Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Wickenhäuser GmbH, vertr. d. d. GF. Herbert Kaldenberg
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Aktuell
Vorläufige Maßnahmen
3Offen
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Niedersachsen
Adresse
Ringstraße 4, 27628 Bramstedt
Handelsregister
Amtsgericht Tostedt HRB 209777
EUID
DEP2613.HRB209777
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Cuxhaven
Aktenzeichen
12 IN 139/22
Phase
Vorläufiges Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Dr. Moritz Sponagel
Termine & Fristen
Antrag auf Vergütungsfestsetzung
26.05.2025
Bekanntmachung Stellungnahmefrist
12.06.2025
Beschluss Vergütungsfestsetzung
11.07.2025
Gegenstand des Unternehmens
Durchführung von Sanitärinstallationen und Klempnerarbeiten sowie Ausführung von Heizungsbauten und im Zusammenhang damit übernommene Wartungs- und Serviceleistungen.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Wickenhäuser GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Herbert Kaldenberg, ist anhängig. Im Rahmen des vorläufigen Insolvenzverfahrens wurde der vorläufige Insolvenzverwalter, Rechtsanwalt Dr. Moritz Sponagel, bestellt. Am 26.05.2025 beantragte der Insolvenzverwalter die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen. Das Amtsgericht Cuxhaven hat am 12.06.2025 beschlossen, der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme zum Vergütungsantrag innerhalb von zwei Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung zu geben. Am 11.07.2025 hat das Gericht die Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters festgesetzt. Als Berechnungsmasse wurden 530.121,30 EUR zugrunde gelegt. Die Vergütung wird als Bruchteilsvergütung gemäß § 63 Abs. 3 InsO berechnet, die auf 25 % festgesetzt ist. Zusätzlich wurden Zuschläge für Betriebsfortführung (bereinigt auf 60 %), arbeitsrechtliche Angelegenheiten und Sanierung berücksichtigt. Die festgesetzten Beträge sind gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO nicht zu veröffentlichen. Der Verwalter darf den Betrag nach Rechtskraft der Entscheidung der Insolvenzmasse entnehmen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
12 IN 139/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Wickenhäuser GmbH, vertr. d. d. GF. Herbert Kaldenberg, Ringstr. 4, 27628 Hagen im Bremischen (AG Tostedt, HRB 209777), wurde beschlossen:
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über den Vergütungsantrag d…
12 IN 139/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Wickenhäuser GmbH, vertr. d. d. GF. Herbert Kaldenberg, Ringstr. 4, 27628 Hagen im Bremischen (AG Tostedt, HRB 209777), wurde beschlossen:
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über den Vergütungsantrag des vorläufigen Insolvenzverwalters Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) gegeben.
Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.
Amtsgericht Cuxhaven, 12.06.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
12 IN 139/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Wickenhäuser GmbH, vertr. d. d. GF. Herbert Kaldenberg, Ringstr. 4, 27628 Hagen im Bremischen (AG Tostedt, HRB 209777), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Dr. Moritz Sponagel festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. …
12 IN 139/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Wickenhäuser GmbH, vertr. d. d. GF. Herbert Kaldenberg, Ringstr. 4, 27628 Hagen im Bremischen (AG Tostedt, HRB 209777), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Dr. Moritz Sponagel festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Cuxhaven eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Bruchteilsvergütung gemäß § 63 Abs. 3 InsO
EUR
um 60 % erhöht zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag nach Rechtskraft des Beschlusses der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 26.05.2025 beantragte der Insolvenzverwalter die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen für die Tätigkeit als vorläufiger Insolvenzverwalter.
Bei der Berechnung der Vergütung wird eine Berechnungsmasse in Höhe von 530.121,30 EUR zugrunde gelegt. Gemäß §§ 1, 2 InsVV ergibt sich daraus eine Vergütung für einen Insolvenzverwalter in Höhe von EUR. Dem vorläufigen Insolvenzverwalter steht nach § 63 Abs. 3 InsO daraus ein Bruchteil zu, der auf 25 % festgesetzt wird. Die Bruchteilsvergütung beträgt danach EUR.
Für die Betriebsfortführung während des vorläufigen Verfahrens wird ein Zuschlag in Höhe von 35% für angemessen erachtet.
[...]
Für die Bearbeitung der arbeitsrechtlichen Angelegenheiten wird ein Zuschlag in Höhe von 25 % beantragt.
[...]
Für die Sanierung wird ein weiterer Zuschlag in Höhe von 20%.
In der Gesamtschau wird der Zuschlag von 63,84 % auf 60% bereinigt.
Der Zuschlag ist nach Aktenlage nicht zu beanstanden.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 10 InsVV i. V. m. § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 10 InsVV i. V. m. § 7 InsVV.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Cuxhaven, Postfach 102, 27451 Cuxhaven einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Cuxhaven, Postfach 102, 27451 Cuxhaven einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Cuxhaven, 11.07.2025
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