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Insolvenzprofil
Wisdom Verwaltungs UG (haftungsbeschränkt)
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Bundesland
Bremen
Handelsregister
Amtsgericht Bremen HRB 33339
EUID
DEH1101.HRB33339
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Bremen
Aktenzeichen
527 IN 14/20
Phase
Schlusstermin
Termine & Fristen
Prüfungstermin
24.02.2025
Schlusstermin
22.08.2025
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Wisdom Verwaltungs UG (haftungsbeschränkt) ist anhängig. Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Dr. Per Hendrik Heerma hat dem Gericht gemäß § 188 InsO angezeigt, dass die Schlussverteilung erfolgen soll. Der verfügbare Massebestand beträgt 10.480,38 EUR abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten. Insolvenzforderungen sind in Höhe von 1.829.646,59 EUR zu berücksichtigen. Das Amtsgericht Bremen hat der Vornahme der Schlussverteilung zugestimmt und einen besonderen Prüfungs- und Schlusstermin im schriftlichen Verfahren auf den 22.08.2025 bestimmt. Den Beteiligten wurde Gelegenheit gegeben, spätestens bis einen Tag vor diesem Termin schriftlich Einwendungen gegen die Schlussrechnung, das Schlussverzeichnis sowie gegen die eventuelle Einstellung des Verfahrens wegen Masseunzulänglichkeit gemäß § 211 InsO zu erheben. Die Gläubiger und die Schuldnerin können innerhalb der gesetzten Ausschlussfrist nachgemeldeten Forderungen schriftlich widersprechen. Die Vergütung des Insolvenzverwalters ist festgesetzt worden; der Betrag ist gemäß § 64 Abs. 2 InsO entfernt. Der Wert der Insolvenzmasse, auf den sich die Schlussrechnung bezieht, beträgt 11.716,30 EUR. Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bremen zur Einsichtnahme niedergelegt.
Originalbekanntmachung · Schlusstermin
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Wisdom Verwaltungs UG (haftungsbeschränkt) ist beim Amtsgericht Bremen anhängig. Der vorläufige Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Dr. Per Hendrik Heerma war bestellt und seine Vergütung wurde festgesetzt. Im weiteren Verlauf wurden Forderungen angemeldet und geprüft; ein beson…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Wisdom Verwaltungs UG (haftungsbeschränkt) ist beim Amtsgericht Bremen anhängig. Der vorläufige Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Dr. Per Hendrik Heerma war bestellt und seine Vergütung wurde festgesetzt. Im weiteren Verlauf wurden Forderungen angemeldet und geprüft; ein besonderer Prüfungstermin für nachträglich angemeldete Forderungen war am 24.02.2025 anberaumt. Der verfügbare Massebestand betrug 10.480,38 EUR abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten, während Insolvenzforderungen in Höhe von 1.829.646,59 EUR zu berücksichtigen waren. Das Verfahren ist im Stadium der Schlussverteilung angekommen. Der besondere Prüfungs- und Schlusstermin im schriftlichen Verfahren wurde auf den 22.08.2025 bestimmt. Gegen die Schlussrechnung sowie das Schlussverzeichnis können Einwendungen spätestens einen Tag vor diesem Termin erhoben werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
527 IN 14/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Wisdom Verwaltungs UG (haftungsbeschränkt), Martinistraße 29, 28195 Bremen (AG Bremen, HRB 33339 HB), vertr. d.: 1. Bernd Detlef Kusserow, (Geschäftsführer), 2. Frank Henning Wadephul, (Geschäftsführer), wird der Vornahme der Schlussverteilung zugestimmt und…
527 IN 14/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Wisdom Verwaltungs UG (haftungsbeschränkt), Martinistraße 29, 28195 Bremen (AG Bremen, HRB 33339 HB), vertr. d.: 1. Bernd Detlef Kusserow, (Geschäftsführer), 2. Frank Henning Wadephul, (Geschäftsführer), wird der Vornahme der Schlussverteilung zugestimmt und besonderer Prüfungs- und Schlusstermin im schriftlichen Verfahren bestimmt auf den 22.08.2025.
Den Beteiligten wird Gelegenheit gegeben, spätestens bis einen Tag vor diesem Termin schriftlich Einwendungen gegen die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters, das Schlussverzeichnis sowie gegen die eventuelle Einstellung des Verfahrens wegen Masseunzulänglichkeit gemäß § 211 InsO zu erheben.
Die Gläubiger und die Schuldnerin können innerhalb der gesetzten Ausschlussfrist den nachgemeldeten Forderungen schriftlich widersprechen.
