Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der Weser Presse Verlag GmbH & Co. KG ist der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Berend Böhme bestellt. Der verfügbare Massebestand beträgt 146.628,67 EUR abzügl. Massekosten und Masseverbindlichkeiten, während die Insolvenzforderungen in Höhe von 733.982,22 EUR zu berücksichtigen sind. Die Schlussverteilung soll erfolgen; das Verteilungsverzeichnis ist zur Einsichtnahme in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bremen niedergelegt. Der Schlusstermin ist auf den 14.07.2026 vertagt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bremen 21.04.2026
Insolvenzgericht
Geschäfts-Nr.: 527 IN 3/16
(Bitte stets angeben)
B e s c h l u s s
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Weser Presse Verlag GmbH & Co. KG, Richtweg 32, 28195 Bremen (AG Bremen, HRA 25304),
vertreten durch:
1. Weser Presse Verlag Verwaltung GmbH, Richtweg 32, 281…
Amtsgericht Bremen 21.04.2026
Insolvenzgericht
Geschäfts-Nr.: 527 IN 3/16
(Bitte stets angeben)
B e s c h l u s s
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Weser Presse Verlag GmbH & Co. KG, Richtweg 32, 28195 Bremen (AG Bremen, HRA 25304),
vertreten durch:
1. Weser Presse Verlag Verwaltung GmbH, Richtweg 32, 28195 Bremen, (persönlich haftende Gesellschafterin),
vertreten durch:
1.1. Rudolf Wilhelm Pracht, Am Spascher Sand 5 a, 27793 Wildeshausen, (Geschäftsführer),
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Lars Beck, Willy-Brandt-Platz 7, 28215 Bremen,
wird die Vergütung des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Berend Böhme neu festgesetzt auf:
€ *** (Betrag gemäß § 64 Abs. 2 InsO entfernt). Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Gründe:
Mit Antrag vom 19.03.2026 (s. Bl. 399 f. d.A.) beantragt der nach dem Ausscheiden des vorherigen Insolvenzverwalters bestellte neue Insolvenzverwalter die Vergütung für seine Tätigkeiten im eröffneten Insolvenzverfahren.
Die zur Ermittlung der Regelvergütung zugrunde zulegende Berechnungsgrundlage ergibt sich aus dem Wert der Insolvenzmasse, auf die sich die Tätigkeiten des neuen Insolvenzverwalters bezieht und beträgt vorliegend 200.482,86 EUR. Daraus ergibt sich ein Regelsatz der Vergütung von € *** (Betrag gemäß §§ 21 Abs. 2 Nr. 1, 64 Abs. 2 InsO entfernt), § 2 InsVV.
Die Tätigkeiten des das Amt übernehmenden Insolvenzverwalters umfassen lediglich die Prüfung und Übernahme des Geldbestandes vom vorherigen Insolvenzverwalter, die Verteilung der Masse und Erstellung einer Endabrechnung. Bei der Festsetzung der Vergütung ist somit ein Abschlag von der Regelvergütung vorzunehmen, der vorliegend bei der Beantragung der Vergütung seitens des neuen Insolvenzverwalters i.H.v. 90 % berücksichtigt wurde.
Die beantragte Vergütung i.H.v. € *** (Betrag gemäß §§ 21 Abs. 2 Nr. 1, 64 Abs. 2 InsO entfernt) entspricht damit der Höhe nach der Vergütung, die der vorherige Insolvenzverwalter aufgrund der vorzeitigen Beendigung seines Amtes nicht mehr geltend gemacht hat. Zudem ist die beantragte Vergütung im Hinblick auf die vorzunehmenden Tätigkeiten und den Mehraufwand wegen der Beendigung eines bisher unbekannten Insolvenzverfahrens für angemessen zu erachten und daher antragsgemäß festzusetzen.
Der Insolvenzverwalter hat zudem Anspruch auf einen Ersatz seiner Auslagen sowie Umsatzsteuer auf Vergütung und Auslagen, §§ 7, 8 InsVV.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Wert des Beschwerdegegenstandes € 300,00 übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Bremen, Ostertorstr. 25 - 31, 28195 Bremen (Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1133344563234-000000050) einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Bremen, Ostertorstr. 25 - 31, 28195 Bremen (Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1133344563234-000000050) einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
527 IN 3/16: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Weser Presse Verlag GmbH & Co. KG, Richtweg 32, 28195 Bremen (AG Bremen, HRA 25304), vertr. d.: 1. Weser Presse Verlag Verwaltung GmbH, Richtweg 32, 28195 Bremen, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Rudolf Wilhelm Pracht, Am Spascher Sand …
527 IN 3/16: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Weser Presse Verlag GmbH & Co. KG, Richtweg 32, 28195 Bremen (AG Bremen, HRA 25304), vertr. d.: 1. Weser Presse Verlag Verwaltung GmbH, Richtweg 32, 28195 Bremen, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Rudolf Wilhelm Pracht, Am Spascher Sand 5 a, 27793 Wildeshausen, (Geschäftsführer), soll die Schlussverteilung erfolgen.
Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bremen zur Einsichtnahme für die Beteiligten niedergelegt.
Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Berend Böhme, Otto-Lilienthal-Straße 16, 28199 Bremen, Tel.: 0421 - 51 57 56-0, Fax: 0421 - 51 57 56-10, Internet: www.bo-oelb.de hat dem Gericht folgendes gemäß § 188 InsO angezeigt:
Der verfügbare Massebestand beträgt 146.628,67 EUR abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten. Insolvenzforderungen sind in Höhe von 733.982,22 EUR zu berücksichtigen.
Die Durchführung des Schlusstermins wird auf den 14.07.2026 vertagt.
Amtsgericht Bremen, 03.06.2026
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