Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Werner Langenscheidt Hoch- und Stahlbeton GmbH & Co.
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH & Co.
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Hanfstraße 29-35, 33607 Bielefeld
Handelsregister
Amtsgericht Bielefeld HRA 9542
EUID
DER2101.HRA9542
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Bielefeld
Aktenzeichen
43 IN 454/15
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Dr. André Wehner
Rolle
Sonderinsolvenzverwalter
Adresse
Ostertorstraße 7, 32312 Lübbecke
Termine & Fristen
Amtsantritt Sonderinsolvenzverwalter
08.07.2025
Vergütungsantrag
11.05.2026
Beschlussdatierung
26.06.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Werner Langenscheidt Hoch- und Stahlbeton GmbH & Co. KG ist eröffnet. Gegenstand des Verfahrens ist die Festsetzung der Vergütung und Auslagen des Sonderinsolvenzverwalters, Rechtsanwalt Dr. André Wehner. Der Sonderinsolvenzverwalter übt sein Amt seit dem 08.07.2025 aus. Im Rahmen seiner Tätigkeit wurden die angemeldeten Forderungen der SB Innenputz GmbH geprüft. Die angemeldete Forderungssumme belief sich auf 158.264,64 €, wobei eine Quotenzahlung von etwa 8 % erwartet wurde, was zu einer Berechnungsmasse von 12.661,17 € führte. Auf Basis der InsVV wird die Vergütung festgesetzt. Der Schuldner und jeder Insolvenzgläubiger haben das Recht, innerhalb von zwei Wochen nach Verkündung oder Zustellung sofortige Beschwerde gegen die Festsetzung einzulegen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 454/15
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bielefeld unter HRA9542 eingetragenen Werner Langenscheidt Hoch- und Stahlbeton GmbH & Co. KG, Hanfstraße 29-35, 33607 Bielefeld, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesel…
Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 454/15
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bielefeld unter HRA9542 eingetragenen Werner Langenscheidt Hoch- und Stahlbeton GmbH & Co. KG, Hanfstraße 29-35, 33607 Bielefeld, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Bielefeld unter HRB 33184 eingetragene Langenscheidt Verwaltungs-GmbH, Hanfstraße 29-35, 33607 Bielefeld, diese vertreten durch den Geschäftsführer Klaus Reinhard Langenscheidt, Lipper Hellweg 138, 33605 Bielefeld
Sonderinsolvenzverwalter: Rechtsanwalt Dr. André Wehner, Ostertorstraße 7, 32312 Lübbecke
werden die Vergütung und Auslagen des Sonderinsolvenzverwalters wie folgt festgesetzt:
Vergütung ... €
Auslagen, die der regulären Mehrwertsteuer von 19 % unterliegen ... €
Zwischensumme ... €
zuzüglich 19 % Mehrwertsteuer von ... € ... €
Endbetrag ... €
Dem Insolvenzverwalter wird aufgegeben den Endbetrag aus der Insolvenzmasse an den Sonderinsolvenzverwalter zu zahlen.
Gründe:
Der Sonderinsolvenzverwalter übt sein Amt seit dem 08.07.2025 aus.
Die Vergütung des Sonderinsolvenzverwalters bemisst sich in entsprechender Anwendung der §§ 63¿ff. InsO und der InsVV (BGH NZI 2008, 485 Rn. 11). Sie ist nur dann unmittelbar nach den Bestimmungen des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes zu berechnen, wenn die vom Sonderinsolvenzverwalter übernommene Aufgabe gem. § 5 I InsVV angemessener Weise einem Rechtsanwalt zu übertragen war (vgl. BGH NZI 2015, 730 Rn. 6 mwN).
Vorliegend entsprach die Tätigkeit des Sonderinsolvenzverwalters der Tätigkeit eines Insolvenzverwalters.
Grundlage für die Berechnung der Vergütung ist damit die InsVV.
Grundlage für die Berechnung der Vergütung ist der Wert der Insolvenzmasse, auf die sich die Tätigkeit des Sonderinsolvenzverwalters bezieht.
Der Sonderinsolvenzverwalter wurde beauftragt die angemeldeten Forderungen der SB Innenputz GmbH zu prüfen.
Die Berechnungsmasse entspricht dem wirtschaftlichen Wert der geprüften Forderungen, das heißt der Forderungshöhe multipliziert mit der zu erwartenden Befriedigungsquote zu Beginn der Prüftätigkeit.
Die angemeldete Forderungssumme der vorgenannten Gläubigerin beträgt 158.264,64 €.
Erwartet wird eine Quotenzahlung von etwa 8%, so dass die Berechnungsmasse 12.661,17 € beträgt.
Die Vergütung wird nach einem Regelsatz ermittelt, der gestaffelt aufgebaut ist. Der Regelsatz besteht in einem degressiv steigenden Prozentwert der Insolvenzmasse (§ 2 Abs. 1 InsVV).
Der auf der Grundlage der Teilungsmasse berechnete Regelsatz der Vergütung beträgt demnach ... € (§ 2 Abs. 1 InsVV).
Im Hinblick auf die Höhe der Berechnungsmasse macht der Sonderinsolvenzverwalter 0,20 des Regelsatzes und damit einen Betrag von ... € geltend.
Der Betrag ist angemessen.
Wegen der näheren Einzelheiten wird auf das Gutachten des Sonderinsolvenzverwalters und den Vergütungsantrag vom 11.05.2026 verwiesen.
Neben der Vergütung sind nach § 4 Abs. 2 InsVV besondere Kosten, die im Einzelfall entstanden sind, als Auslagen zu erstatten.
Anstelle der tatsächlich entstandenen Auslagen kann der Insolvenzverwalter nach § 8 Abs. 3 InsVV einen vergütungsabhängigen Pauschsatz fordern. Der Pauschsatz beträgt im ersten Jahr 15 vom Hundert, danach 10 vom Hundert der Regelvergütung, höchstens jedoch 350,00 EUR je angefangenen Monat der Tätigkeit des Verwalters. Er darf 30 vom Hundert der Regelvergütung nicht übersteigen.
Der Pauschbetrag war antragsgemäß festzusetzen.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Bielefeld statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 300,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Bielefeld eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Bielefeld, Gerichtstraße 6, 33602 Bielefeld einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Bielefeld eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
Zusatz zum Veröffentlichungstext (nicht Inhalt der Entscheidung):
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bielefeld, Gerichtstraße 6, 33602 Bielefeld, Zimmer Nr. 4.122 eingesehen werden.
43 IN 454/15
Amtsgericht Bielefeld, 26.06.2026
Monitoring für dieses Unternehmen aktivieren
Erhalte Benachrichtigungen bei neuen Bekanntmachungen, Terminänderungen oder neuen gerichtlichen Dokumenten.
Wir respektieren Ihre Privatsphäre. Wir verwenden derzeit keine Cookies, die Ihrer Einwilligung bedürfen. Diese Einstellungen ermöglichen es uns jedoch, Ihre Präferenz für künftige Funktionen zu speichern. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung und im Impressum.