Rechtsbehelfsbelehrung
Die Zustimmung zur Vornahme der Schlussverteilung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Bremen, Ostertorstr. 25 - 31, 28195 Bremen (Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1133344563234-000000050) einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Bremen, Ostertorstr. 25 - 31, 28195 Bremen (Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1133344563234-000000050) ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Bremen, 04.07.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bremen 04.07.2025
Insolvenzgericht
Geschäfts-Nr.: 527 IN 14/20
(Bitte stets angeben)
B e s c h l u s s
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Wisdom Verwaltungs UG (haftungsbeschränkt), Martinistraße 29, 28195 Bremen (AG Bremen, HRB 33339 HB),
vertreten durch:
1. Bernd Detlef Kusserow, (Geschäftsfü…
Amtsgericht Bremen 04.07.2025
Insolvenzgericht
Geschäfts-Nr.: 527 IN 14/20
(Bitte stets angeben)
B e s c h l u s s
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Wisdom Verwaltungs UG (haftungsbeschränkt), Martinistraße 29, 28195 Bremen (AG Bremen, HRB 33339 HB),
vertreten durch:
1. Bernd Detlef Kusserow, (Geschäftsführer),
2. Frank Henning Wadephul, (Geschäftsführer),
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Fleet Hamburg LLP, Willy-Brandt-Straße 57, 20457 Hamburg,
wird die Vergütung des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Dr. Per Hendrik Heerma festgesetzt auf:
€ *** (Betrag gemäß § 64 Abs. 2 InsO entfernt). Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
G r ü n d e:
Nach dem Wert der Insolvenzmasse, auf die sich die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters bezieht und die € 11.716,30 beträgt, ergibt sich ein Regelsatz der Vergütung von € *** (Betrag gemäß § 64 Abs. 2 InsO entfernt), § 2 InsVV.
Hinzu kommen Auslagenersatz sowie Umsatzsteuer auf Vergütung und Auslagen, §§ 7, 8 InsVV.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Wert des Beschwerdegegenstandes € 200,00 übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Bremen, Ostertorstr. 25 - 31, 28195 Bremen (Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1133344563234-000000050) einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Bremen, Ostertorstr. 25 - 31, 28195 Bremen (Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1133344563234-000000050) einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
527 IN 14/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Wisdom Verwaltungs UG (haftungsbeschränkt), Martinistraße 29, 28195 Bremen (AG Bremen, HRB 33339 HB), vertr. d.: 1. Bernd Detlef Kusserow, (Geschäftsführer), 2. Frank Henning Wadephul, (Geschäftsführer), soll die Schlussverteilung erfolgen.
Das Verteilungsve…
527 IN 14/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Wisdom Verwaltungs UG (haftungsbeschränkt), Martinistraße 29, 28195 Bremen (AG Bremen, HRB 33339 HB), vertr. d.: 1. Bernd Detlef Kusserow, (Geschäftsführer), 2. Frank Henning Wadephul, (Geschäftsführer), soll die Schlussverteilung erfolgen.
Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bremen zur Einsichtnahme für die Beteiligten niedergelegt.
Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Dr. Per Hendrik Heerma, Hollerallee 9, 28209 Bremen, Tel.: 0421-3468026, Fax: 0421-3468027, Internet: www.frh-recht.de hat dem Gericht folgendes gemäß § 188 InsO angezeigt:
Der verfügbare Massebestand beträgt 10.480,38 EUR abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten. Insolvenzforderungen sind in Höhe von 1.829.646,59 EUR zu berücksichtigen.
Amtsgericht Bremen, 14.07.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
527 IN 14/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Wisdom Verwaltungs UG (haftungsbeschränkt), Martinistraße 29, 28195 Bremen (AG Bremen, HRB 33339 HB), vertr. d.: 1. Bernd Detlef Kusserow, (Geschäftsführer), 2. Frank Henning Wadephul, (Geschäftsführer), werden die nachträglich angemeldeten Forderungen im sc…
527 IN 14/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Wisdom Verwaltungs UG (haftungsbeschränkt), Martinistraße 29, 28195 Bremen (AG Bremen, HRB 33339 HB), vertr. d.: 1. Bernd Detlef Kusserow, (Geschäftsführer), 2. Frank Henning Wadephul, (Geschäftsführer), werden die nachträglich angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren am 24.02.2025 geprüft.
Widersprüche sind schriftlich zu erheben und müssen dem Insolvenzgericht spätestens einen Tag vor diesem besonderen Prüfungstermin vorliegen.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die Anmeldungen sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts, Gerichtshaus (Neubau), Ostertorstraße 25-31, 28195 Bremen, niedergelegt.
