Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Wohnmobile Bieger GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Niedersachsen
Adresse
Wilhelm-Röntgen-Straße 4, 30966 Hemmingen
Handelsregister
Amtsgericht Hannover HRB 200749
EUID
DEP2305.HRB200749
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Hannover - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
910 IN 771/23
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Dr. jur. Rainer Eckert
Adresse
Robert-Enke-Straße 1, 30169 Hannover
Telefon
0511 626287-0
Termine & Fristen
Eröffnung
01.03.2024 , 10:23 Uhr
Forderungsanmeldefrist
25.04.2024
Berichtstermin
16.05.2024 , 10:00 Uhr
Prüfungstermin
16.05.2024 , 10:00 Uhr
Gegenstand des Unternehmens
der Verkauf, die Vermietung von Wohnmobilen, Caravans und Zubehör, sowie die Erbringung von Serviceleistungen jeglicher Art. Beteiligung an anderen Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Wohnmobile Bieger GmbH ist am 01.03.2024 um 10:23 Uhr eröffnet worden. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. jur. Rainer Eckert bestellt worden. Die Gläubiger wurden aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 25.04.2024 anzumelden. Für den 16.05.2024 ist eine Gläubigerversammlung als Berichts- und Prüfungstermin angesetzt. Im weiteren Verfahrensverlauf hat der Insolvenzverwalter am 20.03.2024 angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen bzw. künftig fällig werdenden Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht. Zudem ist die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters festgesetzt worden, wobei die Beträge gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO nicht veröffentlicht werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
910 IN 771/23 - 4 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Wohnmobile Bieger GmbH, Wilhelm-Röntgen-Straße 4, 30966 Hemmingen (AG Hannover, HRB 200749), vertr. d.: 1. Rainer Nahmendorff, Normannische Straße 24b, 30952 Ronnenberg, (Geschäftsführer), 2. Petra Nahmendorff, Normannische Straße 24b, 30952 Ronnenber…
910 IN 771/23 - 4 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Wohnmobile Bieger GmbH, Wilhelm-Röntgen-Straße 4, 30966 Hemmingen (AG Hannover, HRB 200749), vertr. d.: 1. Rainer Nahmendorff, Normannische Straße 24b, 30952 Ronnenberg, (Geschäftsführer), 2. Petra Nahmendorff, Normannische Straße 24b, 30952 Ronnenberg, (Geschäftsführerin), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Dr. jur. Rainer Eckert festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Hannover eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Bruchteilsvergütung gemäß § 63 Abs. 3 InsO
EUR
um 90 % erhöht zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
Dem vorläufigen Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 04.12.2024 beantragte der vorläufige Insolvenzverwalter die Festsetzung seine Vergütung und Auslagen.
I.
Bei der Berechnung der Vergütung wird eine Berechnungsmasse in Höhe von 1.176.817,21 EUR zugrunde gelegt. Gemäß §§ 1, 2 InsVV ergibt sich daraus eine Vergütung für einen Insolvenzverwalter in Höhe von EUR. Dem vorläufigen Insolvenzverwalter steht nach § 63 Abs. 3 InsO daraus ein Bruchteil zu, der auf 25 % festgesetzt wird. Die Bruchteilsvergütung beträgt danach EUR.
II.
der beantragten Höhe jedoch nicht stattgegeben werden.
Im Vergütungsantrag vom 04.12.2024 sowie mit Schreiben vom 20.02.2025 wurde durch den vorläufigen Insolvenzverwalter vorgetragen, dass ein Drittdienstleister für die Investorensuche beauftrag wurde. Dieser erstellte eine Kurzdarstellung des schuldnerischen Unternehmens, in welcher die Branche an sich sowie erste Zahlen des Unternehmens präsentiert wurden.
Nach erfolger Übersendung der Präsentation an ca. fünfzig potentielle Investoren bekundeten fünf Interessenten ihr grundsätzliches Übernahmeinteresse. Nach Unterzeichnung einer Vertraulichkeitserklärung mit den Interessenten endete die Tätigkeit des Drittdienstleisters.
Die weitere Kontaktaufnahme sowie die weiteren Absprachen erfolgte sodann durch den vorläufigen Insolvenzverwaltere. Aus den fünf Interessenten stellt sich dann eine potentielle Erweberin der Schuldnerin heraus.
Da mit der Erstellung der Kurzdarstellung des schuldnerischen Unternehmens sowie der Investorensuche ein Drittdienstleister beauftragt wurde, entstanden dem vorläufigen Insolvenzverwalter dahin gehend keine tatsächliche Mehrarbeit; er deligierte einen Teil seiner Tätigkeit auf einen Dritten welcher von der Schuldnerin vergütet wurde (vgl. Graeber/Graeber, InsVV-online, §11, Rn. 146).
Erst als der Interessentenkreis fünf potenzielle Erwerber umfasste, wurde die Zusammenarbeit mit dem Drittdienstleister beendet. Wie lange der Auswahlprozess andauerte und in welchem Umfang dieser vom Drittdienstleister geleistet wurde, wurde jedoch nicht vorgetragen.
