Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
WI Objektgesellschaft 80 GmbH & Co. KG
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH & Co. KG
Bundesland
Bayern
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Memmingen HRA 13413
EUID
DED2505V.HRA13413
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Stuttgart - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
9 IN 955/24
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Niko Maier
Rolle
Sonderinsolvenzverwalter
Adresse
Börsenstraße 3, 70174 Stuttgart
Telefon
0711 7696880
E-Mail
Termine & Fristen
Prüfungstermin
29.04.2026
Fristende Widerspruch
29.06.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der WI Objektgesellschaft 80 GmbH & Co. KG ist eröffnet. Das Registergericht ist das Amtsgericht Memmingen, das Insolvenzgericht ist das Amtsgericht Stuttgart. Der Verfahrensbevollmächtigte ist die Kanzlei Grub, Brugger & Partner. Im Rahmen des Verfahrens ist ein Sonderinsolvenzverwalter bestellt worden, um die abschließende Prüfung der Forderungen lfd. Nr. 7+8 zu erledigen, die von Rechtsanwalt Ilkin Bananyarli als Insolvenzverwalter in den Verfahren über das Vermögen der WI Immobilienmanagement GmbH und der HLI Baumanagement GmbH angemeldet wurden. Zum Sonderinsolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Niko Maier bestellt worden. Die Prüfung der Forderungen erfolgt im schriftlichen Verfahren. Den Beteiligten wurde Gelegenheit gegeben, bis zum 29.06.2026 der Forderungsanmeldung schriftlich zu widersprechen. Nach Ablauf dieser Frist werden die Forderungen geprüft; widerspruchlose Forderungen gelten als festgestellt. Ein Prüfungstermin am 29.04.2026 wurde als ausgenommen markiert, die Prüfung erfolgt nun schriftlich.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
9 IN 955/24
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
WI Objektgesellschaft 80 GmbH & Co. KG, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin WI Verwaltungs 80 GmbH, Fidel-Kreuzer-Straße 4, 86825 Bad Wörishofen, diese vertreten durch die Geschäftsführer Alwin Götzfried und Dominik Sikler
Registergericht…
9 IN 955/24
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
WI Objektgesellschaft 80 GmbH & Co. KG, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin WI Verwaltungs 80 GmbH, Fidel-Kreuzer-Straße 4, 86825 Bad Wörishofen, diese vertreten durch die Geschäftsführer Alwin Götzfried und Dominik Sikler
Registergericht: Amtsgericht Memmingen Registergericht Register-Nr.: HRA 13413
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Grub, Brugger & Partner, Reinsburgstraße 27, 70178 Stuttgart, Gz.: 563/2024/jb/jb
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1. Die Prüfung der im Prüfungstermin am 29.04.2026 von der Prüfung ausgenommenen angemeldeten Forderung Tabellenblattnummer 7+8 - zu deren Prüfung mit Beschluss vom 17.10.2024 ein Sonderinsolvenzverwalter bestellt worden ist - erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 29.06.2026 der Forderungsanmeldung schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden.
Wie der Widerspruch in elektronischer Form eingereicht werden kann, kann dem eJustice-Portal (www.ejustice-bw.de) unter der Rubrik "Bürger" entnommen werden. Dort finden sich auch weitere Informationen zu Übermittlungsweg und Signatur.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
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Amtsgericht Stuttgart - Insolvenzgericht - 29.04.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
9 IN 955/24
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
WI Objektgesellschaft 80 GmbH & Co. KG, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin WI Verwaltungs 80 GmbH, Fidel-Kreuzer-Straße 4, 86825 Bad Wörishofen, diese vertreten durch die Geschäftsführer Alwin Götzfried und Dominik Sikler
Registergericht…
9 IN 955/24
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
WI Objektgesellschaft 80 GmbH & Co. KG, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin WI Verwaltungs 80 GmbH, Fidel-Kreuzer-Straße 4, 86825 Bad Wörishofen, diese vertreten durch die Geschäftsführer Alwin Götzfried und Dominik Sikler
Registergericht: Amtsgericht Memmingen Registergericht Register-Nr.: HRA 13413
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Grub, Brugger & Partner, Reinsburgstraße 27, 70178 Stuttgart, Gz.: 563/2024/jb/jb
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1. Zum Sonderinsolvenzverwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Niko Maier
Börsenstraße 3, 70174 Stuttgart
Telefon: 0711 7696880
Telefax: 0711 76968850
Email: stuttgart@pluta.net
2. Sein Aufgabengebiet umfasst
die abschließende Prüfung der von Rechtsanwalt Ilkin Bananyarli als Insolvenzverwalter in den Insolvenzverfahren über das Vermögen d. WI Immobilienmanagement GmbH (9 IN 867/24) und der HLI Baumanagement GmbH (9 IN 875/24) angemeldeten Forderungen lfd. Nr. 7+8.
In diesem Bereich hat allein er die Rechtsstellung des Insolvenzverwalters.
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Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann Erinnerung (§ 11 Abs. 2 RPflG) eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Stuttgart
Hauffstraße 5
70190 Stuttgart
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 S. 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Die Erinnerung ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.
Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen.
Amtsgericht Stuttgart - Insolvenzgericht - 29.04.2026
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