Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
WMG Verwaltungs GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Osterfelder Str. 8, 46236 Bottrop
Handelsregister
Amtsgericht Gelsenkirchen HRB 4703
EUID
DER2507.HRB4703
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Essen
Aktenzeichen
164 IN 26/20
Phase
Schlusstermin
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt PricewaterhouseCoopers Legal AG Rechtsanwaltsgesellschaft
Adresse
Alsterufer 1, 20354 Hamburg
Termine & Fristen
Frist zur Stellungnahme
06.07.2026
Gegenstand des Unternehmens
die Beteiligung an anderen Unternehmen und die Verwaltung von Grundbesitz.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der WMG Verwaltungs GmbH ist beim Amtsgericht Essen anhängig. Im Verfahren sind die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Insolvenzverwalters festgesetzt worden. Die festgesetzte Mindestvergütung beträgt 2.076,19 EUR. Nach der Anzeige des Insolvenzverwalters betragen die Forderungen der Insolvenzgläubiger im Range des § 38 InsO 0,00 EUR. Für die Verteilung an die Gläubiger steht ein Betrag von 364,19 EUR zur Verfügung. Das Gericht hat der Schlussverteilung zugestimmt. Die Durchführung des Schlusstermins wird im schriftlichen Verfahren angeordnet. Den Beteiligten wurde Gelegenheit gegeben, bis zum 06.07.2026 im schriftlichen Verfahren zur Schlussrechnung des Verwalters Stellung zu nehmen. Das Schlussverzeichnis sowie die Schlussrechnung liegen zur Einsicht auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Essen aus.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 164 IN 26/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der WMG Verwaltungs GmbH, Osterfelder Str. 8, 46236 Bottrop, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Dr. Klaus Lesker, Osterfelder Str. 8, 46236 Bottrop und Herrn André Gunselmann, Heinrich-Heine-Str. 38, 46282 Dorste…
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 164 IN 26/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der WMG Verwaltungs GmbH, Osterfelder Str. 8, 46236 Bottrop, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Dr. Klaus Lesker, Osterfelder Str. 8, 46236 Bottrop und Herrn André Gunselmann, Heinrich-Heine-Str. 38, 46282 Dorsten
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte PricewaterhouseCoopers Legal AG Rechtsanwaltsgesellschaft, Alsterufer 1, 20354 Hamburg
wird der Schlussverteilung zugestimmt.
Die Durchführung des Schlusstermins wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§§ 196, 197, 5 Abs. 2 InsO).
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum
06.07.2026
im schriftlichen Verfahren zu folgenden Punkten Stellung zu nehmen:
- zur Schlussrechnung des Verwalters;
Das Schlussverzeichnis sowie die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters liegen nebst dem gerichtlichen Prüfungsvermerk zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Essen, Zweigertstr. 52, 45130 Essen, Zimmer Nr. 154 aus.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Essen, Zweigertstr. 52, 45130 Essen einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Essen eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
164 IN 26/20
Amtsgericht Essen, 15.05.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 164 IN 26/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Gelsenkirchen unter HRB 4703 eingetragenen WMG Verwaltungs GmbH, Osterfelder Str. 8, 46236 Bottrop, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn André Gunselmann, Heinrich-Heine-Str. 38, 46…
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 164 IN 26/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Gelsenkirchen unter HRB 4703 eingetragenen WMG Verwaltungs GmbH, Osterfelder Str. 8, 46236 Bottrop, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn André Gunselmann, Heinrich-Heine-Str. 38, 46282 Dorsten und Herrn Dr. Klaus Lesker, Osterfelder Str. 8, 46236 Bottrop
hat das Gericht der Schlussverteilung zugestimmt.
Nach der Anzeige des Insolvenzverwalters betragen die Forderungen der Insolvenzgläubiger im Range des § 38 InsO 0,00 EUR.
Für die Verteilung an die Gläubiger steht ein Betrag von 364,19 EUR zur Verfügung. Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Essen, Zweigertstr. 52, 45130 Essen, Zimmer Nr. 154 zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
164 IN 26/20
Amtsgericht Essen, 01.06.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 164 IN 26/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der WMG Verwaltungs GmbH, Osterfelder Str. 8, 46236 Bottrop, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Dr. Klaus Lesker, Osterfelder Str. 8, 46236 Bottrop und Herrn André Gunselmann, Heinrich-Heine-Str. 38, 46282 Dorste…
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 164 IN 26/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der WMG Verwaltungs GmbH, Osterfelder Str. 8, 46236 Bottrop, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Dr. Klaus Lesker, Osterfelder Str. 8, 46236 Bottrop und Herrn André Gunselmann, Heinrich-Heine-Str. 38, 46282 Dorsten
sind die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Insolvenzverwalters festgesetzt worden (§§ 63, 64 InsO). Die festgesetzten Beträge sind gemäß § 64 Abs. 2 Satz 2 InsO nicht zu veröffentlichen.Festgesetzt wurde die Mindestvergütung gemäß § 2 Abs. 1 InsVV nach einer Berechnungsgrundlage (§ 1 InsVV) in Höhe von 2.076,19 EUR.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Essen statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 200,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Essen eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Essen, Zweigertstr. 52, 45130 Essen einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Essen eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
Hinweis
Die Veröffentlichung der zugrundeliegenden Entscheidung erfolgt auszugsweise.
Der vollständige Beschluss mit den festgesetzten Beträgen kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Essen, Zweigertstr. 52, 45130 Essen, Zimmer Nr. 154 eingesehen werden.
164 IN 26/20
Amtsgericht Essen, 15.05.2026
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