Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Wings of Germany AG
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
AG
Bundesland
Saarland
Adresse
St. Johanner Markt 28, 66111 Saarbrücken
Handelsregister
Amtsgericht Saarbrücken HRB 16502
EUID
DEV1109.HRB16502
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach
Aktenzeichen
62 IN 34/10
Phase
Einstellung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Oliver Rösler
Adresse
Am Tannenwald 4, 66459 Kirkel
Termine & Fristen
Kostenvorschuss-Frist
06.09.2026
Gegenstand des Unternehmens
Das Eingehen und Halten von Lizenzverträgen, Beteiligung an weiteren Gesellschaften, Marketingberatung und sonstige Unternehmensberatung.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Wings of Germany AG ist eröffnet. Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Oliver Rösler hat seine Tätigkeit seit dem 01.09.2010 ausgeübt und die Schlussrechnung niedergelegt. Aufgrund der Mitteilung des Verwalters, dass die Insolvenzmasse nicht ausreicht, um die Verfahrenskosten zu decken (§§ 207, 54 InsO), wird das Verfahren mangels Masse eingestellt, sofern kein Beteiligter bis zum 06.09.2026 einen Kostenvorschuss in Höhe von 3.200,00 EUR zahlt. Parallel dazu hat das Gericht die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters festgesetzt. Die Regelvergütung beträgt 1.150,00 EUR, zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer und Auslagen, was zu einem Endbetrag von 1.857,59 EUR führt. Grundlage war eine Masse von 185,96 EUR und die Mindestvergütung unter Berücksichtigung von 12 angemeldeten Gläubigern. Rechtsmittel gegen die Vergütungsfestsetzung sind innerhalb von zwei Wochen möglich.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 62 IN 34/10
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 16502 eingetragenen Wings of Germany AG, St. Johanner Markt 28, 66111 Saarbrücken, gesetzlich vertreten durch den Vorstand Eric Raber
Verfah…
Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 62 IN 34/10
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 16502 eingetragenen Wings of Germany AG, St. Johanner Markt 28, 66111 Saarbrücken, gesetzlich vertreten durch den Vorstand Eric Raber
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Staab und Kollegen, Sulzbachstraße 26, 66111 Saarbrücken
reicht nach Mitteilung des Insolvenzverwalters die Insolvenzmasse nicht aus, um die Kosten des Verfahrens zu decken (§§ 207, 54 InsO). Falls nicht einer der Beteiligten bis zum 06.09.2026 einen Kostenvorschuss in Höhe von 3 200,00 EUR bei der Zahlstelle Saarbrücken, Postbank IBAN DE11590100660812951669 einzahlt, wird das Verfahren mangels Masse eingestellt.
Die Schlussrechnung des Verwalters zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Saarbrücken, Außenstelle Sulzbach, Zimmer Nr. 1 niedergelegt.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Saarbrücken, Vopeliusstraße 2, 66280 Sulzbach einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Saarbrücken eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
62 IN 34/10
Amtsgericht Saarbrücken, 02.07.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 62 IN 34/10
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 16502 eingetragenen Wings of Germany AG, St. Johanner Markt 28, 66111 Saarbrücken, gesetzlich vertreten durch den Vorstand Eric Raber
Verfah…
Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 62 IN 34/10
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 16502 eingetragenen Wings of Germany AG, St. Johanner Markt 28, 66111 Saarbrücken, gesetzlich vertreten durch den Vorstand Eric Raber
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Staab und Kollegen, Sulzbachstraße 26, 66111 Saarbrücken
Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Oliver Rösler, Am Tannenwald 4, 66459 Kirkel
werden die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters wie folgt festgesetzt:
Vergütung 1.150,00 EUR
Auslagen, die der regulären Mehrwertsteuer von 19 % unterliegen 411,00 EUR
Zwischensumme 1.561,00 EUR
zuzüglich 19 % Mehrwertsteuer von 1.561,00 EUR 296,59 EUR
Endbetrag 1.857,59 EUR
Gründe:
Der Insolvenzverwalter übt sein Amt seit dem 01.09.2010 aus. Nach § 63 InsO hat er Anspruch auf Vergütung für seine Geschäftsführung und auf Erstattung angemessener Auslagen.
