Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Weinstock, Daniel
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Bundesland
Berlin
Handelsregister
Amtsgericht Berlin HRB 178669
EUID
DEF1103R.HRB178669
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
36w IN 3932/18
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Termine & Fristen
Einwendungsfrist
20.02.2025
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Insolvenzverfahren über das Vermögen von Daniel Weinstock wird auf Antrag des Insolvenzverwalters ein schriftliches Verfahren gemäß § 5 Abs. 2 InsO durchgeführt. Ziel ist die Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die Zustimmung zu einem Grundstückskaufvertrag. Einwendungen gegen die Anordnung des schriftlichen Verfahrens sowie gegen den zugrundeliegenden Tagesordnungspunkt können bis einschließlich 20.02.2025 schriftlich beim Amtsgericht Charlottenburg eingereicht werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
36w IN 3932/18
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Daniel Weinstock, geboren am 22.09.1963, Rellstabweg 30, 13591 Berlin
- Schuldner -
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Aufgrund des Antrages des Insolvenzverwalters wird zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die Zustimmung zu einem Grundstückskaufvertrag das schriftliche Verf…
36w IN 3932/18
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Daniel Weinstock, geboren am 22.09.1963, Rellstabweg 30, 13591 Berlin
- Schuldner -
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Aufgrund des Antrages des Insolvenzverwalters wird zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die Zustimmung zu einem Grundstückskaufvertrag das schriftliche Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO durchgeführt. Weitere Einzelheiten können von den Beteiligten der Verfahrensakte entnommen werden.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 20.02.2025 Einwendungen gegen die Anordnung des schriftlichen Verfahrens und den dieser Gläubigerversammlung zugrundeliegenden Tagesordnungspunkt schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen. Anträge und Einwendungen können schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle vor dem Amtsgericht Charlottenburg, Amtsgerichtsplatz 1, 14057 Berlin erhoben werden. Einwendungen sind glaubhaft zu machen. Stellungnahmen, die nach dem oben genannten Zeitpunkt eingehen, können als verspätet nicht mehr in die Entscheidung einbezogen werden. Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 S. 3 InsO.
Im schriftlichen Verfahren bedeutet dies, werden von keinen Gläubigern wirksame Einwendungen gegen die Beschlussfassung oder die Anordnung des schriftlichen Verfahrens erhoben, gilt die Zustimmung als erteilt.
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Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 04.02.2025
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