Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Wohnwert 24 GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Sachsen
Adresse
Friedensstraße 6, 04155 Leipzig
Handelsregister
Amtsgericht Leipzig HRB 16454
EUID
DEU1308.HRB16454
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
405 IN 1549/21
Phase
Schlussverteilung
Termine & Fristen
Anzeige Masseunzulänglichkeit
19.01.2024
Festsetzung Vergütung
03.07.2026
Frist Stellungnahmen
20.08.2026
Gegenstand des Unternehmens
sind der An- und Verkauf von Grundstücken sowie die Bauträgertätigkeit und Bauüberwachung.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Wohnwert 24 GmbH ist eröffnet. Der Liquidator Silvio Falge hat dem Amtsgericht Leipzig am 19.01.2024 die Masseunzulänglichkeit gemäß § 208 InsO angezeigt, da das schuldnerische Vermögen zur vollständigen Befriedigung aller Massegläubiger nicht ausreicht. Die Massekosten und Masseschulden werden nach der Rangordnung des § 209 InsO befriedigt. Zwangsvollstreckungsmaßnahmen der Massegläubiger gegen den Insolvenzverwalter sind gemäß § 210 InsO unzulässig. Zur Wahrung ihrer Rechte werden die Massegläubiger aufgefordert, ihre Ansprüche beim Rechtsanwalt Dr. Thilo H. Korn schriftlich geltend zu machen.
Originalbekanntmachung · Schlussverteilung
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Wohnwert 24 GmbH ist beim Amtsgericht Leipzig anhängig. Der Liquidator Silvio Falge hat dem Gericht am 19.01.2024 die Masseunzulänglichkeit angezeigt, woraufhin die Massekosten und Masseschulden nach der Rangordnung des § 209 InsO befriedigt werden. Zwangsvollstreckungsmaßna…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Wohnwert 24 GmbH ist beim Amtsgericht Leipzig anhängig. Der Liquidator Silvio Falge hat dem Gericht am 19.01.2024 die Masseunzulänglichkeit angezeigt, woraufhin die Massekosten und Masseschulden nach der Rangordnung des § 209 InsO befriedigt werden. Zwangsvollstreckungsmaßnahmen sind unzulässig. Die Vergütung des Insolvenzverwalters wurde am 03.07.2026 auf Basis der Regelvergütung festgesetzt. Im weiteren Verfahren wird der Schlusstermin und das weitere Verfahren im schriftlichen Verfahren durchgeführt, und der Vornahme der Schlussverteilung ist zugestimmt. Insolvenzgläubiger hatten bis zum 20.08.2026 die Möglichkeit, Stellungnahmen zur Schlussrechnung, zur Vorgehensweise bei nicht verwertbaren Gegenständen sowie Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis beim Amtsgericht einzureichen. Der Insolvenzverwalter erklärte, dass bei der Schlussverteilung Forderungen von 20.252,12 EUR zu berücksichtigen sind und eine Masse von 6.594,22 EUR zur Verfügung steht.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 405 IN 1549/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Wohnwert 24 GmbH, Friedensstraße 6, 04155 Leipzig, Amtsgericht Leipzig , HRB 16454
vertreten durch den Liquidator Silvio Falge
- hat der Insolvenzverwalter dem Gericht am 19.01.2024 die Masseunzulänglichk…
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 405 IN 1549/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Wohnwert 24 GmbH, Friedensstraße 6, 04155 Leipzig, Amtsgericht Leipzig , HRB 16454
vertreten durch den Liquidator Silvio Falge
- hat der Insolvenzverwalter dem Gericht am 19.01.2024 die Masseunzulänglichkeit angezeigt, § 208 InsO.
Es hat sich ergeben, dass das schuldnerische Vermögen zur vollständigen Befriedigung aller Massegläubiger nicht ausreicht.
Massekosten und Masseschulden werden nach der Rangordnung des § 209 InsO befriedigt werden.
- Zwangsvollstreckungsmaßnahmen der Massegläubiger gegen den Insolvenzverwalter aus bereits erwirkten Titeln sind gemäß § 210 InsO unzulässig.
