Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
weLOG GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Brandenburg
Handelsregister
Amtsgericht Potsdam HRB 39541
EUID
DEG1312.HRB39541
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Wetzlar
Aktenzeichen
3 IN 86/24
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Dr. Jan Markus Plathner
Adresse
Colmarer Straße 5, 60528 Frankfurt am Main
Telefon
069/370022-0
E-Mail
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
16.07.2024
Forderungsanmeldefrist
21.01.2025
Prüfungstermin
04.02.2025
Forderungsanmeldefrist
10.02.2025
Prüfungstermin
13.03.2025
Forderungsanmeldefrist
31.03.2025
Prüfungstermin
15.05.2025
Aufhebung der Eigenverwaltung
06.06.2025 , 12:00 Uhr
Gläubigerversammlung
01.07.2025 , 10:00 Uhr
Zusammenfassung des Verfahrens
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der weLOG GmbH ist am 16.07.2024 die Bestellung des vorläufigen Sachwalters Rechtsanwalt Dr. Jan Markus Plathner angeordnet worden. Im weiteren Verlauf wurde die Anordnung der Eigenverwaltung am 06.06.2025 aufgehoben, wobei der bisherige Sachwalter zum Insolvenzverwalter bestellt ist. Für das Verfahren wurde eine besondere Gläubigerversammlung auf den 01.07.2025 zur Entscheidung über die Person des Insolvenzverwalters bestimmt. Zudem wurde die Prüfung nachträglich angemeldeter, nicht nachrangiger Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet, wobei der Stichtag für den besonderen Prüfungstermin auf den 15.05.2025 festgelegt ist.
Originalbekanntmachung · Aufhebung des Verfahrens
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der weLOG GmbH in Wetzlar ist Gegenstand mehrerer Bekanntmachungen. Zunächst wurden im Antragsverfahren am 16.07.2024 vorläufige Maßnahmen angeordnet und Rechtsanwalt Dr. Jan Markus Plathner zum vorläufigen Sachwalter bestellt. Im weiteren Verlauf wurde die Eigenverwaltung angeo…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der weLOG GmbH in Wetzlar ist Gegenstand mehrerer Bekanntmachungen. Zunächst wurden im Antragsverfahren am 16.07.2024 vorläufige Maßnahmen angeordnet und Rechtsanwalt Dr. Jan Markus Plathner zum vorläufigen Sachwalter bestellt. Im weiteren Verlauf wurde die Eigenverwaltung angeordnet, jedoch am 06.06.2025 wieder aufgehoben. Gleichzeitig ist Dr. Jan Markus Plathner nunmehr als Insolvenzverwalter ernannt worden. Das Gericht hat die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen in mehreren Schritten angeordnet, wobei verschiedene Stichtage für die Feststellung der Insolvenztabelle bestimmt wurden (13.03.2025, 15.05.2025, 04.02.2025). Eine besondere Gläubigerversammlung ist für den 01.07.2025 anberaumt, um über die Person des Insolvenzverwalters zu entscheiden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
3 IN 86/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der weLOG GmbH, Siegmund-Hiepe-Straße 28-32, 35578 Wetzlar (AG Potsdam, HRB 39541 P), vertr. d.: Manuel Rupp, Emanuelenweg 2, 35619 Braunfels, (Geschäftsführer), ist die Anordnung der Eigenverwaltung am 06.06.2025 um 12:00 Uhr aufgehoben worden. Zum Insolvenzverwa…
3 IN 86/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der weLOG GmbH, Siegmund-Hiepe-Straße 28-32, 35578 Wetzlar (AG Potsdam, HRB 39541 P), vertr. d.: Manuel Rupp, Emanuelenweg 2, 35619 Braunfels, (Geschäftsführer), ist die Anordnung der Eigenverwaltung am 06.06.2025 um 12:00 Uhr aufgehoben worden. Zum Insolvenzverwalter ist der bisherige Sachwalter, Rechtsanwalt Dr. Jan Markus Plathner, Colmarer Straße 5, 60528 Frankfurt am Main, Tel.: 069/370022-0, Fax: 069/370022-111, E-Mail: frankfurt@brinkmann-partner.de, ernannt worden.
Es wurde eine besondere Gläubigerversammlung bestimmt auf:
Dienstag, 01.07.2025, 10:00 Uhr, II. Stock, Sitzungssaal 201, Gebäude B, Wertherstr. 1, 35578 Wetzlar
Tagesordnungspunkt:
Entscheidung über die Person des Insolvenzverwalters.
