Berichts- und PrüfungsterminNordrhein-WestfalenHRA 2454
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Insolvenzprofil
XBond GmbH & Co. KG
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH & Co. KG
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Handelsregister
Amtsgericht Coesfeld HRA 2454
EUID
DER2707.HRA2454
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Münster
Aktenzeichen
84 IN 19/23
Phase
Berichts- und Prüfungstermin
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Dr. Mike Westkamp
Adresse
Alter Fischmarkt 21, 48143 Münster
Termine & Fristen
Prüfungstermin
12.01.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der XBond GmbH & Co. KG ist anhängig. Im ersten Teil der Bekanntmachung vom 22.12.2025 wird die Prüfung der nach dem Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet. Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, ist der 12.01.2026. Bis zu diesem Tag muss ein schriftlicher Widerspruch gegen zu prüfende Forderungen bei Gericht eingehen. Die Tabelle mit den Forderungen und Urkunden liegen zur Einsicht aus. Im zweiten Teil der Bekanntmachung vom 04.05.2026 wird die Festsetzung der Vergütung und der zu erstattenden Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters, Rechtsanwalt Dr. Mike Westkamp, bekanntgegeben. Die Berechnungsgrundlage für die Vergütung beträgt 8.800.777,16 EUR. Es wurde die Regelvergütung nebst Zuschlägen in Höhe von insgesamt 135 % festgesetzt. Die Zuschläge umfassen Betriebsfortführung (55 %), Vorbereitung der übertragenden Sanierung (50 %), hohe Gläubigeranzahl (5 %), Insolvenzgeldvorfinanzierung (10 %) und Abstimmung mit Gläubigerausschuss (15 %). Die Auslagen sind pauschaliert festgesetzt. Zudem ist Umsatzsteuer in Höhe von 19 % festgesetzt worden. Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde innerhalb von zwei Wochen statthaft.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 84 IN 19/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Coesfeld unter HRA 2454 eingetragenen XBond GmbH & Co. KG, Im Garbrock 29, 48683 Ahaus-Ottenstein, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregiste…
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 84 IN 19/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Coesfeld unter HRA 2454 eingetragenen XBond GmbH & Co. KG, Im Garbrock 29, 48683 Ahaus-Ottenstein, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Coesfeld unter HRB 3266 eingetragene Johannes Räckers Verwaltungs- und Beteiligungs-GmbH GmbH, Im Garbrock 29, 48683 Ahaus, diese vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Claus Räckers, Im Garbrock 29, 48683 Ahaus,, Herrn Dr. Adrian Istrate, Im Garbrock 29, 48683 Ahaus, und Frau Eva-Maria Räckers, Im Garbrock 29, 48683 Ahaus,
wird die Prüfung der nach dem Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 12.01.2026. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Münster, Zimmer Nr. 213 B niedergelegt.
84 IN 19/23
Amtsgericht Münster, 22.12.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 84 IN 19/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Coesfeld unter HRA 2454 eingetragenen XBond GmbH & Co. KG, Im Garbrock 29, 48683 Ahaus-Ottenstein, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregiste…
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 84 IN 19/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Coesfeld unter HRA 2454 eingetragenen XBond GmbH & Co. KG, Im Garbrock 29, 48683 Ahaus-Ottenstein, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Coesfeld unter HRB 3266 eingetragene Johannes Räckers Verwaltungs- und Beteiligungs-GmbH GmbH, Im Garbrock 29, 48683 Ahaus, diese vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Claus Räckers, Im Garbrock 29, 48683 Ahaus,, Herrn Dr. Adrian Istrate, Im Garbrock 29, 48683 Ahaus, und Frau Eva-Maria Räckers, Im Garbrock 29, 48683 Ahaus,
Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Dr. Mike Westkamp, Alter Fischmarkt 21, 48143 Münster
sind die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters festgesetzt worden (§§ 21, 63, 64 InsO).
Die Berechnungsgrundlage für die Festsetzung der Vergütung beträgt 8.800.777,16 EUR
Es ist die Regelvergütung gem. § 2 Abs. 2 S. 1 InsVV nebst Zuschlägen festgesetzt worden.
Insgesamt wurden von dem vorläufigen Insolvenzverwalter Zuschläge wie folgt beantragt und antragsgemäß bei der Festsetzung berücksichtigt:
- Betriebsfortführung 55 %
- Vorbereitung der übertragenden Sanierung 50 %
- Hohe Gläubigeranzahl/Mehraufwand bzgl. Gläubiger 5 %
- Insolvenzgeldvorfinanzierung/Arbeitnehmerangelegenheiten 10 %
- Abstimmung mit Gläubigerausschuss 15 %
Summe der Zuschläge: 135%
Die Auslagen sind pauschaliert auf Grundlage des § 8 Abs. 3 InsVV festgesetzt worden.
Ferner ist die Umsatzsteuer in Höhe von 19 % gem. § 7 InsVV festgesetzt worden.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Münster statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 200,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Münster eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Münster, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Münster eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Münster, Gebäudeteil Eingang B, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster, Zimmer Nr. 213 B eingesehen werden.
84 IN 19/23
Amtsgericht Münster, 04.05.2026
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