Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Wolff Transport & Logistik GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Brandenburg
Handelsregister
Amtsgericht Cottbus HRB 12615
EUID
DEG1103.HRB12615
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Cottbus
Aktenzeichen
63 IN 100/24
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
12.03.2024
Eröffnung
28.05.2024 , 10:03 Uhr
Forderungsanmeldefrist
09.07.2024
Berichtstermin
20.08.2024
Prüfungstermin
20.08.2024
Masseunzulänglichkeit
03.09.2024
Zusammenfassung des Verfahrens
Über das Vermögen der Wolff Transport & Logistik GmbH ist am 12. März 2024 vorläufige Maßnahmen angeordnet und Rechtsanwalt André Binder zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt worden. Am 28. Mai 2024 wurde das Insolvenzverfahren eröffnet, wobei Herr Binder erneut als Insolvenzverwalter ernannt wurde. Die Frist zur Anmeldung von Forderungen endete am 9. Juli 2024. Der Berichts- und Prüfungstermin ist für den 20. August 2024 angesetzt. Zudem sind die Vergütung des vorläufigen Verwalters sowie Auslagen in Höhe von 19.046,29 EUR nebst Umsatzsteuer festgesetzt worden.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Wolff Transport & Logistik GmbH ist am 28. Mai 2024 eröffnet worden. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt André Binder ernannt worden. Die Frist zur Anmeldung von Forderungen der Insolvenzgläubiger endet am 9. Juli 2024. Der Berichts- und Prüfungstermin ist am 20. August …
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Wolff Transport & Logistik GmbH ist am 28. Mai 2024 eröffnet worden. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt André Binder ernannt worden. Die Frist zur Anmeldung von Forderungen der Insolvenzgläubiger endet am 9. Juli 2024. Der Berichts- und Prüfungstermin ist am 20. August 2024 angesetzt, bis zu dem auch Widersprüche gegen Forderungen einzureichen sind. Am 3. September 2024 hat der Verwalter die Masseunzulänglichkeit angezeigt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der
Wolff Transport & Logistik GmbH (Registergericht: Amtsgericht Cottbus HRB 12615 CB), Geschäftszweig: Transport von Massengütern etc., Bahnhofstraße 30, 15926 Heideblick OT Walddrehna, eingetragener Sitz: Heideblick, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Dirk…
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der
Wolff Transport & Logistik GmbH (Registergericht: Amtsgericht Cottbus HRB 12615 CB), Geschäftszweig: Transport von Massengütern etc., Bahnhofstraße 30, 15926 Heideblick OT Walddrehna, eingetragener Sitz: Heideblick, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Dirk Wolffist heute, am 12.3.2024, um Uhr, angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO): Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt André Binder, Krausenstraße 41, 10117 Berlinbestellt. Verfügungen des Schuldners über Gegenstände seines Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO), sofern die Abtretung nicht offengelegt wurde. Die Schuldner der Schuldnerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen den Schuldner werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
Cottbus, den 12. März 2024
63 IN 100/24
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Wolff Transport & Logistik GmbH, Bahnhofstraße 30, 15926 Heideblick OT Walddrehna (HRB 12615 - Amtsgericht Cottbus), Gegenstand: Transport von Masse- und Stückgütern, Transport von und Handel mit Erdstoffen, Schüttgütern aller Art u. a., vertreten durch den Geschäftsführe…
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Wolff Transport & Logistik GmbH, Bahnhofstraße 30, 15926 Heideblick OT Walddrehna (HRB 12615 - Amtsgericht Cottbus), Gegenstand: Transport von Masse- und Stückgütern, Transport von und Handel mit Erdstoffen, Schüttgütern aller Art u. a., vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Dirk Wolff, wurde am 28.05.2024, um 10:03 Uhr, das Insolvenzverfahren eröffnet. Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt André Binder, Krausenstraße 41, 10117 Berlin. Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 09.07.2024 unter Beachtung des § 174 InsO beim Verwalter anzumelden. Die Tabelle und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 30.07.2024 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts, Amtsgericht Cottbus, Thiemstraße 130, 03048 Cottbus, niedergelegt. Berichts- und Prüfungsstichtag (§§ 5 Abs. 2 Satz 1, 156, 176 InsO) ist Dienstag, 20. August 2024. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet oder der Prüfung von nachträglich angemeldeten Forderungen widerspricht, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird. Anträge zur Beschlussfassung über die Person des Verwalters, die Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§ 100 InsO), die Verwertung der Masse (§§ 149, 159 bis 163, InsO), die nachträgliche Anordnung der Eigenverwaltung (§ 271 InsO), den Gläubigerausschuss sind ebenfalls bis zum Prüfungsstichtag beim Insolvenzgericht einzureichen. Die Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, werden über das Prüfergebnis nicht benachrichtigt (§ 179 Abs. 3 Satz 3 InsO). Rechtmittelbelehrung: Gegen diesen Beschluss ist die sofortige Beschwerde gem. § 4 InsO, § 569 ZPO binnen einer Notfrist von zwei Wochen zulässig. Die Notfrist beginnt spätestens zwei Tage nach der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten öffentlichen Bekanntmachung. Bei einer früheren Zustellung ist dieser Zeitpunkt maßgebend für den Beginn der Beschwerdefrist. Die Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Cottbus, Gerichtsplatz 2, 03046 Cottbus, einzulegen. Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde. Die sofortige Beschwerde kann schriftlich, durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle oder in elektronischer Form mit einer qualifizierten elektronischen Signatur eingelegt werden (für Einzelheiten: www.erv.brandenburg.de) Amtsgericht Cottbus, 28. Mai 2024, Az.: 63 IN 100/24
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Wolff Transport & Logistik GmbH, Bahnhofstraße 30, 15926 Heideblick OT Walddrehna sind die Regelvergütung des vorläufigen Verwalters gem. § 2 InsVV, die Auslagen gem. § 8 InsVV aufgrund einer gem. § 1 InsVV vergütungsrelevanten Insolvenzmasse in Höhe von 19046,29 EUR nebs…
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Wolff Transport & Logistik GmbH, Bahnhofstraße 30, 15926 Heideblick OT Walddrehna sind die Regelvergütung des vorläufigen Verwalters gem. § 2 InsVV, die Auslagen gem. § 8 InsVV aufgrund einer gem. § 1 InsVV vergütungsrelevanten Insolvenzmasse in Höhe von 19046,29 EUR nebst Umsatzsteuer gem. § 7 InsVV festgesetzt worden. Es wurden keine Zuschläge festgesetzt. An vom Insolvenzverwalter beauftragte Dritte wurde aus der Masse keine Vergütung gezahlt. Der vollständige Beschluss kann auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Rechtsmittelbelehrung: Gegen diesen Beschluss ist die sofortige Beschwerde gem. § 4 InsO, § 569 ZPO i. V. m. § 11 Abs. 1 RPflG binnen einer Notfrist von zwei Wochen zulässig. Die Notfrist beginnt spätestens zwei Tage nach der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten öffentlichen Bekanntmachung. Bei einer früheren Zustellung ist dieser Zeitpunkt maßgebend für den Beginn der Beschwerdefrist. Die Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Cottbus, Gerichtsplatz 2, 03046 Cottbus, oder bei Verfahren, die vor dem 01.03.2012 beantragt worden sind, auch beim Landgericht Cottbus, Gerichtsstraße 3-4, 03046 Cottbus, einzulegen. Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde. Die sofortige Beschwerde kann schriftlich, durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle oder in elektronischer Form mit einer qualifizierten elektronischen Signatur eingelegt werden (für Einzelheiten: www.erv.brandenburg.de). Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200 Euro nicht übersteigt, ist gem. § 64 Abs. 3 InsO der Rechtsbehelf der Erinnerung zulässig. Die Erinnerung ist ausschließlich beim Amtsgericht Cottbus in der oben genannten Frist und Form einzulegen. Amtsgericht Cottbus, den 8. April 2025, Az: 63 IN 100/24
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Wolff Transport & Logistik GmbH, Bahnhofstraße 30, 15926 Heideblick OT Walddrehna, ist am 03.09.2024 bei Gericht die Anzeige des Verwalters eingegangen, dass die Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO).Cottbus, den 6. September 2024, 63 IN 100/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Wolff Transport & Logistik GmbH, Bahnhofstraße 30, 15926 Heideblick OT Walddrehna, ist am 03.09.2024 bei Gericht die Anzeige des Verwalters eingegangen, dass die Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO).Cottbus, den 6. September 2024, 63 IN 100/24
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