Der Umfang der nachfolgenden Sondierungsgespräche und Absprachetermine, welche durch den vorläufigen Insolvenzverwalter durchgeführt wurden, unterscheiden sich dabei nicht wesentlich zu anderen branchentypischen Unternehmen dieser Größe.
Daher war unter Würdigung aller vorgebrachten Tatsachen in der Gesamtbetrachtung für die Sanierungsbemühungen lediglich ein Zuschlag in Höhe von 40% festsetzungsfähig.
Pressearbeit
Der mit Vergütungsantrag vom 04.12.2024 beantrage Zuschlag für Pressearbeit in Höhe von 5% wurde mit Schreiben vom 20.02.2025 durch den Insolvenzverwalter zurückgenommen und wurde daher nicht mitberücksichtigt.
Dieser Zuschlag wäre auch nicht festsetzungsfähig gewesen, da die Öffentlichkeitsarbeit nicht zu den Aufgaben des vorläufigen Insolvenzverwalters gehört (vgl. Graeber/Graeber, §11, Rn. 186).
Die weiteren beantragten Zuschläge für die Arbeitnehmerbelange in Höhe von 25% sowie für die beantragte Gläubigeranzahl in Höhe von 10% wurden geprüft und waren nicht zu beanstanden.
In der Gesamtschau war auch der mit (bereinigten) 15% geltend gemachte Zuschlag für die Betriebsfortführung nicht zu beanstanden.
III.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Hannover - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Hamburger Allee 26, 30161 Hannover, Postanschrift: Volgersweg 1, 30175 Hannover; Postfach 2 27, 30002 Hannover, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166698277712-000010167 einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Hannover - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Hamburger Allee 26, 30161 Hannover, Postanschrift: Volgersweg 1, 30175 Hannover; Postfach 2 27, 30002 Hannover, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166698277712-000010167 einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Hannover, 20.01.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
910 IN 771/23 - 4 -: Über das Vermögen der Wohnmobile Bieger GmbH, Wilhelm-Röntgen-Straße 4, 30966 Hemmingen (AG Hannover, HRB 200749), vertr. d.: 1. Rainer Nahmendorff, Normannische Straße 24b, 30952 Ronnenberg, (Geschäftsführer), 2. Petra Nahmendorff, Normannische Straße 24b, 30952 Ronnenberg, (Geschäftsführerin), is…
910 IN 771/23 - 4 -: Über das Vermögen der Wohnmobile Bieger GmbH, Wilhelm-Röntgen-Straße 4, 30966 Hemmingen (AG Hannover, HRB 200749), vertr. d.: 1. Rainer Nahmendorff, Normannische Straße 24b, 30952 Ronnenberg, (Geschäftsführer), 2. Petra Nahmendorff, Normannische Straße 24b, 30952 Ronnenberg, (Geschäftsführerin), ist am 01.03.2024 um 10:23 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Dr. jur. Rainer Eckert, Robert-Enke-Straße 1, 30169 Hannover, Tel.: 0511 626287-0, Fax: 0511 626287-10.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 25.04.2024 anzumelden;
b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
Das Verfahren wird mündlich durchgeführt.
Vor dem Insolvenzgericht wird am Donnerstag, 16.05.2024, 10:00 Uhr, Saal 226, 2. Obergeschoss, Amtsgericht Hannover, Dienstgebäude Hamburger Allee 26, 30161 Hannover eine Gläubigerversammlung zur Berichterstattung durch den Insolvenzverwalter und zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Berichts- und Prüfungstermin) abgehalten.
Der Termin dient zugleich der Entscheidung der Gläubiger über
- die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),
- die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
sowie gegebenenfalls über:
- die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
- Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),
- eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung oder Insolvenzplan,
- die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
- eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO),
- Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),
- eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.
Hinweise:
- Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.
- Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt.
Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:
- Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
- Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Die Entscheidung kann von der Schuldnerin, dem Pensions-Sicherungsverein, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Hannover - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Hamburger Allee 26, 30161 Hannover, Postanschrift: Volgersweg 1, 30175 Hannover; Postfach 2 27, 30002 Hannover, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166698277712-000010167 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Hannover, 04.03.2024
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Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
910 IN 771/23 - 4 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Wohnmobile Bieger GmbH, Wilhelm-Röntgen-Straße 4, 30966 Hemmingen (AG Hannover, HRB 200749), vertr. d.: 1. Rainer Nahmendorff, Normannische Straße 24b, 30952 Ronnenberg, (Geschäftsführer), 2. Petra Nahmendorff, Normannische Straße 24b, 30952 Ronnenber…
910 IN 771/23 - 4 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Wohnmobile Bieger GmbH, Wilhelm-Röntgen-Straße 4, 30966 Hemmingen (AG Hannover, HRB 200749), vertr. d.: 1. Rainer Nahmendorff, Normannische Straße 24b, 30952 Ronnenberg, (Geschäftsführer), 2. Petra Nahmendorff, Normannische Straße 24b, 30952 Ronnenberg, (Geschäftsführerin), hat der Insolvenzverwalter am 20.03.2024 gem. § 208 InsO angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen bzw. der künftig fällig werdenden sonstigen Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht.
Amtsgericht Hannover, 22.03.2024
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