Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Wiegert, Damian Johann
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Barkhausstr. 30, 45768 Marl
Handelsregister
Amtsgericht Gelsenkirchen HRA 5942
EUID
DER2507.HRA5942
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Essen
Aktenzeichen
162 IN 231/25
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Termine & Fristen
Antragseingang
15.10.2025
Eröffnung
21.10.2025 , 12:55 Uhr
Berichtigung
12.11.2025
Forderungsanmeldefrist
20.11.2025
Berichtstermin
08.12.2025
Masseunzulänglichkeit
07.07.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen von Herrn Damian Johann Wiegert, Inhaber der Gregor Pällmann Heizung und Sanitär e.K., ist am 21.10.2025 um 12:55 Uhr eröffnet worden. Die Eröffnung erfolgte aufgrund eines Antrags vom 15.10.2025. Zur Insolvenzverwalterin ist Rechtsanwältin Tanja Kreimer bestellt. Forderungen der Gläubiger sind bis zum 20.111.2025 bei der Insolvenzverwalterin anzumelden. Der Stichtag für den Berichts- und Prüfungstermin ist der 08.12.2025. Die Tabelle mit den Forderungen sowie die Anmeldeunterlagen werden spätestens ab dem 26.11.2025 auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Essen zur Einsicht niedergelegt. Ein Beschluss vom 12.11.2025 berichtete zudem über eine offenkundige Unrichtigkeit in der Bezeichnung des Schuldners, wonach die korrekte Identität als Damian Johann Wiegert, geboren am 20.04.1977, feststeht.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Schuldners Damian Johann Wiegert ist am 21.10.2025 um 12:55 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit eröffnet worden. Der Antrag auf Eröffnung ist am 15.10.2025 bei Gericht eingegangen. Zur Insolvenzverwalterin wurde Rechtsanwältin Tanja Kreimer ernannt. Die Frist zur Anmeldung von For…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Schuldners Damian Johann Wiegert ist am 21.10.2025 um 12:55 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit eröffnet worden. Der Antrag auf Eröffnung ist am 15.10.2025 bei Gericht eingegangen. Zur Insolvenzverwalterin wurde Rechtsanwältin Tanja Kreimer ernannt. Die Frist zur Anmeldung von Forderungen endet am 20.11.2025. Der Stichtag für den Berichts- und Prüfungstermin ist der 08.12.2025. Am 12.11.2025 wurde eine offenbare Unrichtigkeit im Eröffnungsbeschluss berichtigt, wodurch das Geburtsdatum des Schuldners von 06.05.1986 auf 20.04.1977 korrigiert wurde. In einem weiteren Verfahrensteil wird die Zulässigkeit eines Antrags auf Erteilung der Restschuldbefreiung festgestellt; der Schuldner erlangt diese, wenn er den Obliegenheiten nachkommt und keine Versagungsgründe vorliegen. Am 07.07.2026 ist bei Gericht die Anzeige der Insolvenzverwalterin eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 162 IN 231/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
des Herrn Damian Johann Wiegert, Inh. d. Gregor Pällmann Heizung und Sanitär e.K., Von-Srhwind-Str. 4, 45768 Marl, Inhaber der im Handelsregister des Amtsgerichtes Gelsenkirchen unter HRA 5942 eingetragenen Firma Gregor…
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 162 IN 231/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
des Herrn Damian Johann Wiegert, Inh. d. Gregor Pällmann Heizung und Sanitär e.K., Von-Srhwind-Str. 4, 45768 Marl, Inhaber der im Handelsregister des Amtsgerichtes Gelsenkirchen unter HRA 5942 eingetragenen Firma Gregor Pällmann Heizung & Sanitär e.K.
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Adrian Rusin, Westerholter Weg 19, 45657 Recklinghausen
ist der Antrag des Schuldners auf Erteilung der Restschuldbefreiung zulässig. Der Schuldner erlangt Restschuldbefreiung, wenn er den Obliegenheiten des § 295 InsO nachkommt und die Voraussetzungen für eine Versagung nach den §§ 290, 297 bis 298 InsO nicht vorliegen.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde nach §§ 287 a Abs. 1, Satz 3, 4 InsO i. V. m. §§ 567 ff. ZPO gegeben. Beschwerdeberechtigt ist der Schuldner.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Essen, Zweigertstr. 52, 45130 Essen schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Essen eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichts abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de
162 IN 231/25
Amtsgericht Essen, 21.10.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 162 IN 231/25
Über das Vermögen
des Herrn Damian Johann Wiegert, geboren am 06.05.1986, Inh. d. Gregor Pällmann Heizung und Sanitär e.K., Von-Srhwind-Str. 4, 45768 Marl, Inhaber der im Handelsregister des Amtsgerichtes Gelsenkirchen unter HRA 5942 eingetragenen Firma Gregor Pällmann Hei…
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 162 IN 231/25
Über das Vermögen
des Herrn Damian Johann Wiegert, geboren am 06.05.1986, Inh. d. Gregor Pällmann Heizung und Sanitär e.K., Von-Srhwind-Str. 4, 45768 Marl, Inhaber der im Handelsregister des Amtsgerichtes Gelsenkirchen unter HRA 5942 eingetragenen Firma Gregor Pällmann Heizung & Sanitär e.K.
wird wegen Zahlungsunfähigkeit heute, am 21.10.2025, um 12:55 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 15.10.2025 bei Gericht eingegangenen Antrags des Schuldners.