Der komplette Beschluss nebst Rechtsmittelbelehrung kann auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Wetzlar, 06.06.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
3 IN 86/24: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der weLOG GmbH, Siegmund-Hiepe-Straße 28-32, 35578 Wetzlar (AG Potsdam, HRB 39541 P), vertr. d.: Manuel Rupp, Emanuelenweg 2, 35619 Braunfels, (Geschäftsführer), ist am 16.07.2024 folgendes angeordnet worden:
Gemäß § 270a Abs. 1 InsO wird zum vorläufigen Sa…
3 IN 86/24: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der weLOG GmbH, Siegmund-Hiepe-Straße 28-32, 35578 Wetzlar (AG Potsdam, HRB 39541 P), vertr. d.: Manuel Rupp, Emanuelenweg 2, 35619 Braunfels, (Geschäftsführer), ist am 16.07.2024 folgendes angeordnet worden:
Gemäß § 270a Abs. 1 InsO wird zum vorläufigen Sachwalter bestellt: Rechtsanwalt Dr. Jan Markus Plathner, Colmarer Straße 5, 60528 Frankfurt am Main, Tel.: 069/370022-0, Fax: 069/370022-111, E-Mail: frankfurt@brinkmann-partner.de.
Die Antragstellerin ist berechtigt, unter der Aufsicht des vorläufigen Sachwalters ihr Vermögen weiter zu verwalten und darüber zu verfügen.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen die Entscheidung kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde von der Antragstellerin und von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Wetzlar, Wertherstraße 1, 35578 Wetzlar einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Wetzlar, 16.07.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
3 IN 86/24: In dem Insolvenzverfahren weLOG GmbH, Siegmund-Hiepe-Straße 28-32, 35578 Wetzlar (AG Potsdam, HRB 39541 P), vertr. d.: Manuel Rupp, Emanuelenweg 2, 35619 Braunfels, (Geschäftsführer), wird die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist bis zum 10.02.2025 nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen Insolvenz…
3 IN 86/24: In dem Insolvenzverfahren weLOG GmbH, Siegmund-Hiepe-Straße 28-32, 35578 Wetzlar (AG Potsdam, HRB 39541 P), vertr. d.: Manuel Rupp, Emanuelenweg 2, 35619 Braunfels, (Geschäftsführer), wird die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist bis zum 10.02.2025 nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. I S. 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf 13.03.2025 bestimmt.
Der Sachwalter, die Gläubiger und die Schuldnerin können bis zum 13.03.2025 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung bei dem hiesigen Insolvenzgericht schriftlich Widerspruch erheben.
Die Insolvenztabelle und die nachträglichen Anmeldeunterlagen werden innerhalb des ersten Drittels des Zeitraums der zwischen der nachträglichen Anmeldfrist 10.02.2025 und dem vorstehenden Stichtag 13.03.2025 liegt, in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Soweit innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine nachgemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben wird, gilt diese als festgestellt.
Amtsgericht Wetzlar, 10.02.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
3 IN 86/24: In dem Insolvenzverfahren weLOG GmbH, Siegmund-Hiepe-Straße 28-32, 35578 Wetzlar (AG Potsdam, HRB 39541 P), vertr. d.: Manuel Rupp, Emanuelenweg 2, 35619 Braunfels, (Geschäftsführer), wird die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist bis zum 31.03.2025 nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen Insolvenz…
3 IN 86/24: In dem Insolvenzverfahren weLOG GmbH, Siegmund-Hiepe-Straße 28-32, 35578 Wetzlar (AG Potsdam, HRB 39541 P), vertr. d.: Manuel Rupp, Emanuelenweg 2, 35619 Braunfels, (Geschäftsführer), wird die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist bis zum 31.03.2025 nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. I S. 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf 15.05.2025 bestimmt.
Der Sachwalter, die Gläubiger und die Schuldnerin können bis zum 15.05.2025 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung bei dem hiesigen Insolvenzgericht schriftlich Widerspruch erheben.
Die Insolvenztabelle und die nachträglichen Anmeldeunterlagen werden innerhalb des ersten Drittels des Zeitraums der zwischen der nachträglichen Anmeldfrist 31.03.2025 und dem vorstehenden Stichtag 15.05.2025 liegt, in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Soweit innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine nachgemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben wird, gilt diese als festgestellt.
