Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Werkstatt Elektrotechnik UG (haftungsbeschränkt)
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Aktuell
Antrag / Prüfung
2Offen
Vorläufige Maßnahmen
3Offen
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Bundesland
Niedersachsen
Adresse
Hohe Straße 5, 31848 Bad Münder
Handelsregister
Amtsgericht Hannover HRB 205301
EUID
DEP2305.HRB205301
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Hameln
Aktenzeichen
37 IN 13/26 -2
Phase
Antragsverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Robert Pinter
Adresse
Deisterallee 1, 31785 Hameln
Telefon
05151-606690
E-Mail
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
25.03.2026 , 09:34 Uhr
Aufhebung vorläufiger Maßnahmen
30.03.2026
Entscheidung zur Stellungnahme
20.04.2026
Festsetzung Vergütung
27.05.2026
Gegenstand des Unternehmens
Elektrohandwerk.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Werkstatt Elektrotechnik UG (haftungsbeschränkt) befindet sich im Antragsverfahren. Am 25.03.2026 ist um 09:34 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet worden. Verfügungen der Schuldnerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Robert Pinter bestellt worden. Die Schuldner der Antragsgegnerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten. Am 30.03.2026 ist der Beschluss vom 25.03.2026 über die Anordnung der vorläufigen Verwaltung sowie der weiteren Maßnahmen nach §§ 21, 22 InsO aufgehoben worden. Am 20.04.2026 ist eine Entscheidung ergangen, die der Antragsgegnerin Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme zum Vergütungsantrag des vorläufigen Insolvenzverwalters gibt. Am 27.05.2026 sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters festgesetzt worden. Die Mindestvergütung beträgt 1.000,00 EUR. Die Festsetzung erfolgt aus der Landeskasse aufgrund gewährter Stundung. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Hameln eingesehen werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
37 IN 13/26 -2: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Werkstatt Elektrotechnik UG (haftungsbeschränkt), Hohe Straße 5, 31848 Bad Münder am Deister (AG Hannover, HRB 205301), vertr. d.: Alexander Frädrich, Zum Sandbrink 7, 31848 Bad Münder am Deister, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Der Antragsgegnerin w…
37 IN 13/26 -2: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Werkstatt Elektrotechnik UG (haftungsbeschränkt), Hohe Straße 5, 31848 Bad Münder am Deister (AG Hannover, HRB 205301), vertr. d.: Alexander Frädrich, Zum Sandbrink 7, 31848 Bad Münder am Deister, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Der Antragsgegnerin wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über den Vergütungsantrag des vorläufigen Insolvenzverwalters Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) gegeben.
Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.
Amtsgericht Hameln, 22.04.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
37 IN 13/26 -2: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Werkstatt Elektrotechnik UG (haftungsbeschränkt), Hohe Straße 5, 31848 Bad Münder am Deister (AG Hannover, HRB 205301), vertr. d.: Alexander Frädrich, Zum Sandbrink 7, 31848 Bad Münder am Deister, (Geschäftsführer),
Der vollständige Beschluss kann i…
37 IN 13/26 -2: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Werkstatt Elektrotechnik UG (haftungsbeschränkt), Hohe Straße 5, 31848 Bad Münder am Deister (AG Hannover, HRB 205301), vertr. d.: Alexander Frädrich, Zum Sandbrink 7, 31848 Bad Münder am Deister, (Geschäftsführer),
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann von der Antragsgegnerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit dieser durch die Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt worden ist. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Hameln, Zehnthof 1, 31785 Hameln - govello-1256292281518-000183636 einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt . Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Beschwerde soll begründet werden.
Gegen die Festsetzung des Gegenstandswertes kann binnen einer Frist von sechs Monaten, nachdem die Entscheidung in der Hauptsache Rechtskraft erlangt oder das Verfahren sich anderweitig erledigt hat, in der o. g. Form Beschwerde bei dem Amtsgericht Hameln eingelegt werden, wenn der Wert des Beschwerdegegenstands 200,- EUR übersteigt. Für die Einhaltung der Frist kommt es auf den Eingang bei dem Amtsgericht Hameln an.