Grundlage für die Berechnung der Vergütung ist der Wert der Insolvenzmasse, auf die sich die Schlussrechnung bezieht. Für den Fall der Aufhebung des Insolvenzverfahrens durch Bestätigung eines Insolvenzplans oder einer vorzeitigen Beendigung durch eine Verfahrenseinstellung ist die Vergütung nach dem Schätzwert der Masse zurzeit der Beendigung des Verfahrens zu berechnen (§ 1 Abs. 1 InsVV).
Die Vergütung wird nach einem Regelsatz ermittelt, der gestaffelt aufgebaut ist. Der Regelsatz besteht in einem degressiv steigenden Prozentwert der Insolvenzmasse (§ 2 Abs. 1 InsVV).
Der Regelsatz soll mindestens 1.400,00 EUR betragen. Er kann sich in Abhängigkeit von der Anzahl der Gläubiger, die ihre Forderungen angemeldet haben, erhöhen (§ 2 Abs. 2 InsVV).
Je nach Umfang und Schwierigkeit der Geschäftsführung kann die Vergütung den Regelsatz überschreiten oder hinter ihm zurückbleiben (§ 3 InsVV).
Nach der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters beträgt die Masse 185,96 EUR.
Der auf der Grundlage der Teilungsmasse berechnete Regelsatz der Vergütung beträgt demnach 1.000,00 EUR (§ 2 Abs. 1 InsVV).
Die Mindestvergütung nach § 2 Abs. 2 InsVV beträgt unter Berücksichtigung von 12 Gläubigern 1.150,00 EUR.
Wegen der näheren Einzelheiten wird auf die bisher erstatteten Tätigkeitsberichte und den Vergütungsantrag vom 27.05.2026 verwiesen.
Neben der Vergütung sind nach § 4 Abs. 2 InsVV besondere Kosten, die im Einzelfall entstanden sind, als Auslagen zu erstatten.
Anstelle der tatsächlich entstandenen Auslagen kann der Insolvenzverwalter nach § 8 Abs. 3 InsVV einen vergütungsabhängigen Pauschsatz fordern. Der Pauschsatz beträgt im ersten Jahr 15 vom Hundert, danach 10 vom Hundert der Regelvergütung, höchstens jedoch 350,00 EUR je angefangenen Monat der Tätigkeit des Verwalters. Er darf 30 vom Hundert der Regelvergütung nicht übersteigen.
Der Pauschbetrag war antragsgemäß festzusetzen.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO § 11 RPflG gegeben, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 200,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter, dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Saarbrücken, Vopeliusstraße 2, 66280 Sulzbach oder dem Landgericht Saarbrücken, Franz-Josef-Röder-Straße 15, 66119 Saarbrücken, die Erinnerung ausschließlich bei dem Amtsgericht Saarbrücken, Vopeliusstraße 2, 66280 Sulzbach schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Saarbrücken oder dem Landgericht Saarbrücken eingegangen sein. Die Erinnerung muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Saarbrücken eingegangen sein.
Dies gilt auch dann, wenn das Rechtsmittel zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichts abgegeben wurde.
Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Rechtsmittel gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Zusatz zum Veröffentlichungstext (nicht Inhalt der Entscheidung):
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Saarbrücken, Außenstelle Sulzbach, Zimmer Nr. 1 eingesehen werden.
62 IN 34/10
Amtsgericht Saarbrücken, 02.07.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 62 IN 34/10
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 16502 eingetragenen Wings of Germany AG, St. Johanner Markt 28, 66111 Saarbrücken, gesetzlich vertreten durch den Vorstand Herrn Eric Raber,…
Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 62 IN 34/10
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 16502 eingetragenen Wings of Germany AG, St. Johanner Markt 28, 66111 Saarbrücken, gesetzlich vertreten durch den Vorstand Herrn Eric Raber,
hat das Gericht der Schlussverteilung zugestimmt.
Nach der Anzeige des Insolvenzverwalters betragen die Forderungen der Insolvenzgläubiger im Range des § 38 InsO 61.879,35 EUR.
Für die Verteilung an die Gläubiger steht ein Betrag von 0,00 EUR zur Verfügung. Hiervon in Abzug zu bringen sind gegebenenfalls restliche Masseverbindlichkeiten. Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Saarbrücken, Zimmer Nr. 1 zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
62 IN 34/10
Amtsgericht Saarbrücken, 21.07.2026
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