Zur Insolvenzverwalterin wird ernannt Rechtsanwältin Tanja Kreimer, Brassertstr. 68, 45768 Marl.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 20.11.2025 unter Beachtung des § 174 InsO bei der Insolvenzverwalterin anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, der Insolvenzverwalterin unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten des Schuldners in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber dem Schuldner hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diesen zu leisten, sondern nur noch an die Insolvenzverwalterin.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären.
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist
der 08.12.2025.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen
- zur Person der Insolvenzverwalterin,
- zur Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO),
- zur Hinterlegungsstelle und zu den Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen sowie der Bericht der Insolvenzverwalterin werden spätestens ab dem 26.11.2025 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Essen, Zweigertstr. 52, 45130 Essen, Zimmer Nr. 166 niedergelegt.
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Haben Gläubiger vorgetragen, die Forderung stamme aus einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung des Schuldners, aus einer vorsätzlich pflichtwidrigen Verletzung einer gesetzlichen Unterhaltspflicht oder einer Steuerstraftat des Schuldners nach §§ 370, 373 oder § 384 der Abgabenordnung so hat der Schuldner im Widerspruch zusätzlich anzugeben, ob er diesen Vortrag bestreitet.
Die Insolvenzverwalterin wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner des Schuldners (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Veröffentlichungen im Restschuldbefreiungsverfahren einschließlich des Beschlusses nach § 289 InsO werden spätestens sechs Monate nach Rechtskraft der Entscheidung über die Restschuldbefreiung gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Essen, Zweigertstr. 52, 45130 Essen schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Essen eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de
162 IN 231/25
Essen, 21.10.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 162 IN 231/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des Herrn Damian Johann Wiegert, geboren am 20.04.1977, Inh. d. Gregor Pällmann Heizung und Sanitär e.K., Von-Schwind-Str. 4, 45768 Marl, Inhaber der im Handelsregister des Amtsgerichtes Gelsenkirchen unter HRA 5942 eingetragenen…
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 162 IN 231/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des Herrn Damian Johann Wiegert, geboren am 20.04.1977, Inh. d. Gregor Pällmann Heizung und Sanitär e.K., Von-Schwind-Str. 4, 45768 Marl, Inhaber der im Handelsregister des Amtsgerichtes Gelsenkirchen unter HRA 5942 eingetragenen Firma Gregor Pällmann Heizung & Sanitär e.K.
wird der Beschluss vom 21.10.2025 gemäß § 4 InsO i. V. m. § 319 ZPO wegen offenbarer Unrichtigkeit dahingehend berichtigt, dass die Bezeichnung des Schuldners richtig lautet (Änderungen unterstrichen):
Herr Damian Johann Wiegert, geboren am 20.04.1977, Von-Schwind-Straße 4, 45768 Marl
162 IN 231/25
Amtsgericht Essen, 12.11.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 162 IN 231/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des Herrn Damian Johann Wiegert, geboren am 20.04.1977, Inh. d. Gregor Pällmann Heizung und Sanitär e.K., Von-Schwind-Str. 4, 45768 Marl, Inhaber der im Handelsregister des Amtsgerichtes Gelsenkirchen unter HRA 5942 eingetragenen…
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 162 IN 231/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des Herrn Damian Johann Wiegert, geboren am 20.04.1977, Inh. d. Gregor Pällmann Heizung und Sanitär e.K., Von-Schwind-Str. 4, 45768 Marl, Inhaber der im Handelsregister des Amtsgerichtes Gelsenkirchen unter HRA 5942 eingetragenen Firma Gregor Pällmann Heizung & Sanitär e.K.
ist am 07.07.2026 bei Gericht die Anzeige der Insolvenzverwalterin eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO).
162 IN 231/25
Amtsgericht Essen, 07.07.2026
Monitoring für dieses Unternehmen aktivieren
Erhalte Benachrichtigungen bei neuen Bekanntmachungen, Terminänderungen oder neuen gerichtlichen Dokumenten.
Wir respektieren Ihre Privatsphäre. Wir verwenden derzeit keine Cookies, die Ihrer Einwilligung bedürfen. Diese Einstellungen ermöglichen es uns jedoch, Ihre Präferenz für künftige Funktionen zu speichern. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung und im Impressum.