Berichts- und PrüfungsterminNordrhein-WestfalenHRB 62959
Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Wolfgang Braun GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Klauser Straße 71, 51789 Lindlar
Handelsregister
Amtsgericht Köln HRB 62959
EUID
DER3306.HRB62959
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Köln
Aktenzeichen
70a IN 42/26
Phase
Berichts- und Prüfungstermin
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Dr. Henning Dohrmann
Adresse
Brückenstr. 18, 51643 Gummersbach
Telefon
02261 546 100
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
19.02.2026 , 10:47 Uhr
Eröffnung
01.05.2026 , 08:23 Uhr
Forderungsanmeldefrist
22.06.2026
Berichtstermin
22.07.2026 , 09:30 Uhr
Prüfungstermin
22.07.2026 , 09:30 Uhr
Gegenstand des Unternehmens
die mechanische Bearbeitung -insbesondere mittels CNC-Technik- von Metallen und anderen Materialien zur Werkzeugherstellung und der Handel mit Metallen sowie halbfertigen und fertigen Metallprodukten.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Wolfgang Braun GmbH ist am 19.02.2026 mit der Anordnung vorläufiger Maßnahmen begonnen worden. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Henning Dohrmann bestellt. Am 01.05.2026 ist das Hauptinsolvenzverfahren wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Am selben Tag ist die Anzeige der Masseunzulänglichkeit eingegangen. Die Frist zur Anmeldung von Forderungen endet am 22.06.2026. Der Berichtstermin und der Prüfungstermin sind für den 22.07.2026 angesetzt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70a IN 42/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 62959 eingetragenen Wolfgang Braun GmbH, Klauser Str. 71, 51789 Lindlar, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Julian Braun, Klauser Straße 71, 51789 L…
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70a IN 42/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 62959 eingetragenen Wolfgang Braun GmbH, Klauser Str. 71, 51789 Lindlar, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Julian Braun, Klauser Straße 71, 51789 Lindlar und Herrn Wolfgang Braun, Klauser Straße 71, 51789 Lindlar
Geschäftszweig: die mechanische Bearbeitung - insbesondere mittels CNC-Technik-von Metallen und anderen Materialien zur Werkzeugherstellung und der Handel mit Metallen
ist am 19.02.2026, um 10:47 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Henning Dohrmann, Brückenstr. 18, 51643 Gummersbach bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
70a IN 42/26
Amtsgericht Köln, 19.02.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70a IN 42/26
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 62959 eingetragenen Wolfgang Braun GmbH, Klauser Str. 71, 51789 Lindlar, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Julian Braun, Klauser Straße 71, 51789 Lindlar und…
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70a IN 42/26
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 62959 eingetragenen Wolfgang Braun GmbH, Klauser Str. 71, 51789 Lindlar, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Julian Braun, Klauser Straße 71, 51789 Lindlar und Herrn Wolfgang Braun, Klauser Straße 71, 51789 Lindlar
ist am 01.05.2026 bei Gericht die Anzeige des Insolvenzverwalters eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO).
70a IN 42/26
Amtsgericht Köln, 04.05.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70a IN 42/26
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 62959 eingetragenen Wolfgang Braun GmbH, gegründet am 26.11.2007, Klauser Str. 71, 51789 Lindlar, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Julian Braun, Klauser Straße 71, 51789 Lindlar und …
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70a IN 42/26
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 62959 eingetragenen Wolfgang Braun GmbH, gegründet am 26.11.2007, Klauser Str. 71, 51789 Lindlar, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Julian Braun, Klauser Straße 71, 51789 Lindlar und Herrn Wolfgang Braun, Klauser Straße 71, 51789 Lindlar
Geschäftszweig: die mechanische Bearbeitung - insbesondere mittels CNC-Technik-von Metallen und anderen Materialien zur Werkzeugherstellung und der Handel mit Metallen
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 01.05.2026, um 08:23 Uhr das Insolvenzverfahren als Hauptinsolvenzverfahren im Sinne des Art. 3 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Mai 2015 über Insolvenzverfahren eröffnet.
.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Dr. Henning Dohrmann, Brückenstr. 18, 51643 Gummersbach, Telefon: 02261 546 100, Fax: 02261 546 10150.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 22.06.2026 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf der Grundlage eines Berichts des Insolvenzverwalters über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird (Berichtstermin) und Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Prüfungstermin) ist am
Mittwoch, 22.07.2026, 09:30 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Köln, Luxemburger Straße 101, 50939 Köln, 2. Etage, Sitzungssaal 243.
Der Termin dient zugleich zur Beschlussfassung der Gläubiger über
- die Person des Insolvenzverwalters,
- die Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO),
und gegebenenfalls über die nachfolgend bezeichneten Gegenstände:
- die Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- die Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- die Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO):
- die Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin,
- die Veräußerung des Warenlagers im Ganzen,
- die Veräußerung eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand,
- die Veräußerung einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll,
- die Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- die Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 02.07.2026 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Köln, Luxemburger Straße 101, 50939 Köln, Zimmer Nr. 1302 niedergelegt.
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären; die Möglichkeit der elektronischen Zustellung an die in § 173 Absatz 2 der Zivilprozessordnung Genannten bleibt unberührt.
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin/dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu.
Unbeschadet der oben stehenden Regelung steht der Schuldnerin/dem Schuldner und jedem Gläubiger gegen die Entscheidung nach Art. 3 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 die sofortige Beschwerde zu, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung eines Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Köln, Luxemburger Straße 101, 50939 Köln schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Köln eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
70a IN 42/26
Amtsgericht Köln, 01.05.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70a IN 42/26
Das Gericht verkündet folgenden Beschluss: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 62959 eingetragenen Wolfgang Braun GmbH, Klauser Str. 71, 51789 Lindlar, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Julian …
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70a IN 42/26
Das Gericht verkündet folgenden Beschluss: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 62959 eingetragenen Wolfgang Braun GmbH, Klauser Str. 71, 51789 Lindlar, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Julian Braun, Klauser Straße 71, 51789 Lindlar und Herrn Wolfgang Braun, Klauser Straße 71, 51789 Lindlar
wird gem. § 5 Abs. 2 InsO die Anordnung, das Verfahren mündlich durchzuführen, aufgehoben.
Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Köln, Luxemburger Straße 101, 50939 Köln einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Köln eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr: Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
70a IN 42/26
Amtsgericht Köln, 21.07.2026
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