Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Wittchow Bau CBM GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hamburg
Adresse
Steenkamp 33, 22607 Hamburg
Handelsregister
Amtsgericht Hamburg HRB 18234
EUID
DEK1101.HRB18234
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Hamburg
Aktenzeichen
67h IN 145/24
Phase
Einstellung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Finn Peters
Adresse
Große Elbstraße 45, 22767 Hamburg
Termine & Fristen
Eröffnung
09.08.2024 , 10:16 Uhr
Forderungsanmeldefrist
04.10.2024
Berichtstermin
05.11.2024 , 09:30 Uhr
Prüfungstermin
05.11.2024 , 09:30 Uhr
Einstellung
20.03.2025
Gegenstand des Unternehmens
Die Ausführung von Beton- und Maurerarbeiten, Installateur- und Heizungsbauarbeiten im Neubau und Altbau für Wohnungsbau, Industrie- und Gewerbebau sowie die Tätigkeit als Generalunternehmer für schlüsselfertiges Bauen und Altbausanierungen.
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der Wittchow Bau CBM GmbH ist am 20.03.2025 die Anzeige des Insolvenzverwalters über das Vorliegen von Masseunzulänglichkeit gemäß §§ 208 bis 210 InsO eingegangen.
Originalbekanntmachung · Einstellung des Verfahrens
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Wittchow Bau CBM GmbH ist am 09.08.2024 wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung durch das Amtsgericht Hamburg eröffnet worden. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Finn Peters ernannt worden. Die Frist zur Anmeldung von Forderungen endet am 04.10.2024. Der Berichtster…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Wittchow Bau CBM GmbH ist am 09.08.2024 wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung durch das Amtsgericht Hamburg eröffnet worden. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Finn Peters ernannt worden. Die Frist zur Anmeldung von Forderungen endet am 04.10.2024. Der Berichtstermin und der Prüfungstermin sind am 05.11.2024 anberaumt worden. Später ist Masseunzulänglichkeit angezeigt worden, woraufhin das Verfahren mit Wirkung zum 20.03.2025 eingestellt ist.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67h IN 145/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 18234 eingetragenen Wittchow Bau CBM GmbH, Steenkamp 33, 22607 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Alexander Lamprecht
ist am 20.03.2025 bei Ge…
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67h IN 145/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 18234 eingetragenen Wittchow Bau CBM GmbH, Steenkamp 33, 22607 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Alexander Lamprecht
ist am 20.03.2025 bei Gericht die Anzeige des Insolvenzverwalters eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO).
67h IN 145/24
Amtsgericht Hamburg, 25.03.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67h IN 145/24
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 18234 eingetragenen Wittchow Bau CBM GmbH, Steenkamp 33, 22607 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Alexander Lamprecht
Geschäftszweig: Beton- und Maurerarbeiten etc.
wir…
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67h IN 145/24
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 18234 eingetragenen Wittchow Bau CBM GmbH, Steenkamp 33, 22607 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Alexander Lamprecht
Geschäftszweig: Beton- und Maurerarbeiten etc.
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 09.08.2024, um 10:16 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Finn Peters, Große Elbstraße 45, 22767 Hamburg.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 04.10.2024 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf der Grundlage eines Berichts des Insolvenzverwalters über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird (Berichtstermin) und Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Prüfungstermin) ist am
Dienstag, 05.11.2024, 09:30 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg, 4. Etage, Sitzungssaal B405.
Der Termin dient zugleich zur Beschlussfassung der Gläubiger über
- die Person des Insolvenzverwalters,
- die Einsetzung und Besetzung des Gläubigerausschuss (§ 68 InsO),
und gegebenenfalls über die nachfolgend bezeichneten Gegenstände:
- die Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- die Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- die Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO):
- die Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- die Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO).
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden spätestens ab dem 14.10.2024 zur Einsicht der Beteiligten auf der zuständigen Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg (4. Stock im Anbau) niedergelegt.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen gegenüber dem Insolvenzverwalter erklären; die Möglichkeit der elektronischen Zustellung an die in § 173 Absatz 2 der Zivilprozessordnung Genannten bleibt unberührt.
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin/dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
67h IN 145/24
Amtsgericht Hamburg, 09.08.2024
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