Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
WISA SHOES GmbH & Co. KG
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH & Co. KG
Bundesland
Berlin
Handelsregister
Amtsgericht Berlin HRA 38337
EUID
DEF1103R.HRA38337
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Charlottenburg
Aktenzeichen
36w IN 1418/24
Phase
Insolvenzplanverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Dr. Joachim Heitsch
Adresse
Berliner Straße 117, 10713 Berlin
Termine & Fristen
Eröffnung
23.05.2024 , 18:41 Uhr
Forderungsanmeldefrist
31.07.2024
Berichtstermin
15.08.2024 , 09:40 Uhr
Prüfungstermin
26.09.2024 , 09:40 Uhr
Einspruchsfrist
11.04.2025
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der WISA SHOES GmbH & Co. KG ist am 23.05.2024 wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet. Der Insolvenzverwalter Dr. Joachim Heitsch ist bestellt. Die Frist zur Anmeldung von Insolvenzforderungen endet am 31.07.2024. Ein Berichtstermin sowie ein Termin zur Gläubigerversammlung fanden am 15.008.2024 statt, und ein Prüfungstermin wurde für den 26.09.2024 anberaumt. Im weiteren Verlauf des Verfahrens wurde auf Antrag des Insolvenzverwalters ein schriftliches Verfahren zur Beschlussfassung über einen Vergleich mit dem Geschäftsführer in Höhe von 2.000,00 EUR angeordnet; hierfür ist eine Einspruchsfrist bis einschließlich 11.04.2025 einzuhalten.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
36w IN 1418/24
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
WISA SHOES GmbH & Co. KG,
ehemals geschäftsansässig Bölschestraße 49, 12587 Berlin,
vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin GS Immobilien GmbH,
diese vertreten durch den Geschäftsführer Ullrich Salatzki
Registergericht: Amtsgericht Charlot…
36w IN 1418/24
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
WISA SHOES GmbH & Co. KG,
ehemals geschäftsansässig Bölschestraße 49, 12587 Berlin,
vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin GS Immobilien GmbH,
diese vertreten durch den Geschäftsführer Ullrich Salatzki
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg , Register-Nr.: HRA 38337
- Schuldnerin -
Geschäftszweig: Handel etc.
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1. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung am 23.05.2024 um 18.41 Uhr eröffnet.
2. Zum Insolvenzverwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Dr. Joachim Heitsch,
Berliner Straße 117, 10713 Berlin.
3. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bis zum 31.07.2024 bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden.
Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben.
Die Forderungsanmeldungen und die Insolvenztabelle können durch die Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
4. Berichtstermin sowie Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters, über die Einsetzung eines Gläubigerausschusses sowie über die in den §§ 35 Abs. 2 (Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit), 66 (Rechnungslegung Insolvenzverwalter), 100 f. (Unterhaltszahlungen aus der Insolvenzmasse), 149 (Anlage von Wertgegenständen), 157 (Stilllegung bzw. Fortführung des Unternehmens, Beauftragung des Insolvenzverwalters mit der Ausarbeitung eines Insolvenzplans, Vorgabe der Zielsetzung des Plans), 160 (Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters, insbesondere, wenn das Unternehmen oder ein Betrieb, das Warenlager im Ganzen, ein unbeweglicher Gegenstand aus freier Hand, die Beteiligung des Schuldners an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, oder das Recht auf den Bezug wiederkehrender Einkünfte veräußert werden soll; wenn ein Darlehen aufgenommen werden soll, das die Insolvenzmasse erheblich belasten würde oder wenn ein Rechtsstreit mit erheblichem Streitwert anhängig gemacht oder aufgenommen, die Aufnahme eines solchen Rechtsstreits abgelehnt oder zur Beilegung oder zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreits ein Vergleich oder ein Schiedsvertrag geschlossen werden soll), 162 (Betriebsveräußerung an besonders Interessierte), 163 (Betriebsveräußerung unter Wert), 233 (Zustimmung Fortsetzung Verwertung und Verteilung bei Insolvenzplan) und 271 (Beantragung einer Eigenverwaltung) InsO bezeichneten Angelegenheiten wird anberaumt auf
Donnerstag, 15.08.2024, 09:40 Uhr,
Sitzungssaal 218, 2. Stock, 14057 Berlin, Amtsgerichtsplatz 1, Amtsgericht Charlottenburg
Hinweise:
Die Zustimmung zur Vornahme besonders bedeutsamer Rechtshandlungen im Sinne des § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist.
5. Prüfungstermin wird anberaumt auf
Donnerstag, 26.09.2024, 09:40 Uhr,
Sitzungssaal 218, 2. Stock, 14057 Berlin, Amtsgerichtsplatz 1, Amtsgericht Charlottenburg
Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
6. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind dem Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Der Gegenstand an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
7. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an diese, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
8. Der Insolvenzverwalter wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen.
Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin; diese erfolgt durch das Insolvenzgericht.
Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht.
9. Hinweis:
Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1 InsOBekV.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 27.05.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
36w IN 1418/24
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
WISA SHOES GmbH & Co. KG, Bölschestraße 49, 12587 Berlin, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin GS Immobilien GmbH, diese vertreten durch den Geschäftsführer Ullrich Salatzki
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Re…
36w IN 1418/24
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
WISA SHOES GmbH & Co. KG, Bölschestraße 49, 12587 Berlin, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin GS Immobilien GmbH, diese vertreten durch den Geschäftsführer Ullrich Salatzki
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRA 38337
- Schuldnerin -
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Aufgrund des Antrages des Insolvenzverwalters wird zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über
Zustimmung zu einem Vergleich mit dem Geschäftsführer (§ 15b Abs. 4 S. 1 InsO, Vergleichsbetrag 2.000,00 EUR)
das schriftliche Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO durchgeführt.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 11.04.2025 Einwendungen gegen die Anordnung des schriftlichen Verfahrens und den dieser Gläubigerversammlung zugrundeliegenden Tagesordnungspunkt schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
Anträge und Einwendungen können schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle vor dem Amtsgericht Charlottenburg, Amtsgerichtsplatz 1, 14057 Berlin erhoben werden.
Einwendungen sind glaubhaft zu machen.
Stellungnahmen, die nach dem oben genannten Zeitpunkt eingehen, können als verspätet nicht mehr in die Entscheidung einbezogen werden.
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 S. 3 InsO. Im schriftlichen Verfahren bedeutet dies, werden von keinen Gläubigern wirksame Einwendungen gegen die Beschlussfassung oder die Anordnung des schriftlichen Verfahrens erhoben, gilt die Zustimmung als erteilt.
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Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 25.03.2025
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