Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Weltmeister Akkordeon Manufaktur GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Sachsen
Handelsregister
Amtsgericht Chemnitz HRB 31889
EUID
DEU1206.HRB31889
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
401 IN 1391/23
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Frank Meltke
Rolle
Geschäftsführer (Vertretungsberechtigter)
Termine & Fristen
Beschlussfassung Gläubigerversammlung
22.08.2024 , 10:00 Uhr
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Amtsgericht Chemnitz hat am 06.08.2024 eine Entscheidung im Insolvenzverfahren über das Vermögen der Weltmeister Akkordeon Manufaktur GmbH erlassen. Das Verfahren ist anhängig. Ein Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung wurde auf den 22.08.2024 um 10:00 Uhr im Sitzungssaal 3.011 des Hauptgebäudes in Chemnitz bestimmt. Auf der Tagesordnung steht die Genehmigung zur Aufnahme eines Massedarlehns. Gegen die Entscheidung kann innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung oder öffentlicher Bekanntmachung Erinnerung eingelegt werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 401 IN 1391/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Weltmeister Akkordeon Manufaktur GmbH, Markneukirchener Straße 44, 08248 Klingenthal, Amtsgericht Chemnitz , HRB 31189
vertreten durch den Geschäftsführer Frank Meltke
ergeht am 06.08.2024 nachfolgende E…
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 401 IN 1391/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Weltmeister Akkordeon Manufaktur GmbH, Markneukirchener Straße 44, 08248 Klingenthal, Amtsgericht Chemnitz , HRB 31189
vertreten durch den Geschäftsführer Frank Meltke
ergeht am 06.08.2024 nachfolgende Entscheidung:
1. Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung wird bestimmt auf
Wochentag und Datum
Uhrzeit
Zimmer/Etage/Gebäude
Donnerstag, 22.08.2024
10:00 Uhr
Sitzungssaal 3.011, Hauptgebäude - Gerichtsstraße 2, 09112 Chemnitz
Auf der Tagesordnung steht:
Genehmigung zur Aufnahme eines Massedarlehns
Rechtsbehelfsbelehrung:
|
Gegen diese Entscheidung findet die Erinnerung statt.
Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Chemnitz
Gerichtsstraße 2
09112 Chemnitz
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung.
Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachen Briefs als auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen.
Im Falle der Zustellung durch Aufgabe zur Post gilt diese drei Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen werden. Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung wird durch Einreichung einer Erinnerungsschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Die Erinnerung muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt wird. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Die Erinnerung kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein.
Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen. Das elektronische Dokument muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierzu können über das Internetportal https://justiz.de/laender-bund-europa/elektronische_kommunikation/index.php aufgerufen werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 401 IN 1391/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Weltmeister Akkordeon Manufaktur GmbH, Markneukirchener Straße 44, 08248 Klingenthal, Amtsgericht Chemnitz , HRB 31189
vertreten durch den Geschäftsführer Frank Meltke
- hat der Insolvenzverwalter dem Ge…
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 401 IN 1391/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Weltmeister Akkordeon Manufaktur GmbH, Markneukirchener Straße 44, 08248 Klingenthal, Amtsgericht Chemnitz , HRB 31189
vertreten durch den Geschäftsführer Frank Meltke
- hat der Insolvenzverwalter dem Gericht am 01.11.2024 die Masseunzulänglichkeit angezeigt, § 208 InsO.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 401 IN 1391/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Weltmeister Akkordeon Manufaktur GmbH, Markneukirchener Straße 44, 08248 Klingenthal, Amtsgericht Chemnitz , HRB 31189
vertreten durch den Geschäftsführer Frank Meltke
ergeht am 04.11.2024 nachfolgende E…
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 401 IN 1391/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Weltmeister Akkordeon Manufaktur GmbH, Markneukirchener Straße 44, 08248 Klingenthal, Amtsgericht Chemnitz , HRB 31189
vertreten durch den Geschäftsführer Frank Meltke
ergeht am 04.11.2024 nachfolgende Entscheidung:
1. Die mit Beschluss vom 01.12.2023 angeordnete Eigenverwaltung wird gemäß § 270 Abs. 1 Nr. 1 und 2 InsO aufgehoben.
2. Zum Insolvenzverwalter wird
Rechtsanwalt
Dr. Dirk Herzig
Promenadenstraße 3
09111 Chemnitz
Telefon geschäftlich: 0371 382370
Telefax: 0371 3823710
Email geschäftlich: dherzig@schultze-braun.de
bestellt.
Rechtsbehelfsbelehrung:
|
Gegen diese Entscheidung findet die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) statt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Chemnitz
Gerichtsstraße 2
09112 Chemnitz
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung.
Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachen Briefs als auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen.
Im Falle der Zustellung durch Aufgabe zur Post gilt diese drei Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen werden.
Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde wird durch Einreichung einer Beschwerdeschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Beschwerde kann zur Niederschrift eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Die Beschwerde muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt wird. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Die Beschwerde kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein.
Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen. Das elektronische Dokument muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierzu können über das Internetportal https://justiz.de/laender-bund-europa/elektronische_kommunikation/index.php aufgerufen werden.
Monitoring für dieses Unternehmen aktivieren
Erhalte Benachrichtigungen bei neuen Bekanntmachungen, Terminänderungen oder neuen gerichtlichen Dokumenten.
Wir respektieren Ihre Privatsphäre. Wir verwenden derzeit keine Cookies, die Ihrer Einwilligung bedürfen. Diese Einstellungen ermöglichen es uns jedoch, Ihre Präferenz für künftige Funktionen zu speichern. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung und im Impressum.