Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Wierlemann & Partner GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Handelsregister
Amtsgericht Münster (Westfalen) HRB 8308
EUID
DER2713.HRB8308
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Münster
Aktenzeichen
85 IN 42/24
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Dr. Frank Kreuznacht
Adresse
Sperlichstr. 10, 48151 Münster
Termine & Fristen
Eröffnung
10.07.2024 , 15:20 Uhr
Gläubigerversammlung
07.08.2026 , 10:00 Uhr
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Amtsgericht Münster hat am 10.07.2024 um 15:20 Uhr im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Wierlemann & Partner GmbH, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Münster unter HRB 8308, vorläufige Maßnahmen angeordnet. Die Gesellschaft betreibt Reifenservice, KFZ-Handel und KFZ-Reparatur. Als vorläufiger Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Frank Kreuznacht aus Münster bestellt worden. Mit der Anordnung sind Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Den Drittschuldnern wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen; der vorläufige Verwalter ist ermächtigt, Bankguthaben und Forderungen einzuziehen. Maßnahmen der Zwangsvollstreckung, einschließlich Arrest oder einstweiliger Verfügung, sind untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt. Die Verfahrenspartnerschaft wird durch die Rechtsanwälte Dr. Wiengarten & Kollegen wahrgenommen.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Wierlemann & Partner GmbH ist am 10.07.2024 durch das Amtsgericht Münster eröffnet worden. Im Zuge der Eröffnung sind vorläufige Maßnahmen angeordnet worden, wobei Rechtsanwalt Dr. Frank Kreuznacht zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt wurde. Die Schuldnerin ist in ihr…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Wierlemann & Partner GmbH ist am 10.07.2024 durch das Amtsgericht Münster eröffnet worden. Im Zuge der Eröffnung sind vorläufige Maßnahmen angeordnet worden, wobei Rechtsanwalt Dr. Frank Kreuznacht zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt wurde. Die Schuldnerin ist in ihrer Verfügungsbefugnis eingeschränkt und Zahlungen an sie sind Drittschuldnern untersagt. Im weiteren Verfahrensverlauf hat das Gericht einen Termin für eine Gläubigerversammlung bestimmt, die am 07.08.2026 stattfinden soll. In dieser Versammlung soll über Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters beschlossen werden, insbesondere um der Zustimmung zu einer Vergleichs- und Abwicklungsvereinbarung zur Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen stattzugeben.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 85 IN 42/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Münster unter HRB 8308 eingetragenen Wierlemann & Partner GmbH, Haberkamp 7, 48324 Sendenhorst, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Olaf Wiedemann, Haberkamp 7-9,…
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 85 IN 42/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Münster unter HRB 8308 eingetragenen Wierlemann & Partner GmbH, Haberkamp 7, 48324 Sendenhorst, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Olaf Wiedemann, Haberkamp 7-9, 48324 Sendenhorst und Herrn Heiko Reuter, Haberkamp 7-9, 48324 Sendenhorst und Herrn Joachim Lütkehaus, Haberkamp 7-9, 48324 Sendenhorst
Geschäftszweig: Reifenservice, KFZ-Handel, KFZ-Reparatur
Verfahrensbevollmächtigter: Rechtsanwälte Dr. Wiengarten & Kollegen, Wolbecker Windmühle 15 a, 48167 Münster,
ist am 10.07.2024, um 15:20 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Frank Kreuznacht, Sperlichstr. 10, 48151 Münster bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
85 IN 42/24
Amtsgericht Münster, 10.07.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 85 IN 42/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Münster unter HRB 8308 eingetragenen Wierlemann & Partner GmbH, Haberkamp 7, 48324 Sendenhorst, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Olaf Wiedemann, Haberkamp 7-9, 48324 Sen…
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 85 IN 42/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Münster unter HRB 8308 eingetragenen Wierlemann & Partner GmbH, Haberkamp 7, 48324 Sendenhorst, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Olaf Wiedemann, Haberkamp 7-9, 48324 Sendenhorst und Herrn Heiko Reuter, Haberkamp 7-9, 48324 Sendenhorst und Herrn Joachim Lütkehaus, Haberkamp 7-9, 48324 Sendenhorst
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Dr. Wiengarten & Kollegen, Wolbecker Windmühle 15 a, 48167 Münster
wird Termin für eine Gläubigerversammlungzur Beschlussfassung über Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§§ 160, 161 InsO), hier:
Zustimmung zu dem zwischen dem Insolvenzverwalter und Herrn Rechtsanwalt Lothar Grauthoff sowie der HDI Versicherung AG geschlossenen Vergleichs- und Abwicklungsvereinbarung vom 16./30. April 2026 zur Ageltung der Schadenersatzansprüche, bestimmt auf
Freitag, 07.08.2026, 10:00 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Münster, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster, 1. Etage, Sitzungssaal 101 B.
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind.
Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Münster, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Münster eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung.
Die Erinnerung muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
85 IN 42/24
Amtsgericht Münster, 08.07.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 85 IN 42/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Münster unter HRB 8308 eingetragenen Wierlemann & Partner GmbH, Haberkamp 7, 48324 Sendenhorst, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Olaf Wiedemann, Haberkamp 7-9, 48324 Sen…
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 85 IN 42/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Münster unter HRB 8308 eingetragenen Wierlemann & Partner GmbH, Haberkamp 7, 48324 Sendenhorst, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Olaf Wiedemann, Haberkamp 7-9, 48324 Sendenhorst und Herrn Heiko Reuter, Haberkamp 7-9, 48324 Sendenhorst und Herrn Joachim Lütkehaus, Haberkamp 7-9, 48324 Sendenhorst
ist am 01.10.2024 bei Gericht die Anzeige des Insolvenzverwalters eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO).
85 IN 42/24
Amtsgericht Münster, 02.10.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 85 IN 42/24
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Münster unter HRB 8308 eingetragenen Wierlemann & Partner GmbH, Haberkamp 7, 48324 Sendenhorst, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Olaf Wiedemann, Haberkamp 7-9, 48324 Sendenhorst und Herrn Heiko R…
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 85 IN 42/24
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Münster unter HRB 8308 eingetragenen Wierlemann & Partner GmbH, Haberkamp 7, 48324 Sendenhorst, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Olaf Wiedemann, Haberkamp 7-9, 48324 Sendenhorst und Herrn Heiko Reuter, Haberkamp 7-9, 48324 Sendenhorst und Herrn Joachim Lütkehaus, Haberkamp 7-9, 48324 Sendenhorst
Geschäftszweig: Reifenservice, KFZ-Handel, KFZ-Reparatur
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 01.10.2024, um 08:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 10.07.2024 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Dr. Frank Kreuznacht, Sperlichstr. 10, 48151 Münster, Telefon: 0251/208030, Fax: 025120803133.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 08.11.2024 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären.
Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf der Grundlage eines Berichts des Insolvenzverwalters über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird (Berichtstermin) und Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Prüfungstermin) ist am
Freitag, 29.11.2024, 11:00 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Münster, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster, 1. Etage, Sitzungssaal 101 B.
Der Termin dient zugleich zur Beschlussfassung der Gläubiger über
- die Person des Insolvenzverwalters,
- die Einsetzung und Besetzung des Gläubigerausschuss (§ 68 InsO),
und gegebenenfalls über die nachfolgend bezeichneten Gegenstände:
- die Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
- die Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- die Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- die Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 15.11.2024 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Münster, Gebäudeteil Eingang B, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster, Zimmer Nr. 212 B niedergelegt.
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin/dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Münster, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Münster eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
85 IN 42/24
Amtsgericht Münster, 01.10.2024
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