Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Windsor Servicegesellschaft mbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Sachsen
Adresse
Schmellwitzer Straße 107, 03044 Cottbus
Handelsregister
Amtsgericht Dresden HRB 30558
EUID
DEU1104.HRB30558
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Cottbus
Aktenzeichen
63 IN 360/24
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Dr. Christian Heintze
Adresse
Fabrikstraße 13 a, 01159 Dresden
Termine & Fristen
Eröffnung
23.04.2025 , 10:43 Uhr
Forderungsanmeldefrist
03.06.2025
Berichtstermin
15.07.2025
Prüfungstermin
15.07.2025
Gläubigerversammlung
23.09.2025 , 10:00 Uhr
Gläubigerversammlung
03.12.2025 , 10:00 Uhr
Prüfungsstichtag
12.05.2026
Gegenstand des Unternehmens
Betrieb einer Schank- und Speisewirtschaft und eines Beherbergungsbetriebes; Erwerb, Handel und Halten von Immobilien; Bauträgertätigkeiten i.S. des § 34 c GewO.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Windsor Servicegesellschaft mbH ist eröffnet. Am 23. Mai 2025 hat der Verwalter angezeigt, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt. Das Gericht hat am 21. Juli 2025 einen Berichtstermin für den 23. September 2025 angeordnet, um über die Person des Verwalters, den Gläubigerausschuss, Unterhaltszahlungen, die Verwertung der Masse und die nachträgliche Anordnung der Eigenverwaltung zu beschließen. Eine weitere Gläubigerversammlung wurde für den 3. Dezember 2025 einberufen, um den Gläubigerausschuss zu wählen und nachträglich angemeldete Forderungen zu prüfen. Für die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen ist das schriftliche Verfahren angeordnet worden, wobei der Prüfungsstichtag auf den 12. Mai 2026 festgelegt wurde.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Windsor Servicegesellschaft mbH ist am 23. April 2025 eröffnet worden. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Christian Heintze ernannt worden. Die Frist zur Anmeldung von Forderungen der Insolvenzgläubiger endet am 3. Juni 2025. Der Berichts- und Prüfungsstichtag ist d…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Windsor Servicegesellschaft mbH ist am 23. April 2025 eröffnet worden. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Christian Heintze ernannt worden. Die Frist zur Anmeldung von Forderungen der Insolvenzgläubiger endet am 3. Juni 2025. Der Berichts- und Prüfungsstichtag ist der 15. Juli 2025. Am 21. Juli 2025 hat das Gericht die Durchführung eines Berichtstermins angeordnet und eine Gläubigerversammlung für den 23. September 2025 einberufen. Am 23. Mai 2025 ist die Anzeige der Masseunzulänglichkeit eingegangen. Eine weitere Gläubigerversammlung ist für den 3. Dezember 2025 zur Beschlussfassung über den Gläubigerausschuss und zur Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen einberufen worden. Für das schriftliche Verfahren zur Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen ist der 12. Mai 2026 als Prüfungsstichtag bestimmt worden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Windsor Servicegesellschaft mbH, Schmellwitzer Straße 107, 03044 Cottbus, ist zur Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen das schriftliche Verfahren angeordnet worden. Als Prüfungsstichtag wird Dienstag, 12. Mai 2026, bestimmt. Der schriftliche Widerspruch, mit dem …
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Windsor Servicegesellschaft mbH, Schmellwitzer Straße 107, 03044 Cottbus, ist zur Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen das schriftliche Verfahren angeordnet worden. Als Prüfungsstichtag wird Dienstag, 12. Mai 2026, bestimmt. Der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird. Die Tabelle und die Anmeldungsunterlagen sind für die Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgericht Cottbus, Thiemstraße 130, 03048 Cottbus, zur Einsicht niedergelegt. Rechtsmittelbelehrung: Gegen diesen Beschluss ist die Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG binnen einer Notfrist von zwei Wochen zulässig. Die Notfrist beginnt spätestens zwei Tage nach der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten öffentlichen Bekanntmachung. Bei einer früheren Zustellung ist dieser Zeitpunkt maßgebend für den Beginn der Beschwerdefrist. Die Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Cottbus, Gerichtsplatz 2, 03046 Cottbus, einzulegen. Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde. Die Erinnerung kann schriftlich, durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle oder in elektronischer Form mit einer qualifizierten elektronischen Signatur eingelegt werden (für Einzelheiten: www.erv.brandenburg.de).
