Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
WIPA Präzisions- und Metallbearbeitungs GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Kratzkopfstr. 9, 42369 Wuppertal
Handelsregister
Amtsgericht Wuppertal HRB 7727
EUID
DER1608.HRB7727
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Wuppertal
Aktenzeichen
506 IN 26/24
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Dr. Jens Schmidt
Adresse
Friedrich-Ebert-Str. 146, 42117 Wuppertal
Termine & Fristen
Forderungsanmeldefrist
12.07.2024
Berichtstermin
09.08.2024
Masseunzulänglichkeit angezeigt
27.03.2026
Gegenstand des Unternehmens
Gegenstand des Unternehmens ist die Präzisionsmetallverarbeitung für den Form- und Werkzeugbau. Die Gesellschaft ist befugt, andere Unternehmen zu erwerben, sich an solchen zu beteiligen, deren Geschäftsführung zu übernehmen.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der WIPA Präzisions- und Metallbearbeitungs GmbH, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Wuppertal unter HRB 7727, ist am 31.05.2024 um 09:25 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Der Eröffnungsantrag ist am 02.05.2024 bei Gericht eingegangen. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter sowie zum endgültigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Jens Schmidt bestellt worden. Mit der Eröffnung sind Sicherungsmaßnahmen angeordnet worden, wonach Verfügungen der Schuldnerin über Vermögensgegenstände nur noch mit Zustimmung des Verwalters wirksam sind und Drittschuldnern die Zahlung an die Schuldnerin untersagt wurde. Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 12.07.2024 anzumelden. Der Stichtag für den Berichts- und Prüfungstermin ist der 09.08.2024. Die Unterlagen zur Einsicht liegen ab dem 22.07.2024 auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Wuppertal nieder. Ein Widerspruch gegen Forderungen muss spätestens am Prüfungsstichtag eingehen. Am 27.03.2026 ist die Anzeige des Insolvenzverwalters eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Wuppertal, Aktenzeichen: 506 IN 26/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Wuppertal unter HRB 7727 eingetragenen WIPA Präzisions- und Metallbearbeitungs GmbH, Kratzkopfstraße 9, 42369 Wuppertal, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Bayram Kinik…
Amtsgericht Wuppertal, Aktenzeichen: 506 IN 26/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Wuppertal unter HRB 7727 eingetragenen WIPA Präzisions- und Metallbearbeitungs GmbH, Kratzkopfstraße 9, 42369 Wuppertal, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Bayram Kinik, Weyerstraße 38, 42697 Solingen
ist am 27.03.2026 bei Gericht die Anzeige des Insolvenzverwalters eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO).
506 IN 26/24
Amtsgericht Wuppertal, 30.03.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Wuppertal, Aktenzeichen: 506 IN 26/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Wuppertal unter HRB 7727 eingetragenen WIPA Präzisions- und Metallbearbeitungs GmbH, Kratzkopfstraße 9, 42369 Wuppertal, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Ba…
Amtsgericht Wuppertal, Aktenzeichen: 506 IN 26/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Wuppertal unter HRB 7727 eingetragenen WIPA Präzisions- und Metallbearbeitungs GmbH, Kratzkopfstraße 9, 42369 Wuppertal, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Bayram Kinik, Weyerstraße 38, 42697 Solingen
ist am 02.05.2024, um 14:03 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Jens Schmidt, Friedrich-Ebert-Str. 146, 42117 Wuppertal bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
506 IN 26/24
Amtsgericht Wuppertal, 02.05.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Wuppertal, Aktenzeichen: 506 IN 26/24
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Wuppertal unter HRB 7727 eingetragenen WIPA Präzisions- und Metallbearbeitungs GmbH, Kratzkopfstraße 9, 42369 Wuppertal, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Bayram Kinik, Weyerstraße 38, 42697 So…
Amtsgericht Wuppertal, Aktenzeichen: 506 IN 26/24
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Wuppertal unter HRB 7727 eingetragenen WIPA Präzisions- und Metallbearbeitungs GmbH, Kratzkopfstraße 9, 42369 Wuppertal, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Bayram Kinik, Weyerstraße 38, 42697 Solingen
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 31.05.2024, um 09:25 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 02.05.2024 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Dr. Jens Schmidt, Friedrich-Ebert-Str. 146, 42117 Wuppertal.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 12.07.2024 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist
der 09.08.2024.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen
- zur Person des Insolvenzverwalters,
- zur Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO),
- zur Hinterlegungsstelle und zu den Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen sowie der Bericht des Insolvenzverwalters werden spätestens ab dem 22.07.2024 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Wuppertal, Eiland 2, 42103 Wuppertal, Zimmer Nr. A236 niedergelegt.
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Wuppertal, Eiland 2, 42103 Wuppertal schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Wuppertal eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de
506 IN 26/24
Wuppertal, 31.05.2024
Monitoring für dieses Unternehmen aktivieren
Erhalte Benachrichtigungen bei neuen Bekanntmachungen, Terminänderungen oder neuen gerichtlichen Dokumenten.
Wir respektieren Ihre Privatsphäre. Wir verwenden derzeit keine Cookies, die Ihrer Einwilligung bedürfen. Diese Einstellungen ermöglichen es uns jedoch, Ihre Präferenz für künftige Funktionen zu speichern. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung und im Impressum.