Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Willi Grimm & Söhne GmbH & Co. KG
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH & Co. KG
Bundesland
Hessen
Handelsregister
Amtsgericht Wetzlar HRA 6047
EUID
DEM1710.HRA6047
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Wetzlar - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
220/11
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Bernd Ache
Adresse
Sophienstraße 7, 35576 Wetzlar
Telefon
06441/8088-348
E-Mail
Termine & Fristen
Schriftsatz Antrag
20.04.2026
Beschluss
19.05.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der Willi Grimm & Söhne GmbH & Co. KG ist der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Bernd Ache tätig. Mit Schriftsatz vom 20.04.2026 beantragte das Gläubigerausschussmitglied Bundesagentur für Arbeit, Agentur für Arbeit Gießen die Festsetzung der Vergütung und Auslagen. Das Amtsgericht Wetzlar hat die festgesetzten Beträge gemäß §§ 73 Abs. 2, 64 Abs. 2 S. 2 InsO nicht veröffentlicht, da die Beträge unter der Veröffentlichungsgrenze liegen. Der Insolvenzverwalter ist angewiesen, den festgesetzten Betrag nach Rechtskraft des Beschlusses aus der Insolvenzmasse zu entnehmen und dem Gläubigerausschussmitglied auszuzahlen. Die Entscheidung wurde am 19.05.2026 verkündet. Rechtsmittel können innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen eingelegt werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
3 IN 220/11: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Willi Grimm & Söhne GmbH & Co. KG, Schönbacher Straße 31, 35745 Herborn-Hörbach (AG Wetzlar, HRA 6047), vertr. d.: 1. Willi Grimm & Söhne Geschäftsführungs-GmbH, Schöbacher Straße 31, 35745 Herborn-Hörbach, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1…
3 IN 220/11: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Willi Grimm & Söhne GmbH & Co. KG, Schönbacher Straße 31, 35745 Herborn-Hörbach (AG Wetzlar, HRA 6047), vertr. d.: 1. Willi Grimm & Söhne Geschäftsführungs-GmbH, Schöbacher Straße 31, 35745 Herborn-Hörbach, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Hans-Georg Grimm, Schönbacher Straße 29, 35745 Herborn-Hörbach, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des Gläubigerausschussmitglieds Bundesagentur für Arbeit, Agentur für Arbeit Gießen festgesetzt worden. Gemäß §§ 73 Abs. 2, 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Wetzlar eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
XXX
EUR
Vergütung gemäß § 17 Abs. 1, 2 S. 2 InsVV
XXX
EUR
Vergütung gemäß § 17 Abs. 2 S. 1 InsVV
XXX
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
XXX
EUR
Auslagen zuzüglich
XXX
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
XXX
EUR
Gesamtbetrag
Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Bernd Ache, Sophienstraße 7, 35576 Wetzlar, Tel.: 06441/8088-348, Fax: 06441/8088-88, E-Mail: ache@kanzlei-uww.de wird angewiesen, den festgesetzten Betrag nach Rechtskraft des Beschlusses aus der Insolvenzmasse zu entnehmen und dem Gläubigerausschussmitglied auszuzahlen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 20.04.2026 beantragte das Gläubigerausschussmitglied Bundesagentur für Arbeit, Agentur für Arbeit Gießen die Festsetzung der Vergütung und Auslagen.
Der Berechnung der Vergütung liegt gemäß § 17 InsVV a. F. ein Stundensatz in Höhe von 75,00 EUR zugrunde. Bei der Festsetzung des Stundensatzes wurde insbesondere der Umfang der Tätigkeit, des im Verfahren vorliegenden besonderen Schwierigkeitsgrades und der vom Gläubigerausschussmitglied ausgeübten Tätigkeit mit seiner besonderen Qualifikation für dieses Verfahren berücksichtigt.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 18 Abs. 1 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus §§ 18 Abs. 2, 7 InsVV.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Wetzlar, Wertherstraße 1, 35578 Wetzlar oder dem Landgericht Limburg, Schiede 14, 65549 Limburg a. d. Lahn einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Wetzlar, Wertherstraße 1, 35578 Wetzlar einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Wetzlar, 19.05.2026
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