AG Cottbus, den 12. März 2026, Az.: 63 IN 360/24
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Windsor Servicegesellschaft mbH, Schmellwitzer Straße 107, 03044 Cottbus, ist am 23.05.2025 bei Gericht die Anzeige des Verwalters eingegangen, dass die Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO). Cottbus, den 12. Juni 2025, Az: 63 IN 360/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Windsor Servicegesellschaft mbH, Schmellwitzer Straße 107, 03044 Cottbus, ist am 23.05.2025 bei Gericht die Anzeige des Verwalters eingegangen, dass die Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO). Cottbus, den 12. Juni 2025, Az: 63 IN 360/24
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Windsor Servicegesellschaft mbH, Schmellwitzer Straße 107, 03044 Cottbus hat das Insolvenzgericht am 21. Juli 2025 beschlossen:
1. Für die Durchführung des Berichtstermins wird das mündliche Verfahren angeordnet, § 5 Abs. 2 InsO. Es wird die Gläubigerversammlung einberufe…
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Windsor Servicegesellschaft mbH, Schmellwitzer Straße 107, 03044 Cottbus hat das Insolvenzgericht am 21. Juli 2025 beschlossen:
1. Für die Durchführung des Berichtstermins wird das mündliche Verfahren angeordnet, § 5 Abs. 2 InsO. Es wird die Gläubigerversammlung einberufen auf Dienstag, 23. September 2025, 10:00 Uhr, Saal 021, Thiemstraße 130, 03048 Cottbus, mit folgender Tagesordnung: Beschlussfassung über
a) die Person des Verwalters,
b) den Gläubigerausschuss,
c) die Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse, § 100 InsO,
d) die Verwertung der Masse, §§ 149, 159 bis 163 InsO,
e) die nachträgliche Anordnung der Eigenverwaltung, § 271 InsO.
Ist die Gläubigerversammlung beschlussunfähig, gilt die Zustimmung hinsichtlich der Beschlussfassung nach § 160 InsO als erteilt. Die Beschlussunterlagen liegen für die Verfahrensbeteiligten zur Einsicht in der zuständigen Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts aus. Es ist in allen Häusern des Amtsgerichtes Cottbus sicherheitsbedingt mit Einlasskontrollen und hiermit einhergehenden Zeitverzögerungen zu rechnen. Kalkulieren Sie dies unbedingt bei Ihrer Anreise ein. Bitte führen Sie einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis (Personalausweis oder Führerschein der Bundesrepublik Deutschland oder eines EU-/EWR-Mitgliedsstaates und der Schweiz, internationaler Reisepass, elektronischer Aufenthaltstitel, Auskunftsnachweis für Asylsuchende) mit sich. Gegebenenfalls kann Ihnen sonst der Zutritt zum Gerichtsgebäude an einzelnen Gerichtstagen verweigert werden. 21. Juli 2025, AZ: 63 IN 360/24
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Windsor Servicegesellschaft mbH, Schmellwitzer Straße 107, 03044 Cottbus ist die Gläubigerversammlung einberufen worden auf Mittwoch, 3. Dezember 2025, 10:00 Uhr, Saal 129 (Thiemstraße 130), mit folgender Tagesordnung: Beschlussfassung über den Gläubigerausschuss. In dies…
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Windsor Servicegesellschaft mbH, Schmellwitzer Straße 107, 03044 Cottbus ist die Gläubigerversammlung einberufen worden auf Mittwoch, 3. Dezember 2025, 10:00 Uhr, Saal 129 (Thiemstraße 130), mit folgender Tagesordnung: Beschlussfassung über den Gläubigerausschuss. In diesem Termin werden zugleich die nachträglich angemeldeten Forderungen geprüft. Ist die Gläubigerversammlung beschlussunfähig, gilt die Zustimmung hinsichtlich der Beschlussfassung nach § 160 InsO als erteilt. Die Beschlussunterlagen liegen für die Verfahrensbeteiligten zur Einsicht in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts, Zimmer 228, aus. Es ist in allen Häusern des Amtsgerichtes Cottbus sicherheitsbedingt mit Einlasskontrollen und hiermit einhergehenden Zeitverzögerungen zu rechnen. Kalkulieren Sie dies unbedingt bei Ihrer Anreise ein. Bitte führen Sie einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis (Personalausweis oder Führerschein der Bundesrepublik Deutschland oder eines EU-/EWR-Mitgliedsstaates und der Schweiz, internationaler Reisepass, elektronischer Aufenthaltstitel, Auskunftsnachweis für Asylsuchende) mit sich. Gegebenenfalls kann Ihnen sonst der Zutritt zum Gerichtsgebäude an einzelnen Gerichtstagen verweigert werden. Amtsgericht Cottbus, 7. November 2025, AZ: 63 IN 360/24
