Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Wilhelm Beicht GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Rheinland-Pfalz
Adresse
Neuer Bahnhof 6, 54528 Salmtal
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Wittlich HRB 11593
EUID
DET2408V.HRB11593
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Wittlich
Aktenzeichen
7a IN 44/19
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Termine & Fristen
Stichtag für nachträgliche Forderungen
08.10.2024
Schlusstermin
18.06.2025
Aufhebung des Verfahrens
02.06.2026
Gegenstand des Unternehmens
Der Gegenstand des Unternehmens ist die Herstellung und der Verkauf von Backwaren jeder Art sowie der Handel mit Lebensrnitteln und alle damit zusammenhängenden Tätigkeiten, die geeignet sind den Gesellschaftszweck zu fördern.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Wilhelm Beicht GmbH ist eröffnet. Die Schuldnerin wird vertreten durch die Geschäftsführer Wilhelm Beicht und Uwe Thiel. Im Verfahrensverlauf wurde der Insolvenzverwalterin, Rechtsanwältin Christine Frosch, die Vergütung und die Auslagen festgesetzt. Die Berechnungsgrundlage für die Vergütung betrug 290.667,67 EUR, wobei ein Erhöhungsfaktor von 50 % aufgrund der Abwicklung von Arbeitsverhältnissen und der Schließung von Filialen sowie der Produktionsstätte gewährt wurde. Zustellungskosten in Höhe von 787,50 EUR wurden anerkannt. Das Insolvenzgericht Wittlich hat der Schlussverteilung zugestimmt. Der Schlusstermin ist für den 18.06.2025 anberaumt, um die Schlussrechnung zu erörtern und Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis zu erheben. Das Schlussverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Gerichts niedergelegt. Der Überschuss gemäß Schlussbericht beläuft sich auf 139.144,07 €, abzüglich noch zu begleichender Massekosten und Masseverbindlichkeiten. Zu berücksichtigende festgestellte Forderungen belaufen sich auf 272.620,88 €.
Originalbekanntmachung · Aufhebung des Verfahrens
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Wilhelm Beicht GmbH ist am 02.06.2026 aufgehoben worden, da die Schlussverteilung vollzogen ist. Zuvor wurde im August 2024 ein Stichtag für die Prüfung nachträglicher Forderungen auf den 08.10.2024 bestimmt. Im Mai 2025 wurde der Schlusstermin auf den 18.06.2025 angesetzt, …
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Wilhelm Beicht GmbH ist am 02.06.2026 aufgehoben worden, da die Schlussverteilung vollzogen ist. Zuvor wurde im August 2024 ein Stichtag für die Prüfung nachträglicher Forderungen auf den 08.10.2024 bestimmt. Im Mai 2025 wurde der Schlusstermin auf den 18.06.2025 angesetzt, um die Schlussrechnung zu erörtern und Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis zu erheben; dabei betrug der festgestellte Überschuss 139.144,07 € abzüglich offener Massekosten bei einer Forderungshöhe von 272.620,88 €. Die Vergütung der Insolvenzverwalterin Christine Frosch wurde im Juli 2025 festgesetzt. Das Verfahren ist damit beendet.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
7a IN 44/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Wilhelm Beicht GmbH, Neuer Bahnhof 6, 54528 Salmtal (AG Wittlich, HRB 11593), vertr. d.: 1. Wilhelm Beicht, Margarethenstraße 44, 54524 Klausen, (Geschäftsführer), 2. Uwe Thiel, Bahnhofstraße 24, 54518 Sehlem, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Der Schuldn…
7a IN 44/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Wilhelm Beicht GmbH, Neuer Bahnhof 6, 54528 Salmtal (AG Wittlich, HRB 11593), vertr. d.: 1. Wilhelm Beicht, Margarethenstraße 44, 54524 Klausen, (Geschäftsführer), 2. Uwe Thiel, Bahnhofstraße 24, 54518 Sehlem, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über den Vergütungsantrag der Insolvenzverwalterin Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) gegeben.
Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.
Amtsgericht Wittlich, 30.04.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
7a IN 44/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Wilhelm Beicht GmbH, Neuer Bahnhof 6, 54528 Salmtal (AG Wittlich, HRB 11593), vertr. d.: 1. Wilhelm Beicht, Margarethenstraße 44, 54524 Klausen, (Geschäftsführer), 2. Uwe Thiel, Bahnhofstraße 24, 54518 Sehlem, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Zustimm…
7a IN 44/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Wilhelm Beicht GmbH, Neuer Bahnhof 6, 54528 Salmtal (AG Wittlich, HRB 11593), vertr. d.: 1. Wilhelm Beicht, Margarethenstraße 44, 54524 Klausen, (Geschäftsführer), 2. Uwe Thiel, Bahnhofstraße 24, 54518 Sehlem, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Zustimmung zur Schlussverteilung wird erteilt (§ 196 InsO).
