Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Werbelux GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Ottostr. 19 b, 44867 Bochum
Handelsregister
Amtsgericht Bochum HRB 6401
EUID
DER2201.HRB6401
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Bochum
Aktenzeichen
80 IN 742/25
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Udo Claes-Hellmich
Adresse
Am Steintor 3, 45657 Recklinghausen
Termine & Fristen
Eröffnung
17.12.2025 , 16:17 Uhr
Forderungsanmeldefrist
29.01.2026
Prüfungstermin
12.03.2026
Schriftlicher Prüfungsstichtag
07.09.2026
Gegenstand des Unternehmens
Der Gegenstand des Unternehmens ist die Projektierung, Vertrieb und Fertigung von Leuchtwerbeanlagen, Transparenten, Schildern, Bannern, Beschriftungen aller Art, Krag- und Vordächern, Schaufenster- und Türanlagen, Messe- und Ladenbau.
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der Werbelux GmbH, ansässig in Bochum, sind verschiedene gerichtliche Schritte erfolgt. Nach der Anordnung vorläufiger Maßnahmen am 20.10.2025 und der Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters wurde das Verfahren am 17.12.2025 wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet. Rechtsanwalt Udo Claes-Hellmich ist als Insolvenzverwalter bestellt. Gläubiger sind aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 29.01.2026 anzumelden. Der Prüfungstermin sowie die erste Gläubigerversammlung finden am 12.03.2026 statt. Am 11.02.2026 ist zudem die Anzeige der Masseunzulänglichkeit eingegangen.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Werbelux GmbH ist am 17.12.2025 wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Udo Claes-Hellmich ernannt worden. Die Frist zur Anmeldung von Forderungen endet am 29.01.2026. Der Prüfungstermin, der zugleich der Termin de…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Werbelux GmbH ist am 17.12.2025 wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Udo Claes-Hellmich ernannt worden. Die Frist zur Anmeldung von Forderungen endet am 29.01.2026. Der Prüfungstermin, der zugleich der Termin der ersten Gläubigerversammlung ist, findet am 12.03.2026 statt. Nachträglich angemeldete und noch nicht geprüfte Forderungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft; der entsprechende Prüfungsstichtag ist der 07.09.2026. Am 11.02.2026 hat der Insolvenzverwalter angezeigt, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bochum, Aktenzeichen: 80 IN 742/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der Werbelux GmbH, Ottostr. 19 b, 44867 Bochum, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Manfred Frey, Hermann-Rotthäuser-Str. 35, 45279 Essen
ist am 11.02.2026 bei Gericht die Anzeige des Insolvenzverwalters eingegan…
Amtsgericht Bochum, Aktenzeichen: 80 IN 742/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der Werbelux GmbH, Ottostr. 19 b, 44867 Bochum, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Manfred Frey, Hermann-Rotthäuser-Str. 35, 45279 Essen
ist am 11.02.2026 bei Gericht die Anzeige des Insolvenzverwalters eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO).
80 IN 742/25
Amtsgericht Bochum, 13.02.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bochum, Aktenzeichen: 80 IN 742/25
Über das Vermögen
der Werbelux GmbH, Ottostr. 19 b, 44867 Bochum, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Manfred Frey, Hermann-Rotthäuser-Str. 35, 45279 Essen
Geschäftszweig: Projekterung, Vertrieb und Fertigung von Leuchtwerbeanlagen, Schildernn, Bannern, Be…
Amtsgericht Bochum, Aktenzeichen: 80 IN 742/25
Über das Vermögen
der Werbelux GmbH, Ottostr. 19 b, 44867 Bochum, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Manfred Frey, Hermann-Rotthäuser-Str. 35, 45279 Essen
Geschäftszweig: Projekterung, Vertrieb und Fertigung von Leuchtwerbeanlagen, Schildernn, Bannern, Beschriftungen aller Art u.a.
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 17.12.2025, um 16:17 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 30.09.2025 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Udo Claes-Hellmich, Am Steintor 3, 45657 Recklinghausen.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 29.01.2026 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären.
Auf die Durchführung eines Berichtstermins wird gemäß § 29 Abs. 2 S. 2 InsO verzichtet.
Stichtag, der dem Prüfungstermin (§§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist
der 12.03.2026.
Dieser Termin entspricht zugleich dem Termin der ersten Gläubigerversammlung. Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen
- zur Person d. Insolvenzverw.,
- zur Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschuss (§ 68 InsO),
- zur Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden spätestens ab dem 12.02.2026 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bochum, Josef-Neuberger-Straße 1, 44787 Bochum, Zimmer Nr. D.1.30 niedergelegt.
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Bochum, Josef-Neuberger-Straße 1, 44787 Bochum schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Bochum eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de
80 IN 742/25
Bochum, 17.12.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bochum, Aktenzeichen: 80 IN 742/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der Werbelux GmbH, Ottostr. 19 b, 44867 Bochum, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Manfred Frey, Hermann-Rotthäuser-Str. 35, 45279 Essen
Geschäftszweig: Projekterung, Vertrieb und Fertigung von Leuchtw…
Amtsgericht Bochum, Aktenzeichen: 80 IN 742/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der Werbelux GmbH, Ottostr. 19 b, 44867 Bochum, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Manfred Frey, Hermann-Rotthäuser-Str. 35, 45279 Essen
Geschäftszweig: Projekterung, Vertrieb und Fertigung von Leuchtwerbeanlagen, Schildernn, Bannern, Beschriftungen aller Art u.a.
ist am 20.10.2025, um 16:42 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Udo Claes-Hellmich, Am Steintor 3, 45657 Recklinghausen bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
80 IN 742/25
Amtsgericht Bochum, 18.10.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bochum, Aktenzeichen: 80 IN 742/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der Werbelux GmbH, Ottostr. 19 b, 44867 Bochum, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Manfred Frey, Hermann-Rotthäuser-Str. 35, 45279 Essen
wird der Beschluss vom 08.10.2025 gemäß § 4 InsO i. V. m. § 319 …
Amtsgericht Bochum, Aktenzeichen: 80 IN 742/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der Werbelux GmbH, Ottostr. 19 b, 44867 Bochum, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Manfred Frey, Hermann-Rotthäuser-Str. 35, 45279 Essen
wird der Beschluss vom 08.10.2025 gemäß § 4 InsO i. V. m. § 319 ZPO wegen offenbarer Unrichtigkeit dahingehend berichtigt, dass Herr Rechtsanwalt, Udo Claes-Hellmich, Am Steintor 3, 45657 Recklinghausen Sachverständiger ist.
80 IN 742/25
Amtsgericht Bochum, 12.11.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bochum, Aktenzeichen: 80 IN 742/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der Werbelux GmbH, Ottostr. 19 b, 44867 Bochum, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Manfred Frey, Hermann-Rotthäuser-Str. 35, 45279 Essen
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen einschl…
Amtsgericht Bochum, Aktenzeichen: 80 IN 742/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der Werbelux GmbH, Ottostr. 19 b, 44867 Bochum, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Manfred Frey, Hermann-Rotthäuser-Str. 35, 45279 Essen
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 07.09.2026. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bochum, Josef-Neuberger-Straße 1, 44787 Bochum, Zimmer Nr. D.1.07 niedergelegt.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, erhalten keinen Auszug aus der Tabelle bzw. keine Benachrichtigung (§ 179 Abs. 3 S. 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Bochum, Josef-Neuberger-Straße 1, 44787 Bochum einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Bochum eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
80 IN 742/25
Amtsgericht Bochum, 06.07.2026
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