Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Wohnpark Köpenicker Str. Berlin GmbH vertr. d. d. GF
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Aktuell
Vorläufige Maßnahmen
3Offen
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Niedersachsen
Adresse
Käthe-Paulus-Straße 2 A, 31157 Sarstedt
Handelsregister
Amtsgericht Hildesheim HRB 204028
EUID
DEP2408.HRB204028
Insolvenzgericht
Gericht
AG Hildesheim
Aktenzeichen
24/25
Phase
Vorläufige Maßnahmen
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Jens Wilhelm V
Kanzlei
Wilhelm-Kollegen
Adresse
Hohenzollernstraße 53, 30161 Hannover
Telefon
0511-6968460
E-Mail
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
29.09.2025 , 08:55 Uhr
Gegenstand des Unternehmens
die Planung, die Realisierung und der Verkauf einer Wohnanlage in Berlin.
Zusammenfassung des Verfahrens
In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Wohnpark Köpenicker Str. Berlin GmbH ist am 29.09.2025 um 08:55 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet worden. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Jens Wilhelm V bestellt worden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
55 IN 24/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Wohnpark Köpenicker Str. Berlin GmbH vertr. d. d. GF, Käthe-Paulus-Str. 2a, 31157 Sarstedt (AG Hildesheim, HRB 204028), vertr. d.: 1. Werner Ströer, Käthe-Paulus-Str. 2a, 31157 Sarstedt, (Geschäftsführer), 2. Heinz Gorsler, Käthe-Paulus-Str. 2a, 31157…
55 IN 24/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Wohnpark Köpenicker Str. Berlin GmbH vertr. d. d. GF, Käthe-Paulus-Str. 2a, 31157 Sarstedt (AG Hildesheim, HRB 204028), vertr. d.: 1. Werner Ströer, Käthe-Paulus-Str. 2a, 31157 Sarstedt, (Geschäftsführer), 2. Heinz Gorsler, Käthe-Paulus-Str. 2a, 31157 Sarstedt, (Geschäftsführer), ist am 29.09.2025 um 08:55 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragsgegnerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragsgegnerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Jens Wilhelm V, Hohenzollernstraße 53, 30161 Hannover, Tel.: 0511-6968460, Fax: 0511-69684679, E-Mail: kanzlei@Wilhelm-Kollegen.de bestellt worden.
Die Schuldner der Antragsgegnerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Antragsgegnerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Hildesheim, Kaiserstr. 60, 31134 Hildesheim einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Hildesheim, 29.09.2025
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