Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
XADER GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Sachsen
Adresse
Freiberger Str. 67, 01159 Dresden
Handelsregister
Amtsgericht Dresden HRB 38905
EUID
DEU1104.HRB38905
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
557 IN 232/24
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Henry Girbig
Adresse
Caspar-David-Friedrich-Straße 6, 01219 Dresden
Telefon
0351 47782 0
E-Mail
Termine & Fristen
Eröffnung
03.04.2024 , 09:10 Uhr
Forderungsanmeldefrist
15.05.2024
Widerspruchsfrist
26.06.2024
Festsetzung Vergütung
03.07.2025
Widerspruchsfrist Forderungsprüfung
03.09.2025
Schlusstermin / Stellungnahme Frist
21.11.2025
Aufhebung
17.03.2026
Gegenstand des Unternehmens
Beratung zu sowie Planung und Realisierung von Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge sowie Vermittlung und Handel damit zusammenhängender Waren und Dienstleistungen; Beartung zu, Handel mit sowie Vermietung von Elektrofahrzeugen, insbesondere die Beratung zur Elektrifizierung von Firmenfuhrparks.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der XADER GmbH in Dresden ist am 03.04.2024 eröffnet worden. Rechtsanwalt Henry Girbig ist als Insolvenzverwalter bestellt. Die Frist zur Anmeldung von Insolvenzforderungen im Rang des § 38 InsO endete am 15.05.2024. Im weiteren Verfahrensverlauf wurden die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen sowie der Schlusstermin im schriftlichen Verfahren angeordnet. Der Verwalter hat eine freie Masse von 28.789,19 EUR erwirtschaftet. Zur Verteilung steht eine Masse von ca. 211,91 EUR für Forderungen in Höhe von 17.441,73 EUR zur Verfügung. Das Verfahren ist mit Beschluss vom 17.03.2026 nach Schlussverteilung gemäß § 200 InsO aufgehoben worden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 557 IN 232/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der XADER GmbH, Freiberger Straße 67, 01159 Dresden, Amtsgericht Dresden , HRB 38905
vertreten durch den Geschäftsführer Thomas Stephan
vertreten durch den Geschäftsführer Felix Leon Gerhardt
- wurde das Verfa…
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 557 IN 232/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der XADER GmbH, Freiberger Straße 67, 01159 Dresden, Amtsgericht Dresden , HRB 38905
vertreten durch den Geschäftsführer Thomas Stephan
vertreten durch den Geschäftsführer Felix Leon Gerhardt
- wurde das Verfahren mit Beschluss vom 17.03.2026 nach Schlussverteilung gemäß § 200 InsO aufgehoben.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Entscheidung findet die Erinnerung statt. Die Erinnerung ist binnen einer Frist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Dresden, Olbrichtplatz 1, 01099 Dresden, einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachen Briefs als auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen.
Im Falle der Zustellung durch Aufgabe zur Post gilt diese vier Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen werden. Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung wird durch Einreichung einer Erinnerungsschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Die Erinnerung muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt wird. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.
Die Erinnerung kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen. Das elektronische Dokument muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierzu können über das Internetportal https://justiz.de/laender-bund-europa/elektronische_kommunikation/index.php aufgerufen werden.
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 532/557 IN 232/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der XADER GmbH, Freiberger Straße 67, 01159 Dresden, Amtsgericht Dresden , HRB 38905
vertreten durch den Geschäftsführer Thomas Stephan
vertreten durch den Geschäftsführer Felix Leon Gerhardt
- wurde am 03…
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 532/557 IN 232/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der XADER GmbH, Freiberger Straße 67, 01159 Dresden, Amtsgericht Dresden , HRB 38905
vertreten durch den Geschäftsführer Thomas Stephan
vertreten durch den Geschäftsführer Felix Leon Gerhardt
- wurde am 03.04.2024 um 09:10 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Insolvenzverwalter ist:
Rechtsanwalt Henry Girbig, Caspar-David-Friedrich-Straße 6, 01219 DresdenTelefax: 0351 47782 50 Telefon geschäftlich: 0351 47782 0 Email geschäftlich: dresden@tiefenbacher.de
Die Insolvenzforderungen im Rang des § 38 InsO sind schriftlich bis zum 15.05.2024 bei dem Insolvenzverwalter anzumelden.
Sicherungsrechte an beweglichen Sachen und Rechten sind dem Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Leistungen an die Schuldnerin haben zu unterbleiben (§ 28 Abs. 3 InsO).
Anträge und Stellungnahmen zur Beschlussfassung über
|die Beibehaltung des mit hiesigem Beschluss bestellten Insolvenzverwalters
|die Wahl eines neuen Insolvenzverwalters
|die Bestätigung des Gläubigerausschusses bzw. die Wahl eines Gläubigerausschusses oder die Wahl eines neuen Gläubigerausschusses (§ 68 InsO), den Fortgang des Verfahrens (§ 157 Satz 1 InsO)
|Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO
|Anordnungen der Gläubiger zur Rechnungslegung (§ 66 Abs. 3 InsO)
|Anordnungen der Gläubiger zur Verwahrung von Wertgegenständen (§ 149 Abs. 2 InsO)
|Beauftragung eines Insolvenzplans (§§ 157 Satz 2, 218 Abs. 2 InsO)
sowie Widersprüche gegen die Feststellung der angemeldeten Forderungen sind durch den Insolvenzverwalter, die Schuldnerin und die Gläubiger bis zum 26.06.2024 beim Amtsgericht Dresden, 01099 Dresden, Olbrichtplatz 1 schriftlich einzureichen.
