Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
XTrans24 UG (haftungsbeschränkt)
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Aktuell
Vorläufige Maßnahmen
3Offen
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Bundesland
Rheinland-Pfalz
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Landau in der Pfalz HRB 32687
EUID
DET3304V.HRB32687
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Landau in der Pfalz, Marienring 13, 76829 Landau in der Pfalz
Aktenzeichen
3 IN 99/21
Phase
Vorläufiges Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
vorläufiger Insolvenzverwalter Thomas Harald Lauinger
Adresse
Westmarkstraße 95, 76227 Karlsruhe
Termine & Fristen
Schriftsatz Antrag
19.09.2024
Beschluss Festsetzung Vergütung
11.03.2025
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der XTrans24 UG (haftungsbeschränkt) ist anhängig. Der vorläufige Insolvenzverwalter hat mit Schriftsatz vom 19.09.2024 die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen beantragt. Das Amtsgericht Landau in der Pfalz hat diese Beträge festgesetzt, wobei gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO von einer Veröffentlichung abgesehen wurde. Der vorläufige Insolvenzverwalter ist gestattet worden, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen. Die Mindestvergütung beträgt 1.000,00 EUR zuzüglich Umsatzsteuer und Auslagen. Gegen die Entscheidung kann innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen ab Zustellung oder Verkündung sofortige Beschwerde eingelegt werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
3 IN 99/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der XTrans24 UG (haftungsbeschränkt), Hanns-Martin-Schleyer-Straße 4, 76744 Wörth am Rhein (AG Landau in der Pfalz, HRB 32687), vertr. d.: Thomas Harald Lauinger, Westmarkstraße 95, 76227 Karlsruhe, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen Rechtsanwalt Hagen…
3 IN 99/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der XTrans24 UG (haftungsbeschränkt), Hanns-Martin-Schleyer-Straße 4, 76744 Wörth am Rhein (AG Landau in der Pfalz, HRB 32687), vertr. d.: Thomas Harald Lauinger, Westmarkstraße 95, 76227 Karlsruhe, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen Rechtsanwalt Hagen Straßburg festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Landau in der Pfalz eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Bruchteilsvergütung gemäß § 63 Abs. 3 InsO
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
Dem vorläufigen Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 19.09.2024 beantragte der vorläufige Insolvenzverwalter die Festsetzung seine Vergütung und Auslagen.
I.
Die Mindestvergütung beträgt gemäß § 10 InsVV i. V. m. § 2 Abs. 2 S. 1 InsVV 1.000,00 EUR.
II.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Landau in der Pfalz, Marienring 13, 76829 Landau in der Pfalz; Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: safe-sp1-1436793743928-015871183 einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Landau in der Pfalz, Marienring 13, 76829 Landau in der Pfalz; Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: safe-sp1-1436793743928-015871183 einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Landau in der Pfalz, 11.03.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
3 IN 99/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der XTrans24 UG (haftungsbeschränkt), Hanns-Martin-Schleyer-Straße 4, 76744 Wörth am Rhein (AG Landau in der Pfalz, HRB 32687), vertr. d.: Thomas Harald Lauinger, Westmarkstraße 95, 76227 Karlsruhe, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Der Schuldnerin und den Ins…
3 IN 99/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der XTrans24 UG (haftungsbeschränkt), Hanns-Martin-Schleyer-Straße 4, 76744 Wörth am Rhein (AG Landau in der Pfalz, HRB 32687), vertr. d.: Thomas Harald Lauinger, Westmarkstraße 95, 76227 Karlsruhe, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über den Vergütungsantrag des vorläufigen Insolvenzverwalters Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) gegeben.
Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.
Amtsgericht Landau in der Pfalz, 17.10.2024
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