Schlusstermin wird bestimmt auf:
18.06.2025.
Der Termin dient der
a) Erörterung der Schlussrechnung der Insolvenzverwalterin
b) Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Die Entscheidung über die Zustimmung zur Schlussverteilung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Wittlich, Kurfürstenstraße 63, 54516 Wittlich, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: safe-sp1-1442821396911-015916959 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Wittlich, Kurfürstenstraße 63, 54516 Wittlich, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: safe-sp1-1442821396911-015916959 ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Wittlich, 30.04.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Az.: 7a IN 44/19 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Wilhelm Beicht GmbH, Neuer Bahnhof 6, 54528 Salmtal (AG Wittlich, HRB 11593), vertr. d.: 1. Wilhelm Beicht, Margarethenstraße 44, 54524 Klausen, (Geschäftsführer), 2. Uwe Thiel, Bahnhofstraße 24, 54518 Sehlem, (Geschäftsführer), soll bei dem Amtsgericht/I…
Az.: 7a IN 44/19 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Wilhelm Beicht GmbH, Neuer Bahnhof 6, 54528 Salmtal (AG Wittlich, HRB 11593), vertr. d.: 1. Wilhelm Beicht, Margarethenstraße 44, 54524 Klausen, (Geschäftsführer), 2. Uwe Thiel, Bahnhofstraße 24, 54518 Sehlem, (Geschäftsführer), soll bei dem Amtsgericht/Insolvenzgericht Wittlich zu Aktenzeichen 7a IN 44/19 der Schlusstermin stattfinden. Das Schlussverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts/Insolvenzgerichts Wittlich niedergelegt. Der Überschuss gemäß Schlussbericht beläuft sich auf 139.144,07 €, abzüglich noch zu begleichender Massekosten und Masseverbindlichkeiten. Zu berücksichtigen sind festgestellte Forderungen in Höhe von 272.620,88 €.
Amtsgericht Wittlich, 06.05.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
7a IN 44/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Wilhelm Beicht GmbH, Neuer Bahnhof 6, 54528 Salmtal (AG Wittlich, HRB 11593), vertr. d.: 1. Wilhelm Beicht, Margarethenstraße 44, 54524 Klausen, (Geschäftsführer), 2. Uwe Thiel, Bahnhofstraße 24, 54518 Sehlem, (Geschäftsführer), sind die Vergütung und Auslage…
7a IN 44/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Wilhelm Beicht GmbH, Neuer Bahnhof 6, 54528 Salmtal (AG Wittlich, HRB 11593), vertr. d.: 1. Wilhelm Beicht, Margarethenstraße 44, 54524 Klausen, (Geschäftsführer), 2. Uwe Thiel, Bahnhofstraße 24, 54518 Sehlem, (Geschäftsführer), sind die Vergütung und Auslagen der Insolvenzverwalterin Rechtsanwältin Christine Frosch festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Wittlich eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Nettovergütung gemäß InsVV
EUR
um 50 % erhöht zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Zustellungskosten gemäß § 8 Abs. 3 InsO zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
abzüglich Vorschuss
EUR
Gesamtbetrag
Der Insolvenzverwalterin wird gestattet, den festgesetzten Betrag nach Rechtskraft des Beschlusses der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 25.11.2024 beantragte die Insolvenzverwalterin die Festsetzung ihrer Vergütung und Auslagen.
I.
Die Vergütung ist gemäß § 1 Abs. 1 InsVV nach dem Wert der Insolvenzmasse zu berechnen, auf die sich die Schlussrechnung bezieht.
Diese beträgt 290.667,67 EUR.
Hinzuzurechnen ist die Vorsteuer, die aus der Vergütungsfestsetzung zur Masse erstattet wird, und zwar in der Höhe, die sich aus der ohne Vorsteuererstattung berechneten Vergütung ergibt (BGH, Beschluss vom 26. Februar 2015, Az. IX ZB 9/13). Diese beträgt EUR. Somit ergibt sich eine Berechnungsgrundlage in Höhe von EUR.
