Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
welten+wunder Markenkommunikation GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Saarland
Adresse
Heinrich-Barth-Straße 17, 66115 Saarbrücken
Handelsregister
Amtsgericht Saarbrücken HRB 23981
EUID
DEV1109.HRB23981
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach
Aktenzeichen
107 IN 31/24
Phase
Berichts- und Prüfungstermin
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt JR Günter Staab
Adresse
Gutenbergstraße 23, 66117 Saarbrücken
Telefon
(0681) 3090 427
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
08.07.2024 , 14:26 Uhr
Eröffnung
01.09.2024 , 06:00 Uhr
Forderungsanmeldefrist
05.11.2024
Berichtstermin
21.11.2024 , 09:00 Uhr
Prüfungstermin
21.11.2024 , 09:00 Uhr
Prüfungsstichtag
08.09.2025
Gegenstand des Unternehmens
Markenkommunikation, strategisch geplantes, wirkungsvoll und kreativ umgesetztes Online- und Offline-Marketing, interne wie externe Kommunikationskonzepte, Web- und App-Entwicklungen, Employer Branding, Mediaplanung, Eventmanagement, Public Relations und ganzheitliche Unternehmensberatung.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der welten+wunder Markenkommunikation GmbH ist am 08.07.2024 um 14:26 Uhr durch das Amtsgericht Saarbrücken, Außenstelle Sulzbach, angeordnet worden. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Günter Staab bestellt. Der Schuldnerin wurde ein allgemeines Verfügungsverbot auferlegt, wodurch die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis auf den vorläufigen Insolvenzverwalter übergeht. Im weiteren Verfahrensverlauf werden nachträglich angemeldete und noch nicht geprüfte Forderungen im schriftlichen Verfahren geprüft. Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, ist am 08.09.2025 festgelegt. Bis zu diesem Datum muss ein schriftlicher Widerspruch gegen zu prüfende Forderungen bei Gericht eingehen. Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen liegt auf der Geschäftsstelle des Gerichts zur Einsicht aus.
Originalbekanntmachung · Berichts- und Prüfungstermin
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der welten+wunder Markenkommunikation GmbH wurde am 08.07.2024 durch das Amtsgericht Saarbrücken mit vorläufigen Maßnahmen angeordnet und Rechtsanwalt Günter Staab zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Am 01.09.2024 ist das Verfahren wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschu…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der welten+wunder Markenkommunikation GmbH wurde am 08.07.2024 durch das Amtsgericht Saarbrücken mit vorläufigen Maßnahmen angeordnet und Rechtsanwalt Günter Staab zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Am 01.09.2024 ist das Verfahren wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Die Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 05.11.2024 anzumelden. Ein gemeinsamer Termin für die Gläubigerversammlung (Berichtstermin) und den Prüfungstermin der angemeldeten Forderungen ist am 21.11.2024 angesetzt. Zudem wird ein schriftliches Prüfungsverfahren für nachträglich angemeldete Forderungen angeordnet, wobei der Prüfungsstichtag der 08.09.2025 ist.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 107 IN 31/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 23981 eingetragenen welten+wunder Markenkommunikation GmbH, Heinrich-Barth-Straße 17, 66115 Saarbrücken, gesetzlich vertreten durch den Ges…
Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 107 IN 31/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 23981 eingetragenen welten+wunder Markenkommunikation GmbH, Heinrich-Barth-Straße 17, 66115 Saarbrücken, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Christian Schwinn,
Geschäftszweig: Das Online- und Offline-Marketing
ist am 08.07.2024, um 14:26 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt JR Günter Staab, Gutenbergstraße 23, 66117 Saarbrücken bestellt.
Der Schuldnerin wird ein allgemeines Verfügungsverbot auferlegt (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO); die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über das Vermögen der Schuldnerin einschließlich des Rechts zum Einzug von Bankguthaben und anderen Forderungen geht damit auf den vorläufigen Insolvenzverwalter über. Die Schuldner der Schuldnerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
107 IN 31/24
Amtsgericht Saarbrücken, 08.07.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 107 IN 31/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 23981 eingetragenen welten+wunder Markenkommunikation GmbH, Heinrich-Barth-Straße 17, 66115 Saarbrücken, gesetzlich vertreten durch den Ges…
Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 107 IN 31/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 23981 eingetragenen welten+wunder Markenkommunikation GmbH, Heinrich-Barth-Straße 17, 66115 Saarbrücken, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Christian Schwinn,
wird angeordnet:
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 08.09.2025. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Saarbrücken, Außenstelle Sulzbach, Zimmer Nr. 6 niedergelegt.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, erhalten keinen Auszug aus der Tabelle bzw. keine Benachrichtigung (§ 179 Abs. 3 S. 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Saarbrücken, Vopeliusstraße 2, 66280 Sulzbach einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Saarbrücken eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
107 IN 31/24
Amtsgericht Saarbrücken, 08.08.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 107 IN 31/24
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 23981 eingetragenen welten+wunder Markenkommunikation GmbH, Heinrich-Barth-Straße 17, 66115 Saarbrücken, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Christi…
Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 107 IN 31/24
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 23981 eingetragenen welten+wunder Markenkommunikation GmbH, Heinrich-Barth-Straße 17, 66115 Saarbrücken, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Christian Schwinn,
Geschäftszweig: Das Online- und Offline-Marketing
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 01.09.2024, um 06:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 28.05.2024 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt JR Günter Staab, Gutenbergstraße 23, 66117 Saarbrücken, Telefon: (0681) 3090 427, Fax: (0681) 3090 456.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 05.11.2024 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf der Grundlage eines Berichts des Insolvenzverwalters über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird (Berichtstermin) und Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Prüfungstermin) ist am
Donnerstag, 21.11.2024, 09:00 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Saarbrücken, Außenstelle Sulzbach, Vopeliusstraße 2, 66280 Sulzbach, 1. Etage, Sitzungssaal 13.
Der Termin dient zugleich zur Beschlussfassung der Gläubiger über
- die Person des Insolvenzverwalters,
- die Einsetzung und Besetzung des Gläubigerausschuss (§ 68 InsO) (§ 68 InsO),
- gegebenenfalls die nachfolgend bezeichneten Gegenstände:
- Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
- Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder Betriebsveräußerung unter Wert (§§162, 163 InsO),
- Beantragung der Anordnung oder der Aufhebung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§§ 271 und 272 InsO),
- die Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO)
- und unter Umständen zur Anhörung über eine Verfahrenseinstellung mangels Masse (§ 207 InsO).
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 11.11.2024 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Saarbrücken, Außenstelle Sulzbach, Raum 6 niedergelegt.
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
107 IN 31/24
Saarbrücken, 01.09.2024
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