Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Weingarten, Frank
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Bundesland
Sachsen
Handelsregister
Amtsgericht Leipzig HRA 14363
EUID
DEU1308.HRA14363
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
405 IN 967/20
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Prof. Dr. Nikolaus Schmidt
Adresse
Uferstraße 19, 04105 Leipzig
Termine & Fristen
Vergütungsfestsetzung Insolvenzverwalter
03.09.2025
Aufhebung des Verfahrens
25.02.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen von Dr. Frank Weingarten, Inhaber der Firma go-prisma e.K., ist mit Beschluss vom 25.02.2026 nach Verteilung gemäß § 200 InsO aufgehoben worden. Gleichzeitig wurde die Nachtragsverteilung gemäß § 203 InsO für eine offene Restforderung gegen Dr. Sonja Weingarten angeordnet. Die Ausführung dieser Maßnahme ist dem Rechtsanwalt Prof. Dr. Nikolaus Schmidt beauftragt. Eine vorherige Bekanntmachung der Vergütung des Insolvenzverwalters am 03.09.2025 ergänzte die Festsetzung auf Basis einer erhöhten Teilungsmasse, wobei konkrete Beträge aus gesetzlichen Gründen nicht offengelegt wurden. Da die Höhe der Einnahmen für die Nachtragsverteilung noch unsicher ist, können keine Angaben zu Verteilungen an Gläubiger gemacht werden; Gelder dienen vorrangig der Deckung der Verfahrenskosten.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 405 IN 967/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen Dr. Frank Weingarten, geb. 11.09.1959, Kantatenweg 9 a, 04229 Leipzig
Inhaber der Firma go-prisma e.K., Kantatenweg 9a, 04229 Leipzig, Amtsgericht Leipzig , HRA 14363
- wurde das Verfahren mit Beschluss vom 25…
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 405 IN 967/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen Dr. Frank Weingarten, geb. 11.09.1959, Kantatenweg 9 a, 04229 Leipzig
Inhaber der Firma go-prisma e.K., Kantatenweg 9a, 04229 Leipzig, Amtsgericht Leipzig , HRA 14363
- wurde das Verfahren mit Beschluss vom 25.02.2026 nach Verteilung gemäß § 200 InsO aufgehoben.
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Gleichzeitig wurde die Nachtragsverteilung gemäß § 203 InsO angeordnet für die offene Restforderung gegen Dr. Sonja Weingarten, Leipzig aus der Vergleichs- und Ratenzahlungsvereinbarung vom 09.10./10.10.2020.
Mit der Ausführung wurde
Rechtsanwalt Prof. Dr. Nikolaus Schmidt
Uferstraße 19, 04105 Leipzig
beauftragt.
Da die Höhe der Einnahmen noch nicht sicher ist, kann noch keine Angabe zu möglichen Verteilungen an die Gläubiger erfolgen. Gelder sind vorrangig zur Deckung der Kosten für die Nachtragsverteilung selbst zu verwenden. Verteilungen erfolgen im Übrigen aufgrund des Schlussverzeichnisses.
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 405 IN 967/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen Dr. Frank Weingarten, geb. 11.09.1959, Kantatenweg 9 a, 04229 Leipzig
Inhaber der Firma go-prisma e.K., Kantatenweg 9a, 04229 Leipzig, Amtsgericht Leipzig , HRA 14363
- wurde die Vergütung des Insolvenzverwalt…
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 405 IN 967/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen Dr. Frank Weingarten, geb. 11.09.1959, Kantatenweg 9 a, 04229 Leipzig
Inhaber der Firma go-prisma e.K., Kantatenweg 9a, 04229 Leipzig, Amtsgericht Leipzig , HRA 14363
- wurde die Vergütung des Insolvenzverwalters am 03.09.2025 ergänzend festgesetzt auf Vergütung ... EUR, Auslagen ... EUR, Umsatzsteuer ... EUR.
Auszug aus den Gründen:
Die der Berechnung zugrundeliegende Teilungsmasse gemäß § 1 InsVV beträgt nunmehr ... EUR. Sie hatte sich im Vergleich zur bisher erteilten Schlussrechnung deutlich erhöht.
Es wurde die Regelvergütung festgesetzt.
Von der Bekanntmachung konkreter Festsetzungsbeträge wird im Hinblick auf die gesetzliche Regelung in § 64 Abs. 2 Satz 2 InsO abgesehen. Gleiches gilt für die Anzahl der Gläubiger (Mindestvergütung) oder die Teilungsmasse (Regelvergütung), die sonst ein genaues Nachrechnen der Vergütung ermöglichen und damit dem Zweck der vorgenannten Regelung zuwiderlaufen.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diese Entscheidung findet die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) statt, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200 EUR übersteigt. Ansonsten findet die Erinnerung statt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Leipzig
Bernhard-Göring-Straße 64
04275 Leipzig
einzulegen. Die Erinnerung ist innerhalb der gleichen Frist bei dem Gericht einzulegen, das die Entscheidung erlassen hat.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung.
Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachen Briefs als auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen.
Im Falle der Zustellung durch Aufgabe zur Post im Inland gilt diese am vierten Tag nach Aufgabe zur Post als zugestellt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen werden.
Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde oder Erinnerung wird durch Einreichung einer Beschwerde- bzw. Erinnerungsschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Beschwerde oder Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Die Beschwerde oder Erinnerung muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde oder Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt wird. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerde oder Erinnerung soll begründet werden.
Die Beschwerde oder Erinnerung kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein.
Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen. Das elektronische Dokument muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierzu können über das Internetportal https://justiz.de/laender-bund-europa/elektronische_kommunikation/index.php aufgerufen werden.
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 405 IN 967/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen Dr. Frank Weingarten, geb. 11.09.1959, Kantatenweg 9 a, 04229 Leipzig
Inhaber der Firma go-prisma e.K., Kantatenweg 9a, 04229 Leipzig, Amtsgericht Leipzig , HRA 14363
- wurde die Prüfung der nachträglich angem…
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 405 IN 967/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen Dr. Frank Weingarten, geb. 11.09.1959, Kantatenweg 9 a, 04229 Leipzig
Inhaber der Firma go-prisma e.K., Kantatenweg 9a, 04229 Leipzig, Amtsgericht Leipzig , HRA 14363
- wurde die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet.
Der Insolvenzverwalter, die Insolvenzgläubiger und der Schuldner erhalten Gelegenheit, bis zum 12.12.2024 den Forderungen beim
Amtsgericht Leipzig
Bernhard-Göring-Straße 64
04275 Leipzig
unter Angabe des Aktenzeichens schriftlich zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Forderungsanmeldungen und der Beschluss über die Anordnung der Forderungsprüfung liegen in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
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