der Import und Verkauf von Möbeln und Hauszubehör, Kinderspielzeug und Kleidung aus China, der Türkei und anderen Ländern.
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der YH Yaqot Home GmbH ist am 14.01.2026 die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet worden. Zu diesem Zweck ist Rechtsanwalt Dr. Holger Lessing als vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt worden. Die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters wurde am 02.006.2026 auf Basis einer Berechnungsmasse von 0,00 EUR festgesetzt. Am 09.04.2026 ist der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse gemäß § 26 Abs. 1 InsO abgewiesen worden. Die Anordnung der vorläufigen Verwaltung ist am 20.04.2026 wieder aufgehoben worden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
8 IN 1019/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der YH Yaqot Home GmbH, Werner-von-Siemens-Str. 16, 63150 Heusenstamm (AG Offenbach am Main , HRB 57913), vertr. d.: 1. Dr. Yaser Alhariri, Aktienstr. 65, 45473 Mülheim an der Ruhr, (Geschäftsführer), ist der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens …
8 IN 1019/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der YH Yaqot Home GmbH, Werner-von-Siemens-Str. 16, 63150 Heusenstamm (AG Offenbach am Main , HRB 57913), vertr. d.: 1. Dr. Yaser Alhariri, Aktienstr. 65, 45473 Mülheim an der Ruhr, (Geschäftsführer), ist der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 09.04.2026 mangels Masse abgewiesen worden, § 26 Abs. 1 InsO.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann von und der Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Offenbach, Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach am Main einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend. Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Gegen die Festsetzung des Gegenstandswertes kann binnen einer Frist von sechs Monaten, nachdem die Entscheidung in der Hauptsache Rechtskraft erlangt oder das Verfahren sich anderweitig erledigt hat, in der o. g. Form Beschwerde bei dem Amtsgericht Offenbach am Main eingelegt werden, wenn der Wert des Beschwerdegegenstands 200,- EUR übersteigt. Für die Einhaltung der Frist kommt es auf den Eingang bei dem Amtsgericht Offenbach am Main an.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Offenbach am Main, 09.04.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
8 IN 1019/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der YH Yaqot Home GmbH, Werner-von-Siemens-Str. 16, 63150 Heusenstamm (AG Offenbach am Main , HRB 57913), vertr. d.: 1. Dr. Yaser Alhariri, Aktienstr. 65, 45473 Mülheim an der Ruhr, (Geschäftsführer), ist die Anordnung der vorläufigen Verwaltung am 20.04…
8 IN 1019/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der YH Yaqot Home GmbH, Werner-von-Siemens-Str. 16, 63150 Heusenstamm (AG Offenbach am Main , HRB 57913), vertr. d.: 1. Dr. Yaser Alhariri, Aktienstr. 65, 45473 Mülheim an der Ruhr, (Geschäftsführer), ist die Anordnung der vorläufigen Verwaltung am 20.04.2026 aufgehoben worden.
Amtsgericht Offenbach am Main, 20.04.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
8 IN 1019/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der YH Yaqot Home GmbH, Werner-von-Siemens-Str. 16, 63150 Heusenstamm (AG Offenbach am Main , HRB 57913), vertr. d.: 1. Dr. Yaser Alhariri, Aktienstr. 65, 45473 Mülheim an der Ruhr, (Geschäftsführer), ist am 14.01.2026 um 00:00 Uhr die vorläufige Verwalt…
8 IN 1019/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der YH Yaqot Home GmbH, Werner-von-Siemens-Str. 16, 63150 Heusenstamm (AG Offenbach am Main , HRB 57913), vertr. d.: 1. Dr. Yaser Alhariri, Aktienstr. 65, 45473 Mülheim an der Ruhr, (Geschäftsführer), ist am 14.01.2026 um 00:00 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Holger Lessing, c/o Lessing Rechtsanwälte, Schöne Aussicht 6, D 61348 Bad Homburg v.d.Höhe, Tel.: 06172/88 696 10, Fax: 06172/88 696 50, E-Mail: hlessing@ra-lessing.de, Internet: www.ra-lessing.de bestellt worden.
Der komplette Beschluss einschließlich der Rechtsmittelbelehrung kann auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Offenbach am Main eingesehen werden.
Amtsgericht Offenbach am Main, 14.01.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
8 IN 1019/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der YH Yaqot Home GmbH, Werner-von-Siemens-Str. 16, 63150 Heusenstamm (AG Offenbach am Main , HRB 57913), vertr. d.: 1. Dr. Yaser Alhariri, Aktienstr. 65, 45473 Mülheim an der Ruhr, (Geschäftsführer), ist die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters…
8 IN 1019/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der YH Yaqot Home GmbH, Werner-von-Siemens-Str. 16, 63150 Heusenstamm (AG Offenbach am Main , HRB 57913), vertr. d.: 1. Dr. Yaser Alhariri, Aktienstr. 65, 45473 Mülheim an der Ruhr, (Geschäftsführer), ist die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Dr. Holger Lessing festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Die Veröffentlichung erfolgt nach § 9 Abs. 2 S. 2 InsO auszugsweise. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Offenbach am Main eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
Bei der Berechnung der Vergütung wird eine Berechnungsmasse in Höhe von 0,00 EUR zugrunde gelegt. Dem vorläufigen Insolvenzverwalter / der vorläufigen Insolvenzverwalterin steht nach § 63 Abs. 3 InsO daraus ein Bruchteil zu, der auf 25 % festgesetzt wird. Ggfs. wurde die Mindestvergütung festgesetzt.
Auslagen und Umsatzsteuer wurden antragsgemäß festgesetzt.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300,-EUR oder der Wert einer Teilanfechtung 300,-EUR übersteigt. Im Übrigen kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Die sofortige Beschwerde bzw. die befristete Erinnerung ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen beim Amtsgericht Offenbach, Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach am Main, einzulegen. Ist der Insolvenzantrag vor dem 01.03.2012 gestellt worden, kann die sofortige Beschwerde auch beim Landgericht Darmstadt, Mathildenplatz 13/15, 64283 Darmstadt, eingelegt werden. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt die Frist, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist der frühere Zeitpunkt maßgebend. Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die sofortige Beschwerde bzw. die befristete Erinnerung wird durch Einreichung einer Beschwerde-bzw. Erinnerungsschrift bei dem o. g. Gericht oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle des o. g. Gerichts eingelegt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die sofortige Beschwerde bzw. die befristete Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde bzw. befristete Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die sofortige Beschwerde bzw. die befristete Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Offenbach am Main, 02.06.2026
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