabelle gelöscht worden, so dass nunmehr eine weitere Forderung des Landes NRW, vertr. d.d. Finanzamt Steinfurt, an diese Stelle getreten ist.
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 05.08.2026. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Münster, Gebäudeteil Eingang B, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster, Zimmer Nr. 211 B niedergelegt.
Es wird darauf hingewiesen, dass im vorliegenden Verfahren Schlusstermin bereits für den 29.5.2026 anberaumt worden ist. Die Anmeldung der Forderung lfd. Nr. 3 ist im Hinblick auf die Aufnahme ins Schlussverzeichnis insoweit verspätet. Die Prüfung der Forderung erfolgt nunmehr lediglich noch zur Aufnahme in die Insolvenztabelle.
77 IN 80/25
Amtsgericht Münster, 16.07.2026
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