Aufhebung des VerfahrensNordrhein-WestfalenHRB 9231
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WMK Baumanagement GmbH
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Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Moerser Straße 212, 47475 Kamp-Lintfort
Handelsregister
Amtsgericht Kleve HRB 9231
EUID
DER1304.HRB9231
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Kleve
Aktenzeichen
33 IN 8/17
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Dr. Bero-Alexander Lau
Adresse
Graf-Adolf-Platz 15, 40213 Düsseldorf
Termine & Fristen
Aufhebung
07.05.2026 , 09:57 Uhr
Gegenstand des Unternehmens
Die Vermittlung und die Koordination von Bauaufträgen aller Art und deren Ausführung sowie Abbrucharbeiten. Gegenstand des Unternehmens ist ferner der An- und Verkauf von Grundstücken, die Planung und Errichtung von Gebäuden aller Art durch Dritte für eigene Rechnung oder für fremde Rechnung, jedoch ohne dazu Vermögenswerte von Erwerbern, Vermietern oder Pächtern oder sonstigen Nutzungsberechtigten zu verwenden, mithin nur Tätigkeiten, die nicht dem § 34 c Gewerbeordnung unterliegen. Gegenstand des Unternehmens ist ferner das Vermarkten und Verwalten von Grundstücken und Immobilien einschließlich grundstückgleichen Rechten.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der WMK Baumanagement GmbH, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Kleve unter HRB 9231, ist am 07.05.2026 um 9:57 Uhr nach Vollzug der Schlussverteilung aufgehoben worden. Der Insolvenzverwalter Dr. Bero-Alexander Lau ist bestellt. Gegen den Beschluss steht dem Schuldner und weiteren Betroffenen der Rechtsbehelf der Erinnerung gemäß § 11 Abs. 2 RPflG zu, der binnen zwei Wochen bei dem Amtsgericht Kleve einzulegen ist.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Kleve, Aktenzeichen: 33 IN 8/17
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Kleve unter HRB 9231 eingetragenen WMK Baumanagement GmbH, Moerser Str. 212, 47475 Kamp-Lintfort, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Muhamet Memeti, Wefortstr. 39, 47445 Moers
I…
Amtsgericht Kleve, Aktenzeichen: 33 IN 8/17
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Kleve unter HRB 9231 eingetragenen WMK Baumanagement GmbH, Moerser Str. 212, 47475 Kamp-Lintfort, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Muhamet Memeti, Wefortstr. 39, 47445 Moers
Insolvenzverwalter: Dr. Bero-Alexander Lau, Graf-Adolf-Platz 15, 40213 Düsseldorf
wird heute, am 07.05.2026, um 9:57 Uhr nach Vollzug der Schlussverteilung aufgehoben (§ 200 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Kleve, Schloßberg 1 (Schwanenburg), 47533 Kleve einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Kleve eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
33 IN 8/17
Amtsgericht Kleve, 07.05.2026
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