Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Zahn - Werk GmbH Bad Dürkheimer Dentalmanufaktur
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Rheinland-Pfalz
Adresse
Schlossgasse 6 a, 67246 Dirmstein
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Ludwigshafen am Rhein HRB 63145
EUID
DET3104V.HRB63145
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Ludwigshafen am Rhein, Insolvenzgericht
Aktenzeichen
3 d IN 379/23 Grü
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Olaf Spiekermann
Adresse
Augustaanlage 62-64, 68165 Mannheim
Telefon
0621-432928-0
Termine & Fristen
Eröffnung
05.03.2024 , 09:20 Uhr
Prüfungstermin
24.05.2024
Prüfungstermin
12.03.2025
Prüfungstermin
30.07.2025
Gegenstand des Unternehmens
Der Betrieb eines zahntechnischen Labors.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Zahn - Werk GmbH Bad Dürkheimer Dentalmanufaktur ist am 05.03.2024 durch das Amtsgericht Ludwigshafen am Rhein wegen Zahlungsunfähigkeit eröffnet worden. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Olaf Spiekermann ernannt worden. Im weiteren Verfahrensverlauf wurden mehrere Termine zur Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet. Der erste Prüfungstermin fand am 24.05.2024 statt. Ein weiterer Prüfungstermin war für den 12.03.2025 angesetzt, wobei die entsprechenden Unterlagen ab dem 03.03.2025 zur Einsichtnahme auslagen. Eine weitere Forderungsprüfung ist für den 30.07.2025 vorgesehen, wobei die Tabelle nebst Anmeldungen ab dem 21.07.2025 bei der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme liegt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
3 d IN 379/23 Grü
12.06.2025
Amtsgericht
Ludwigshafen am Rhein
Insolvenzgericht
Beschluss
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Zahn - Werk GmbH Bad Dürkheimer Dentalmanufaktur, Talweg 1, 67269 Grünstadt (AG Ludwigshafen am Rhein, HRB 63145),
vertreten durch:
Julia Angelberger, als GFin der Zahn-Werk GmbH, Sc…
3 d IN 379/23 Grü
12.06.2025
Amtsgericht
Ludwigshafen am Rhein
Insolvenzgericht
Beschluss
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Zahn - Werk GmbH Bad Dürkheimer Dentalmanufaktur, Talweg 1, 67269 Grünstadt (AG Ludwigshafen am Rhein, HRB 63145),
vertreten durch:
Julia Angelberger, als GFin der Zahn-Werk GmbH, Schlossgasse 6 a, 67246 Dirmstein, (Geschäftsführerin),
Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Olaf Spiekermann, Augustaanlage 62-64, 68165 Mannheim,
wird zur Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen das schriftliche Verfahren gem. § 177 Abs. 1 S. 2 InsO angeordnet. Die Forderungen werden am 30.07.2025 unter Berücksichtigung der bis dahin bei Gericht eingegangenen Erklärungen geprüft.
Die Tabelle nebst Anmeldungen liegt ab dem 21.07.2025 bei der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht - Insolvenzgericht - Ludwigshafen am Rhein, den 05.03.2024
Aktenzeichen: 3 d IN 379/23 Grü
Durch Beschluss des Amtsgerichts - Insolvenzgerichts - Ludwigshafen am Rhein wird zum 05.03.2024, 09:20 Uhr, das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin Zahn - Werk GmbH Bad Dürkheimer Dentalmanufaktur, T…
Amtsgericht - Insolvenzgericht - Ludwigshafen am Rhein, den 05.03.2024
Aktenzeichen: 3 d IN 379/23 Grü
Durch Beschluss des Amtsgerichts - Insolvenzgerichts - Ludwigshafen am Rhein wird zum 05.03.2024, 09:20 Uhr, das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin Zahn - Werk GmbH Bad Dürkheimer Dentalmanufaktur, Talweg 1, 67269 Grünstadt (AG Ludwigshafen am Rhein, HRB 63145),
vertreten durch:
Julia Angelberger, als GFin der Zahn-Werk GmbH, Schlossgasse 6 a, 67246 Dirmstein, (Geschäftsführerin), wegen Zahlungsunfähigkeit eröffnet.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt: Rechtsanwalt Olaf Spiekermann, Augustaanlage 62-64, 68165 Mannheim,
Gemäß § 80 InsO geht das Recht der Schuldnerin, das zur Insolvenzmasse gehörende Vermögen zu verwalten und über es zu verfügen, auf den Insolvenzverwalter über. Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter zu leisten.
