Die Durchführung von und die Beratung über Sicherheitsdienstleistungen, insbesondere auch Objektschutz, sowie die Arbeitnehmerüberlassung nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG).
Zusammenfassung des Verfahrens
Über das Vermögen der Z-Secure Service und Consulting GmbH mit Sitz in Gießen ist am 21.03.2025 das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Der Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Thomas Rittmeister. Die Insolvenzforderungen sind bis zum 02.06.2025 schriftlich beim Insolvenzverwalter anzumelden. Der Stichtag, der dem Prüfungstermin entspricht, ist der 20.06.2025. Im Verfahren wurde am 26.05.2025 angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen bzw. der künftig fällig werdenden sonstigen Masseververbindlichkeiten nicht ausreicht.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Gießen, Aktenzeichen 6 IN 247/24 :
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des
Z-Secure Service und Consulting GmbH, Rodheimer Straße 60, 35398 Gießen (AG Gießen , HRB 8414),
vertreten durch:
Zafer Kacan, Steinkaute 23, 35396 Gießen, (Geschäftsführer),
hat der Insolvenzverwalter gem. § 208 InsO mit Schr…
Amtsgericht Gießen, Aktenzeichen 6 IN 247/24 :
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des
Z-Secure Service und Consulting GmbH, Rodheimer Straße 60, 35398 Gießen (AG Gießen , HRB 8414),
vertreten durch:
Zafer Kacan, Steinkaute 23, 35396 Gießen, (Geschäftsführer),
hat der Insolvenzverwalter gem. § 208 InsO mit Schreiben vom 26.05.2025, bei Gericht eingegangen am 27.05.2025 angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen bzw. der künftig fällig werdenden sonstigen Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht.
Amtsgericht Gießen, 28.05.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Gießen, Aktenzeichen 6 IN 247/24:
Über das Vermögen des
Z-Secure Service und Consulting GmbH, Rodheimer Straße 60, 35398 Gießen (AG Gießen , HRB 8414), vertr. d.: Zafer Kacan, Steinkaute 23, 35396 Gießen, (Geschäftsführer),
ist am 21.03.2025 um 14:15 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverw…
Amtsgericht Gießen, Aktenzeichen 6 IN 247/24:
Über das Vermögen des
Z-Secure Service und Consulting GmbH, Rodheimer Straße 60, 35398 Gießen (AG Gießen , HRB 8414), vertr. d.: Zafer Kacan, Steinkaute 23, 35396 Gießen, (Geschäftsführer),
ist am 21.03.2025 um 14:15 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Thomas Rittmeister, Bockenheimer Landstraße 94 - 96, 60323 Frankfurt am Main, Tel.: 069/203476-0, Fax: 069/203476-99, E-Mail: frankfurt@reimer-rae.de, Internet: www.reimer-rae.de .
Insolvenzforderungen sind bis zum 02.06.2025 unter Beachtung des § 174 InsO bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden.
Sicherungsrechte an beweglichen Sachen oder Rechten des Schuldners sind gegenüber dem Insolvenzverwalter mitzuteilen, Verpflichtungen gegenüber dem Schuldner sind an den Insolvenzverwalter zu erfüllen (§ 28 InsO).
Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt, § 5 Abs. 2 S. 1 InsO.
Stichtag, der dem Prüfungstermin entspricht, ist der 20.06.2025. Einwendungen bzw. Widersprüche gegen Forderungsanmeldungen sowie folgende Anträge müssen bis zu diesem Termin schriftlich bei dem Insolvenzgericht eingegangen sein:
- Wirksamkeit der Erklärung des Insolvenzverwalters über die Freigabe der schuldnerischen selbständigen Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO)
- Wahl eines anderen Insolvenzverwalters (§ 57 InsO)
- Umfang der Zwischenrechnungslegung des Insolvenzverwalters (§ 66 Abs. 3 InsO)
- Wahl bzw. Beibehaltung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
- Gewährung von Unterhalt aus der Masse (§§ 100, 101 InsO)
- Bestimmung zur Hinterlegung oder Anlegung der Insolvenzmasse (§ 149 InsO)
- Entscheidung über die Fortführung des Geschäftsbetriebes sowie Beauftragung des Insolvenzverwalters zur Ausarbeitung eines Insolvenzplanes (§ 157 InsO)
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs des Schuldners, des Warenlagers im Ganzen, einer Beteiligung des Schuldners an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, Veräußerung eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert
- Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO)
- eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO)
Ist die Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig bzw. werden bis zum Stichtag, der im schriftlichen Verfahren dem Prüfungstermin entspricht, keine Widersprüche erhoben, gilt die Zustimmung hinsichtlich der Beschlussfassung nach § 160 InsO als erteilt.
Die Insolvenztabelle und die Anmeldungen werden innerhalb der gesetzlichen Fristen des § 175 Abs. 1 S. 2 InsO auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt, § 179 Abs. 3 S. 3 InsO.
Der vollständige Beschluss einschließlich der Rechtsmittelbelehrung kann auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Gießen, den 24.03.2025
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