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Insolvenzprofil
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Verfahrensfortschritt
Antrag / Prüfung
Vorläufige Maßnahmen
Insolvenzeröffnung
Berichte & Termine
Der Hochbau, insbesondere die Kabelverlegung (Hochbau), die Gartenarbeit, der Trockenbau, der Holz- und Bautenschutz, die Erbringung von Baudienstleistungen aller Art (Generalunternehmer), das Errichten von Häusern und alle damit verbundenen Tätigkeiten, die Sanierung von Häusern, insbesondere denkmalgeschützten, die Asbestsanierung, die Schadstoffsanierung, der Abbruch und der Einbau von Wärmeverbundsystemen, Stuckateur- und Malerarbeiten.
Das Amtsgericht Mönchengladbach hat am 26.06.2026 um 08:02 Uhr im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Xevon GmbH vorläufige Maßnahmen angeordnet. Die Schuldnerin ist im Handelsregister des Amtsgerichts Krefeld unter HRB 21068 eingetragen. Als vorläufiger Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. David Bunzel bestellt. Verfügungen der Schuldnerin über Vermögensgegenstände bedürfen der Zustimmung des vorläufigen Verwalters. Den Drittschuldnern wird die Zahlung an die Schuldnerin untersagt, wobei der vorläufige Verwalter zur Einziehung von Bankguthaben und Forderungen ermächtigt ist. Maßnahmen der Zwangsvollstreckung sind untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind.
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