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Die Entwicklung, Herstellung und Vermarktung von faserkeramischen Materialien, insbesondere von WHIPOX R- Oxidfaserkeramik
Das Amtsgericht Bonn hat am 13.05.2026 um 14:06 Uhr die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der WPX Faserkeramik GmbH angeordnet. Die Schuldnerin ist im Handelsregister des Amtsgerichts Siegburg unter HRB 13324 eingetragen. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Michael Wilbert bestellt worden. Es sind vorläufige Sicherungsmaßnahmen gemäß § 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO angeordnet worden, wonach Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind. Den Drittschuldnern ist das Zahlungsverbot auferlegt worden, und der vorläufige Insolvenzverwalter ist ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen einzuziehen. Maßnahmen der Zwangsvollstreckung sind untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen sind einstweilen eingestellt.
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