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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Yucca Technologies GmbH, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 906
0691, ist die Schlussverteilung beschlossen. Zuvor wurde die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Insolvenzverwalters festgesetzt. Die Forderungen der Insolvenzgläubiger im Rang des § 38 InsO belaufen sich auf 21.830,30 EUR, wobei für die Verteilung ein Betrag von 0,00 EUR zur Verfügung steht. Der Schlusstermin wird im schriftlichen Verfahren durchgeführt, wobei die Beteiligten bis zum 23.10.2025 Gelegenheit zur Stellungnahme zur Schlussrechnung und zum Schlussverzeichnis haben. Nach Vollzug der Schlussverteilung ist das Verfahren aufgehoben.
Originalbekanntmachung
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