Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Wienzek, Alexander
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Bundesland
Niedersachsen
Adresse
Werner-von-Siemens-Straße 3, 37077 Göttingen
Handelsregister
Amtsgericht Göttingen HRA 200695
EUID
DEP2204.HRA200695
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Göttingen - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
IN 162/18
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Termine & Fristen
Aufhebung
12.03.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Alexander Wienzek, Inhaber der Firma Göttinger Sanitär- und Heizungstechnik Alexander Wienzek e. K., ist am 12.03.2026 gemäß § 200 InsO aufgehoben worden. Die Aufhebung erfolgt, da die Schlussverteilung vollzogen ist. Das zuständige Gericht ist das Amtsgericht Göttingen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gegen die Entscheidung kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen Erinnerung eingelegt werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
74 IN 162/18 GOE: Das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Alexander Wienzek, geb. am 27.11.1972, Petrikirchstraße 26, 37077 Göttingen, - Inh. d. Firma Göttinger Sanitär- und Heizungstechnik Alexander Wienzek e. K., Holtenser Landstraße 1 - 3, 37079 Göttingen - (AG Göttingen, HRA 200695), ist am 12.03.2026 gemäß § …
74 IN 162/18 GOE: Das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Alexander Wienzek, geb. am 27.11.1972, Petrikirchstraße 26, 37077 Göttingen, - Inh. d. Firma Göttinger Sanitär- und Heizungstechnik Alexander Wienzek e. K., Holtenser Landstraße 1 - 3, 37079 Göttingen - (AG Göttingen, HRA 200695), ist am 12.03.2026 gemäß § 200 InsO aufgehoben worden, da die Schlussverteilung vollzogen ist.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Göttingen - Insolvenzgericht-, Berliner Straße 8 - Eingang Maschmühlenweg 11-, Postanschrift: Postfach 1143, 37070 Göttingen, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: govello-1166698786503-000010193 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Göttingen - Insolvenzgericht-, Berliner Straße 8 - Eingang Maschmühlenweg 11-, Postanschrift: Postfach 1143, 37070 Göttingen, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: govello-1166698786503-000010193 ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Göttingen, 12.03.2026
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