Amtsgericht Bremen, 18.01.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
527 IN 14/20: Veröffentlichung zum Zwecke der Anhörung:
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Wisdom Verwaltungs UG (haftungsbeschränkt), Martinistraße 29, 28195 Bremen (AG Bremen, HRB 33339 HB), vertr. d.: 1. Bernd Detlef Kusserow, (Geschäftsführer), 2. Frank Henning Wadephul, (Geschäftsführer), ist von dem …
527 IN 14/20: Veröffentlichung zum Zwecke der Anhörung:
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Wisdom Verwaltungs UG (haftungsbeschränkt), Martinistraße 29, 28195 Bremen (AG Bremen, HRB 33339 HB), vertr. d.: 1. Bernd Detlef Kusserow, (Geschäftsführer), 2. Frank Henning Wadephul, (Geschäftsführer), ist von dem Insolvenzverwalter ein Antrag auf Festsetzung der Vergütung für das Insolvenzverfahren gestellt worden. Zu diesem Antrag werden die Verfahrensbeteiligten hiermit angehört. Der vollständige Antrag kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Den Beteiligten wird hiermit Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb von 3 Wochen nach Wirksamwerden dieser öffentlichen Bekanntmachung gegeben.
Amtsgericht Bremen, 18.01.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bremen 18.01.2025
Insolvenzgericht
Geschäfts-Nr.: 527 IN 14/20
(Bitte stets angeben)
B e s c h l u s s
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Wisdom Verwaltungs UG (haftungsbeschränkt), Martinistraße 29, 28195 Bremen (AG Bremen, HRB 33339 HB),
vertreten durch:
1. Bernd Detlef Kusserow, (Geschäftsfü…
Amtsgericht Bremen 18.01.2025
Insolvenzgericht
Geschäfts-Nr.: 527 IN 14/20
(Bitte stets angeben)
B e s c h l u s s
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Wisdom Verwaltungs UG (haftungsbeschränkt), Martinistraße 29, 28195 Bremen (AG Bremen, HRB 33339 HB),
vertreten durch:
1. Bernd Detlef Kusserow, (Geschäftsführer),
2. Frank Henning Wadephul, (Geschäftsführer),
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Fleet Hamburg LLP, Willy-Brandt-Straße 57, 20457 Hamburg,
wird die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Dr. Per Hendrik Heerma festgesetzt auf:
€ *** (Betrag gemäß §§ 21 Abs. 2 Nr. 1, 64 Abs. 2 InsO entfernt). Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e:
Die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters bemisst sich nach dem Wert der während der vorläufigen Insolvenzverwaltung verwalteten Vermögensmasse einschließlich der mit Aus- und Absonderungsrechten belasteten Vermögensgegenstände, wenn sich der vorläufige Insolvenzverwalter in erheblichem Umfang mit ihnen befasst hat. Sie bleiben unberücksichtigt, sofern die Schuldnerin die Gegenstände lediglich auf Grund eines Besitzüberlassungsvertrages in Besitz hatte.
Als Berechnungsgrundlage ergibt sich demgemäß ein Betrag i. H. v. € 6.164,07. Der Regelsatz der Insolvenzverwaltervergütung (= Berechnungswert) gem. §§ 63 Abs. 3 InsO, 10, 2 Abs. 1 InsVV beträgt € *** (Betrag gemäß §§ 21 Abs. 2 Nr. 1, 64 Abs. 2 InsO entfernt).
Hiervon erhält der vorläufige Insolvenzverwalter 25 %, § 63 Abs. 3 InsO, mindestens jedoch € 1.000,00, §§ 10, 2 Abs. 2 InsVV a. F.
Nach seiner Wahl kann der vorläufige Insolvenzverwalter gemäß §§ 10, 8 Abs. 3 InsVV anstelle der tatsächlich entstandenen Auslagen einen Pauschsatz von 15 % der Vergütung geltend machen, höchstens jedoch € 250,00 je angefangenen Monat der Dauer der vorläufigen Insolvenzverwaltung. Die Auslagen wurden richtig berechnet.
Die Vergütung war ebenso wie die Auslagen zuzüglich der jeweiligen Umsatzsteuer (§§ 10, 7 InsVV) antragsgemäß festzusetzen.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann von dem Insolvenzverwalter, der Schuldnerin und jedem Insolvenzgläubiger mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Wert des Beschwerdegegenstandes € 200,00 übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen worden ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Bremen, Ostertorstr. 25 - 31, 28195 Bremen (Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1133344563234-000000050) einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Bremen, Ostertorstr. 25 - 31, 28195 Bremen (Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1133344563234-000000050) einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
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