Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Weien & Schwenk Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Am Nienhaushof 14a, 47139 Duisburg
Handelsregister
Amtsgericht Duisburg HRB 505
EUID
DER1202.HRB505
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Duisburg
Aktenzeichen
63 IN 48/14
Phase
Schlusstermin
Insolvenzverwalter
Name
Markus Cichaszek
Adresse
Eppinkstraße 149, 46535 Dinslaken
Termine & Fristen
Schlusstermin
07.07.2026
Gegenstand des Unternehmens
Der Betrieb einer Elektro-Reparatur-Werkstatt und Ankerwickelei sowie der Vertrieb von Elektromotoren. Die Gesellschaft ist berechtigt, sich an ähnlichen Unternehmen zu beteiligen.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Weien & Schwenk Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Duisburg, ist eröffnet. Der Insolvenzverwalter ist bestellt. Das Gericht hat die Durchführung des Schlusstermins im schriftlichen Verfahren angeordnet. Den Beteiligten wurde Gelegenheit gegeben, bis zum 07.07.2026 im schriftlichen Verfahren Stellung zu nehmen zur Schlussrechnung des Verwalters, zum Vergütungsantrag des Verwalters und des vorläufigen Insolvenzverwalters, zum Schlussverzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen sowie zur Entscheidung über die nicht verwertbaren Gegenstände der Insolvenzmasse. Das Schlussverzeichnis sowie die Schlussrechnung liegen zur Einsicht auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Duisburg aus. Gegen den Beschluss steht der Rechtsbehelf der Erinnerung innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung zu.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Duisburg, Aktenzeichen: 63 IN 48/14
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Duisburg unter HRB 505 eingetragenen Weien & Schwenk Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Am Nienhaushof 14 a, 47139 Duisburg, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Markus…
Amtsgericht Duisburg, Aktenzeichen: 63 IN 48/14
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Duisburg unter HRB 505 eingetragenen Weien & Schwenk Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Am Nienhaushof 14 a, 47139 Duisburg, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Markus Cichaszek, Eppinkstraße 149, 46535 Dinslaken und Herrn Stefan Flesch, Pappelstraße 11 A, 46519 Alpen
wird der Schlussverteilung zugestimmt.
Die Durchführung des Schlusstermins wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§§ 196, 197, 5 Abs. 2 InsO).
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum
07.07.2026
im schriftlichen Verfahren zu folgenden Punkten Stellung zu nehmen:
- zur Schlussrechnung des Verwalters;
- zum Vergütungsantrag des Verwalters und des vorläufigen Insolvenzverwalters;
- zum Schlussverzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen;
- Entscheidung der Gläubiger über die nicht verwertbaren Gegenstände der Insolvenzmasse;
Das Schlussverzeichnis sowie die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters liegen nebst dem gerichtlichen Prüfungsvermerk zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Duisburg, Nebenstelle, Kardinal-Galen-Straße 124-132, 47058 Duisburg, Zimmer Nr. S4 aus.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Duisburg, Kardinal-Galen-Straße 124-132, 47058 Duisburg einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Duisburg eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
63 IN 48/14
Amtsgericht Duisburg, 18.05.2026
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