Amtsgericht Wetzlar, 31.03.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
3 IN 86/24: In dem Insolvenzverfahren weLOG GmbH, Siegmund-Hiepe-Straße 28-32, 35578 Wetzlar (AG Potsdam, HRB 39541 P), vertr. d.: Manuel Rupp, Emanuelenweg 2, 35619 Braunfels, (Geschäftsführer), wird die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist bis zum 21.01.2025 nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen Insolvenz…
3 IN 86/24: In dem Insolvenzverfahren weLOG GmbH, Siegmund-Hiepe-Straße 28-32, 35578 Wetzlar (AG Potsdam, HRB 39541 P), vertr. d.: Manuel Rupp, Emanuelenweg 2, 35619 Braunfels, (Geschäftsführer), wird die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist bis zum 21.01.2025 nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. I S. 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf 04.02.2025 bestimmt.
Der Sachwalter, die Gläubiger und die Schuldnerin können bis zum 04.02.2025 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung bei dem hiesigen Insolvenzgericht schriftlich Widerspruch erheben.
Die Insolvenztabelle und die nachträglichen Anmeldeunterlagen werden innerhalb des ersten Drittels des Zeitraums der zwischen der nachträglichen Anmeldfrist 21.01.2025 und dem vorstehenden Stichtag 04.02.2025 liegt, in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Soweit innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine nachgemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben wird, gilt diese als festgestellt.
Amtsgericht Wetzlar, 03.01.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
3 IN 86/24: Über das Vermögen der weLOG GmbH, Siegmund-Hiepe-Straße 28-32, 35578 Wetzlar (AG Potsdam, HRB 39541 P), vertr. d.: Manuel Rupp, Emanuelenweg 2, 35619 Braunfels, (Geschäftsführer), ist am 01.10.2024 um 09:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Sachwalter ist: Rechtsanwalt Dr. Jan Markus Plathner, Col…
3 IN 86/24: Über das Vermögen der weLOG GmbH, Siegmund-Hiepe-Straße 28-32, 35578 Wetzlar (AG Potsdam, HRB 39541 P), vertr. d.: Manuel Rupp, Emanuelenweg 2, 35619 Braunfels, (Geschäftsführer), ist am 01.10.2024 um 09:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Sachwalter ist: Rechtsanwalt Dr. Jan Markus Plathner, Colmarer Straße 5, 60528 Frankfurt am Main, Tel.: 069/370022-0, Fax: 069/370022-111, E-Mail: frankfurt@brinkmann-partner.de.
Es wurde Eigenverwaltung der Schuldnerin angeordnet.
Die Schuldnerin ist berechtigt, unter Aufsicht des Sachwalters die Insolvenzmasse zu verwalten und über sie zu verfügen (§ 270 Abs. 1 InsO).
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Sachwalter schriftlich unter Beifügung von Urkunden, Rechnungen und ggf. weiteren über die Forderung bestehenden Unterlagen unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 12.11.2024 anzumelden;
b) dem Sachwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Vor dem Insolvenzgericht werden folgende Termine abgehalten:
1. Das Verfahren wird hinsichtlich des Berichtstermins mündlich durchgeführt.
Eine Gläubigerversammlung zur Berichterstattung durch die Schuldnerin sowie Stellungnahme des Sachwalters (Berichtstermin) findet statt am:
Dienstag, 17.12.2024, 10:30 Uhr, II. Stock, Sitzungssaal 201, Gebäude B, Wertherstr. 1, 35578 Wetzlar
der Termin dient zugleich der Entscheidung der Gläubiger über
- die Person des Sachwalters (§§ 274 Abs. 1, 57 InsO),
- die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
- sowie gegebenenfalls über:
- Beantragung der Sachwalterzustimmung (§ 277 Abs. 1 S. 1 InsO),
- Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung oder Insolvenzplan,
- die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Schuldnerin (§ 276 S. 1 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
- eine Beantragung der Aufhebung der Anordnung der Eigenverwaltung (§ 272 InsO),
Hinweis:
" Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.
2. Das Verfahren wird hinsichtlich des Prüfungstermins schriftlich durchgeführt (§ 5 Abs. 2 S.1 InsO):
Stichtag, der dem Prüfungstermin entspricht, ist der 24.12.2024
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
" Widersprüche, mit denen Forderungen bestritten werden,
Die Insolvenztabelle und die Anmeldungsunterlagen werden innerhalb des ersten Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der Anmeldefrist (12.11.2024) und dem vorstehend genannten Stichtag, zu dem Forderungen schriftlich geprüft werden (24.12.2024), liegt, in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.
Hinweise:
" Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt.
Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:
" Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
" Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Die Entscheidung kann von der Schuldnerin, dem Pensions-Sicherungsverein, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Wetzlar, Wertherstraße 1, 35578 Wetzlar einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Wetzlar, 01.10.2024
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