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Windsor Servicegesellschaft mbH, Schmellwitzer Straße 107, 03044 Cottbus, HRB 30558 Registergericht Dresden, Ge-genstand: Betrieb einer Schank- und Speisewirtschaft und eines Beherber-gungsbetriebes u. a., vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Burkhard Schmidt, wurde …
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Windsor Servicegesellschaft mbH, Schmellwitzer Straße 107, 03044 Cottbus, HRB 30558 Registergericht Dresden, Ge-genstand: Betrieb einer Schank- und Speisewirtschaft und eines Beherber-gungsbetriebes u. a., vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Burkhard Schmidt, wurde am 23.04.2025, um 10:43 Uhr, das Insolvenzverfahren eröffnet. Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Dr. Christian Heintze, Fabrikstraße 13 a, 01159 Dresden. Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 03.06.2025 unter Beachtung des § 174 InsO beim Verwalter anzumelden. Die Anmeldung kann durch Übermittlung eines elektronischen Dokuments erfolgen. Der Insolvenzverwalter kann einen gängigen elektronischen Übermittlungsweg sowie ein gängiges Dateiformat vorgeben. Er muss daneben einen sicheren Übermittlungsweg i. S. d. § 130 a ZPO für die Übermittlung anbieten. Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130 a ZPO) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären; § 173 ZPO bleibt davon unberührt. Die Forderungen nachrangiger Gläubiger sind nur anzumelden, soweit das Insolvenzgericht besonders zur Anmeldung dieser Forderungen auffordert. Bei der Anmeldung solcher Forderungen ist auf den Nachrang hinzuweisen und die dem Gläubiger zustehende Rangstelle zu bezeichnen. Die Tabelle und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 17.06.2025 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts, Amtsgericht Cottbus, Thiemstraße 130, 03048 Cottbus, niedergelegt. Berichts- und Prüfungsstichtag (§§ 5 Abs. 2 Satz 1, 156, 176 InsO) ist Dienstag, 15. Juli 2025. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet oder der Prüfung von nachträglich angemeldeten Forderungen widerspricht, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird. Anträge zur Beschlussfassung über die Person des Verwalters, die Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§ 100 InsO), die Verwertung der Masse (§§ 149, 159 bis 163, InsO), die nachträgliche Anordnung der Eigenverwaltung (§ 271 InsO), den Gläubigerausschuss sind ebenfalls bis zum Prüfungsstichtag beim Insolvenzgericht einzureichen. Die Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, werden über das Prüfergebnis nicht benachrichtigt (§ 179 Abs. 3 Satz 3 InsO). Rechtmittelbelehrung: Gegen diesen Beschluss ist die sofortige Beschwerde gem. § 4 InsO, § 569 ZPO binnen einer Notfrist von zwei Wochen zulässig. Die Notfrist beginnt spätestens zwei Tage nach der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten öffentlichen Bekanntmachung. Bei einer früheren Zustellung ist dieser Zeitpunkt maßgebend für den Beginn der Beschwerdefrist. Die Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Cottbus, Gerichtsplatz 2, 03046 Cottbus, einzulegen. Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entschei-dung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung ein-gelegt werde. Die sofortige Beschwerde kann schriftlich, durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle oder in elektronischer Form mit einer qualifizierten elektronischen Signatur eingelegt werden (für Einzelheiten: www.erv.brandenburg.de) Amtsgericht Cottbus, 23. April 2025, Az.: 63 IN 360/24
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