II.
Ausgehend von dieser Berechnungsmasse ergibt sich gemäß § 2 Abs. 1 InsVV eine Regelvergütung in Höhe von EUR.
III.
Um eine Erhöhung der Vergütung durch einen Zuschlag zu rechtfertigen, bedarf es des Vorhandenseins bestimmter, konkreter Umstände, die eine besondere und erhebliche Zusatzbelastung gegenüber einem üblichen Insolvenzverfahren mit seinen üblichen Aufgaben in einem üblichen Umfang belegen (Graeber/Graeber, InsVV, 4. Aufl., Rdnr 322).
Im vorliegenden Verfahren mussten durch die Insolvenzverwalterin nach Einstellung des Geschäftsbetriebs sämtliche Arbeitsverhältnisse abgewickelt werden. Hierzu mussten insbesondere unter Berücksichtigung der gesetzlichen und tariflichen Fristen Kündigungen vorbereitet, ausgesprochen, sowie Aufhebungsverträge geschlossen werden. Des Weiteren waren Freistellungen auszusprechen und Differenzlöhne zu berechnen. Hierfür wurde ein Erhöhungsfaktor von 30 % geltend gemacht.
Mithin waren eine Mehrzahl von Verkaufsfilialen und die Produktionsstätte abzuwickeln, sodass die Insolvenzverwalterin hierfür einen gerechtfertigten Mehraufwand mit einem Erhöhungsfaktor von 20 % geltend macht.
In Summe ergibt sich unter Berücksichtigung aller Zuschläge ein Erhöhungstatbestand von 50 %.
IV.
Die geltend gemachten Zustellungskosten für die gemäß § 8 Abs. 3 InsO übertragenen Zustellungen sind in Höhe von 787,50 EUR nebst Umsatzsteuer in Höhe von 19 % festzusetzen. Für die 225 erfolgten Zustellungen sind je Zustellung 3,50 EUR zu erstatten.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Wittlich, Kurfürstenstraße 63, 54516 Wittlich, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: safe-sp1-1442821396911-015916959 einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Wittlich, Kurfürstenstraße 63, 54516 Wittlich, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: safe-sp1-1442821396911-015916959 einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Wittlich, 01.07.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
7a IN 44/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Wilhelm Beicht GmbH, Neuer Bahnhof 6, 54528 Salmtal (AG Wittlich, HRB 11593), vertr. d.: 1. Wilhelm Beicht, Margarethenstraße 44, 54524 Klausen, (Geschäftsführer), 2. Uwe Thiel, Peter-Wagner-Straße 6, 54518 Esch, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Prüf…
7a IN 44/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Wilhelm Beicht GmbH, Neuer Bahnhof 6, 54528 Salmtal (AG Wittlich, HRB 11593), vertr. d.: 1. Wilhelm Beicht, Margarethenstraße 44, 54524 Klausen, (Geschäftsführer), 2. Uwe Thiel, Peter-Wagner-Straße 6, 54518 Esch, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen und ggf. geänderten Anmeldungen zu bereits geprüften Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 08.10.2024 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen und gegen geänderte Anmeldungen zu bereits geprüften Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Wittlich, 08.08.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
7a IN 44/19: Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Wilhelm Beicht GmbH, Neuer Bahnhof 6, 54528 Salmtal (AG Wittlich, HRB 11593), vertr. d.: 1. Wilhelm Beicht, Margarethenstraße 44, 54524 Klausen, (Geschäftsführer), 2. Uwe Thiel, Bahnhofstraße 24, 54518 Sehlem, (Geschäftsführer), ist am 02.06.2026 gemäß § 200 Ins…
7a IN 44/19: Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Wilhelm Beicht GmbH, Neuer Bahnhof 6, 54528 Salmtal (AG Wittlich, HRB 11593), vertr. d.: 1. Wilhelm Beicht, Margarethenstraße 44, 54524 Klausen, (Geschäftsführer), 2. Uwe Thiel, Bahnhofstraße 24, 54518 Sehlem, (Geschäftsführer), ist am 02.06.2026 gemäß § 200 InsO aufgehoben worden, da die Schlussverteilung vollzogen ist.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Wittlich, Kurfürstenstraße 63, 54516 Wittlich, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: safe-sp1-1442821396911-015916959 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Wittlich, Kurfürstenstraße 63, 54516 Wittlich, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: safe-sp1-1442821396911-015916959 ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Wittlich, 02.06.2026
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