Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
WoWi Solar GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Handelsregister
Amtsgericht Münster (Westfalen) HRB 21023
EUID
DER2713.HRB21023
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Münster
Aktenzeichen
87 IN 1008/24
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Dr. Moritz Sponagel
Adresse
Strengerstraße 4 + 6, 33330 Gütersloh
Telefon
05241 / 210 700
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
13.03.2025 , 12:59 Uhr
Eröffnung
01.05.2025 , 08:00 Uhr
Anzeige Masseunzulänglichkeit
22.05.2025
Forderungsanmeldefrist
11.07.2025
Berichtstermin
01.08.2025
Prüfungstermin
16.09.2025
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der WoWi Solar GmbH ist am 01.05.2025 wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Vorläufige Maßnahmen sind bereits am 13.03.2025 angeordnet worden, wobei Rechtsanwalt Dr. Moritz Sponagel zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt wurde. Mit Eröffnungsbeschluss ist derselbe Rechtsanwalt als endgültiger Insolvenzverwalter ernannt worden. Die Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 11.07.2025 anzumelden. Der Berichts- und Prüfungstermin ist auf den 01.08.2025 festgesetzt. Am 22.05.2025 hat der Insolvenzverwalter die Anzeige der Masseunzulänglichkeit eingereicht, woraufhin das Verfahren im schriftlichen Verfahren zur Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen fortgeführt wird. Der Prüfungsstichtag für diese Forderungen ist der 16.09.2025.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 87 IN 1008/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Münster unter HRB 21023 eingetragenen WoWi Solar GmbH, Waterstroate 25, 48231 Warendorf, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Marco Liebing, Dohlenweg 7, 48231 Warendorf
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Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 87 IN 1008/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Münster unter HRB 21023 eingetragenen WoWi Solar GmbH, Waterstroate 25, 48231 Warendorf, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Marco Liebing, Dohlenweg 7, 48231 Warendorf
wird angeordnet:
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 25.02.2026. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Münster, Gebäudeteil Eingang B, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster, Zimmer Nr. 215 B niedergelegt.
87 IN 1008/24
Amtsgericht Münster, 14.01.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 87 IN 1008/24
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Münster unter HRB 21023 eingetragenen WoWi Solar GmbH, Waterstroate 25, 48231 Warendorf, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Marco Liebing, Waterstroate 25, 48231 Warendorf
wird wegen Zahlungsunfä…
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 87 IN 1008/24
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Münster unter HRB 21023 eingetragenen WoWi Solar GmbH, Waterstroate 25, 48231 Warendorf, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Marco Liebing, Waterstroate 25, 48231 Warendorf
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 01.05.2025, um 08:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund der am 27.11.2024 und am 27.01.2025 bei Gericht eingegangenen Anträge von Gläubigerinnen.
Zugleich werden die Verfahren 87 IN 1008/24 und 87 IN 6/25 unter Führung des zuerst genannten miteinander verbunden (§ 4 InsO, § 147 ZPO).
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Dr. Moritz Sponagel, Strengerstraße 4 + 6, 33330 Gütersloh, Telefon: 05241 / 210 700, Fax: 052412107029.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 11.07.2025 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären.
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist
der 01.08.2025.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen
- zur Person des Insolvenzverwalters,
- zur Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO),
- zur Hinterlegungsstelle und zu den Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen sowie der Bericht des Insolvenzverwalters werden spätestens ab dem 18.07.2025 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Münster, Gebäudeteil Eingang B, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster, Zimmer Nr. 215 B niedergelegt.
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Münster, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Münster eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de
87 IN 1008/24
Münster, 01.05.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 87 IN 1008/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Münster unter HRB 21023 eingetragenen WoWi Solar GmbH, Waterstroate 25, 48231 Warendorf, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Marco Liebing, Dohlenweg 7, 48231 Warendorf
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Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 87 IN 1008/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Münster unter HRB 21023 eingetragenen WoWi Solar GmbH, Waterstroate 25, 48231 Warendorf, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Marco Liebing, Dohlenweg 7, 48231 Warendorf
ist am 22.05.2025 bei Gericht die Anzeige des Insolvenzverwalters eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO).
87 IN 1008/24
Amtsgericht Münster, 27.05.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 87 IN 1008/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Münster unter HRB 21023 eingetragenen WoWi Solar GmbH, Waterstroate 25, 48231 Warendorf, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Marco Liebing, Dohlenweg 7, 48231 Warendorf
w…
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 87 IN 1008/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Münster unter HRB 21023 eingetragenen WoWi Solar GmbH, Waterstroate 25, 48231 Warendorf, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Marco Liebing, Dohlenweg 7, 48231 Warendorf
wird angeordnet:
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 16.09.2025. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Münster, Gebäudeteil Eingang B, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster, Zimmer Nr. 215 B niedergelegt.
87 IN 1008/24
Amtsgericht Münster, 05.08.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 87 IN 1008/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Münster unter HRB 21023 eingetragenen WoWi Solar GmbH, Waterstroate 25, 48231 Warendorf, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Marco Liebing, Waterstroate 25, 482…
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 87 IN 1008/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Münster unter HRB 21023 eingetragenen WoWi Solar GmbH, Waterstroate 25, 48231 Warendorf, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Marco Liebing, Waterstroate 25, 48231 Warendorf
ist am 13.03.2025, um 12:59 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Moritz Sponagel, Strengerstraße 4 + 6, 33330 Gütersloh bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
87 IN 1008/24
Amtsgericht Münster, 13.03.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 87 IN 1008/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Münster unter HRB 21023 eingetragenen WoWi Solar GmbH, Waterstroate 25, 48231 Warendorf, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Marco Liebing, Dohlenweg 7, 48231 Warendorf
w…
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 87 IN 1008/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Münster unter HRB 21023 eingetragenen WoWi Solar GmbH, Waterstroate 25, 48231 Warendorf, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Marco Liebing, Dohlenweg 7, 48231 Warendorf
wird angeordnet:
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 24.08.2026. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Münster, Gebäudeteil Eingang B, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster, Zimmer Nr. 224 B niedergelegt.
87 IN 1008/24
Amtsgericht Münster, 13.07.2026
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