Nach Ablauf der gesetzten Frist trägt das Insolvenzgericht das Ergebnis in die Tabelle ein bzw. wird über die Einwendungen gegen die Anordnung des schriftlichen Verfahrens entschieden.
Die Gläubiger werden über das Prüfungsergebnis festgestellter und für den Ausfall festgestellter Forderungen nicht benachrichtigt.
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Die in dem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem (www.insolvenzbekanntmachungen.de) vom Gericht veranlasste Veröffentlichung von personenbezogenen Daten aus dem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Alle übrigen vom Gericht veranlassten Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 557 IN 232/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der XADER GmbH, Freiberger Straße 67, 01159 Dresden, Amtsgericht Dresden , HRB 38905
vertreten durch den Geschäftsführer Thomas Stephan
vertreten durch den Geschäftsführer Felix Leon Gerhardt
Dem Insolvenzverw…
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 557 IN 232/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der XADER GmbH, Freiberger Straße 67, 01159 Dresden, Amtsgericht Dresden , HRB 38905
vertreten durch den Geschäftsführer Thomas Stephan
vertreten durch den Geschäftsführer Felix Leon Gerhardt
Dem Insolvenzverwalter wurden für seine Tätigkeit die Vergütung, Auslagenpauschale und Zustellauslagen zzgl. 19 % Umsatzsteuer mit Beschluss vom 03.07.2025 festgesetzt. Dem Verwalter wurde die Entnahme aus der Masse gestattet.
Gemäß Schlussrechnung vom 30.06.2025 beträgt die durch den Verwalter erwirtschaftete freie Masse 28.789,19 EUR, welche nach § 1 InsVV Grundlage für die Berechnung der Vergütung ist. Die Regelvergütung gemäß § 2 Abs. 1 InsVV wurde festgesetzt.
Die Auslagenpauschale wurde gemäß § 8 Abs. 3 InsVV festgesetzt. Die nachgewiesenen besonderen Kosten für die übertragenen Zustellauslagen wurden gemäß § 4 Abs. 2 S. 2 InsVV festgesetzt.
Die Festsetzung der Mehrwertsteuer auf Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Entscheidung findet die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) statt. Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Dresden, Olbrichtplatz 1, 01099 Dresden einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachen Briefs als auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen. Im Falle der Zustellung durch Aufgabe zur Post gilt diese vier Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen werden. Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde wird durch Einreichung einer Beschwerdeschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Beschwerde kann zur Niederschrift eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Die Beschwerde muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt wird. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde soll begründet werden.
Die Beschwerde kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen. Das elektronische Dokument muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierzu können über das Internetportal https://justiz.de/laender-bund-europa/elektronische_kommunikation/index.php aufgerufen werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 557 IN 232/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der XADER GmbH, Freiberger Straße 67, 01159 Dresden, Amtsgericht Dresden , HRB 38905
vertreten durch den Geschäftsführer Thomas Stephan
vertreten durch den Geschäftsführer Felix Leon Gerhardt
- wurde die Prüfu…
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 557 IN 232/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der XADER GmbH, Freiberger Straße 67, 01159 Dresden, Amtsgericht Dresden , HRB 38905
vertreten durch den Geschäftsführer Thomas Stephan
vertreten durch den Geschäftsführer Felix Leon Gerhardt
- wurde die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet.
Der Insolvenzverwalter, die Insolvenzgläubiger und die Schuldnerin erhalten Gelegenheit, bis zum 03.09.2025 den Forderungen beim
Amtsgericht Dresden
Olbrichtplatz 1
01099 Dresden
unter Angabe des Aktenzeichens schriftlich zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Forderungsanmeldungen und der Beschluss über die Anordnung der Forderungsprüfung liegen in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 557 IN 232/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der XADER GmbH, Freiberger Straße 67, 01159 Dresden, Amtsgericht Dresden , HRB 38905
vertreten durch den Geschäftsführer Thomas Stephan
vertreten durch den Geschäftsführer Felix Leon Gerhardt
- wird der Schlus…
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 557 IN 232/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der XADER GmbH, Freiberger Straße 67, 01159 Dresden, Amtsgericht Dresden , HRB 38905
vertreten durch den Geschäftsführer Thomas Stephan
vertreten durch den Geschäftsführer Felix Leon Gerhardt
- wird der Schlusstermin und das weitere Verfahren im schriftlichen Verfahren durchgeführt und der Vornahme der Schlussverteilung zugestimmt.
Stellungnahmen zur/zum
|Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
|Schlussverzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen
haben die Insolvenzgläubiger schriftlich bis zum 21.11.2025 beim
Amtsgericht Dresden
Olbrichtplatz 1
01099 Dresden
einzureichen.
Der Schlussbericht, das Verteilungsverzeichnis sowie weitere Unterlagen zur Schlussrechnung liegen in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht aus.
Der Insolvenzverwalter erklärt: "Bei Schlussverteilung zu berücksichtigen sind Forderungen von 17.441,73 EUR. Zur Verteilung steht eine Masse von ca. 211,91 EUR zur Verfügung".
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