Amtsgericht Hameln, 20.04.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
37 IN 13/26 -2: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Werkstatt Elektrotechnik UG (haftungsbeschränkt), Hohe Straße 5, 31848 Bad Münder am Deister (AG Hannover, HRB 205301), vertr. d.: Alexander Frädrich, Zum Sandbrink 7, 31848 Bad Münder am Deister, (Geschäftsführer), wurde der Beschluss vom 25.03.202…
37 IN 13/26 -2: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Werkstatt Elektrotechnik UG (haftungsbeschränkt), Hohe Straße 5, 31848 Bad Münder am Deister (AG Hannover, HRB 205301), vertr. d.: Alexander Frädrich, Zum Sandbrink 7, 31848 Bad Münder am Deister, (Geschäftsführer), wurde der Beschluss vom 25.03.2026 über die Anordnung der vorläufigen Verwaltung sowie der weiteren Maßnahmen nach §§ 21, 22 InsO aufgehoben.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Hameln, 30.03.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
37 IN 13/26 -2: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Werkstatt Elektrotechnik UG (haftungsbeschränkt), Hohe Straße 5, 31848 Bad Münder am Deister (AG Hannover, HRB 205301), vertr. d.: Alexander Frädrich, Zum Sandbrink 7, 31848 Bad Münder am Deister, (Geschäftsführer), ist am 25.03.2026 um 09:34 Uhr di…
37 IN 13/26 -2: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Werkstatt Elektrotechnik UG (haftungsbeschränkt), Hohe Straße 5, 31848 Bad Münder am Deister (AG Hannover, HRB 205301), vertr. d.: Alexander Frädrich, Zum Sandbrink 7, 31848 Bad Münder am Deister, (Geschäftsführer), ist am 25.03.2026 um 09:34 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragsgegnerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragsgegnerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Robert Pinter, Deisterallee 1, 31785 Hameln, Tel.: 05151-606690, Fax: 05151-6066919, E-Mail: kanzlei@ra-pinter.de bestellt worden.
Die Schuldner der Antragsgegnerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Antragsgegnerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Hameln, Zehnthof 1, 31785 Hameln - govello-1256292281518-000183636 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Hameln, 25.03.2026
Datenschutzhinweis:
Informationen über Ihre Rechte nach der Datenschutz-Grundverordnung sowie über Ihre Ansprechpartner in Datenschutzfragen entnehmen Sie bitte entweder der Homepage des Amtsgerichts Hameln unter www.amtsgericht-hameln.niedersachsen.de oder Sie wenden sich direkt an das Amtsgericht Hameln - Der Direktor -.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
37 IN 13/26 -2: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Werkstatt Elektrotechnik UG (haftungsbeschränkt), Hohe Straße 5, 31848 Bad Münder am Deister (AG Hannover, HRB 205301), vertr. d.: Alexander Frädrich, Zum Sandbrink 7, 31848 Bad Münder am Deister, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des v…
37 IN 13/26 -2: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Werkstatt Elektrotechnik UG (haftungsbeschränkt), Hohe Straße 5, 31848 Bad Münder am Deister (AG Hannover, HRB 205301), vertr. d.: Alexander Frädrich, Zum Sandbrink 7, 31848 Bad Münder am Deister, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Robert Pinter festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Hameln eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Mindestvergütung gemäß § 63 Abs. 3 InsO
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
Die Vergütung wird gegen die Antragsgegnerin festgesetzt.
Die Vergütung und die Auslagen sind aus der Landeskasse auszuzahlen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 20.04.2026 beantragte der vorläufige Insolvenzverwalter die Festsetzung seine Vergütung und Auslagen.
I.
Die Mindestvergütung beträgt gemäß § 10 InsVV i. V. m. § 2 Abs. 2 S. 1 InsVV 1.000,00 EUR.
II.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Aufgrund der gewährten Stundung erfolgt die Erstattung gemäß § 63 Abs. 2 InsO aus der Landeskasse.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 300,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Hameln, Zehnthof 1, 31785 Hameln - govello-1256292281518-000183636 einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Hameln, Zehnthof 1, 31785 Hameln - govello-1256292281518-000183636 einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Hameln, 27.05.2026
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