Die Gläubiger der Schuldnerin werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstandenen Schaden (§ 28 Abs. II InsO).
Dies ist ein Hauptinsolvenzverfahren gemäß Art. 3 Abs. 1 EuInsVO, Verordnung Nr. 1346/200 des Rates der Europäischen Union vom 29.05.2000 über Insolvenzverfahren (ABIEG L 160/1).
Gem. § 5 Abs. 2 InsO wird das schriftliche Verfahren durchgeführt. Die Forderungen werden am 24.05.2024 geprüft. Anträge zur eventuellen Wahl eines anderen Insolvenzverwalters sowie über die in den §§ 35 Abs. 2, 66, 68, 100, 149, 157, 160, 162, 207,271 InsO bezeichneten Angelegenheiten und Widersprüche, mit denen Forderungen bestritten werden, müssen schriftlich bis zu diesem Termin bei Gericht eingegangen sind. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, ihre Forderungen bis spätestens 03.04.2024 bei dem Insolvenzverwalter in zweifacher Ausfertigung anzumelden. Die angemeldeten Forderungen liegen ab dem 26.04.2024 und der Bericht des Insolvenzverwalters ab dem 3. Tag vor dem Termin auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.
Hinweise: Gläubiger, deren Forderung im Prüfungstermin festgestellt wird, erhalten hierüber keine Benachrichtigung.
Im weiteren Verfahren erfolgen Bekanntmachungen nur noch unter www.insolvenzbekanntmachungen.de und können dort kostenfrei abgerufen werden (§ 9 Abs. 3 InsO). Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen. Für die Veröffentlichungen im Restschuldbefreiungsverfahren einschließlich des Beschlusses nach § 289 der Insolvenzordnung in alter Fassung für Insolvenzanträge, die bis 31.6.2014 gestellt wurden, gilt das Vorstehende mit der Maßgabe, dass die Frist mit Rechtskraft der Entscheidung über die Restschuldbefreiung zu laufen beginnt. Für Insolvenzanträge, die ab dem 1.7.2014 gestellt wurden, ist § 287a der Insolvenzordnung neuer Fassung anwendbar; hier gilt das Gleiche. Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist oder wenn bis zu einem schriftlichen Termin keine Widersprüche erhoben werden. Des Weiteren wird auf die Erklärungspflicht zur evtl. Selbständigkeit der Schuldnerin gem. § 35 InsO hingewiesen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
3 d IN 379/23 Grü
05.02.2025
Amtsgericht
Ludwigshafen am Rhein
Insolvenzgericht
Beschluss
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Zahn - Werk GmbH Bad Dürkheimer Dentalmanufaktur, Talweg 1, 67269 Grünstadt (AG Ludwigshafen am Rhein, HRB 63145),
vertreten durch:
Julia Angelberger, als GFin der Zahn-Werk GmbH, Sc…
3 d IN 379/23 Grü
05.02.2025
Amtsgericht
Ludwigshafen am Rhein
Insolvenzgericht
Beschluss
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Zahn - Werk GmbH Bad Dürkheimer Dentalmanufaktur, Talweg 1, 67269 Grünstadt (AG Ludwigshafen am Rhein, HRB 63145),
vertreten durch:
Julia Angelberger, als GFin der Zahn-Werk GmbH, Schlossgasse 6 a, 67246 Dirmstein, (Geschäftsführerin),
Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Olaf Spiekermann, Augustaanlage 62-64, 68165 Mannheim, Tel.: 0621-432928-0, Fax: 0621-432928-27
wird zur Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen das schriftliche Verfahren gem. § 177 Abs. 1 S. 2 InsO angeordnet. Die Forderungen werden am 12.03.2025 unter Berücksichtigung der bis dahin bei Gericht eingegangenen Erklärungen geprüft.
Die Tabelle nebst Anmeldungen liegt ab dem 03.03.2025 bei der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.
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