Zur Wahrung ihrer Rechte werden die Massegläubiger aufgefordert, ihre Ansprüche bei dem Insolvenzverwalter
Rechtsanwalt Dr. Thilo H. Korn, Karl-Tauchnitz-Straße 10, 04107 Leipzig, Website: www.korn-letzas.de, Email geschäftlich: info@korn-letzas.de, Telefon geschäftlich: 0341 98411 0, Telefax: 0341 98411198
schriftlich geltend zu machen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 405 IN 1549/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Wohnwert 24 GmbH, Friedensstraße 6, 04155 Leipzig, Amtsgericht Leipzig , HRB 16454
vertreten durch den Liquidator Silvio Falge
- wurde die Vergütung des Insolvenzverwalters am 03.07.2026 festgesetzt auf V…
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 405 IN 1549/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Wohnwert 24 GmbH, Friedensstraße 6, 04155 Leipzig, Amtsgericht Leipzig , HRB 16454
vertreten durch den Liquidator Silvio Falge
- wurde die Vergütung des Insolvenzverwalters am 03.07.2026 festgesetzt auf Vergütung ... EUR, Auslagen ... EUR, Umsatzsteuer ... EUR.
Auszug aus den Gründen:
Es wurde die Regelvergütung festgesetzt.
Von der Bekanntmachung konkreter Festsetzungsbeträge wird im Hinblick auf die gesetzliche Regelung in § 64 Abs. 2 Satz 2 InsO abgesehen. Gleiches gilt für die Anzahl der Gläubiger (Mindestvergütung) oder die Teilungsmasse (Regelvergütung), die sonst ein genaues Nachrechnen der Vergütung ermöglichen und damit dem Zweck der vorgenannten Regelung zuwiderlaufen.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diese Entscheidung findet die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) statt, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300 EUR übersteigt. Ansonsten findet die Erinnerung statt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Leipzig
Bernhard-Göring-Straße 64
04275 Leipzig
einzulegen. Die Erinnerung ist innerhalb der gleichen Frist bei dem Gericht einzulegen, das die Entscheidung erlassen hat.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung.
Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachen Briefs als auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen.
Im Falle der Zustellung durch Aufgabe zur Post im Inland gilt diese am vierten Tag nach Aufgabe zur Post als zugestellt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen werden.
Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde oder Erinnerung wird durch Einreichung einer Beschwerde- bzw. Erinnerungsschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Beschwerde oder Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Die Beschwerde oder Erinnerung muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde oder Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt wird. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerde oder Erinnerung soll begründet werden.
Die Beschwerde oder Erinnerung kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein.
Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen. Das elektronische Dokument muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierzu können über das Internetportal https://justiz.de/laender-bund-europa/elektronische_kommunikation/index.php aufgerufen werden.
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 405 IN 1549/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Wohnwert 24 GmbH, Friedensstraße 6, 04155 Leipzig, Amtsgericht Leipzig , HRB 16454
vertreten durch den Liquidator Silvio Falge
- wird der Schlusstermin und das weitere Verfahren im schriftlichen Verfahren…
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 405 IN 1549/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Wohnwert 24 GmbH, Friedensstraße 6, 04155 Leipzig, Amtsgericht Leipzig , HRB 16454
vertreten durch den Liquidator Silvio Falge
- wird der Schlusstermin und das weitere Verfahren im schriftlichen Verfahren durchgeführt und der Vornahme der Schlussverteilung zugestimmt.
|Stellungnahmen zur Schlussrechnung des Insolvenzverwalters,
|Stellungnahmen zur Vorgehensweise bei nicht verwertbaren Gegenständen der Insolvenzmasse,
|Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
haben die Insolvenzgläubiger schriftlich bis zum 20.08.2026 beim
Amtsgericht Leipzig
Bernhard-Göring-Straße 64
04275 Leipzig
einzureichen.
Das Verteilungsverzeichnis sowie weitere Unterlagen zur Schlussrechnung liegen in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht aus.
Der Insolvenzverwalter erklärt: "Bei Schlussverteilung zu berücksichtigen sind Forderungen von 20.252,12 EUR. Zur Verteilung steht eine Masse von 6.594,22 EUR zur Verfügung".
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