Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
ZahnStyle Sprockhövel GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Aktuell
Vorläufige Maßnahmen
3Offen
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Handelsregister
Amtsgericht Essen HRB 32579
EUID
DER2503.HRB32579
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Essen
Aktenzeichen
164 IN 108/26
Phase
Vorläufige Maßnahmen
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Markus van Marwyk
Rolle
vorläufiger Insolvenzverwalter
Adresse
Alfredstr. 45, 45130 Essen
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
19.06.2026 , 11:56 Uhr
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der ZahnStyle Sprockhövel GmbH ist am 19.06.2026 um 11:56 Uhr die Anordnung vorläufiger Maßnahmen erfolgt. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Markus van Marwyck bestellt. Verfügungen der Schuldnerin über Vermögensgegenstände bedürfen der Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters. Den Drittschuldnern ist die Zahlung an die Schuldnerin untersagt; der vorläufige Insolvenzverwalter ist ermächtigt, Forderungen einzuziehen. Maßnahmen der Zwangsvollstreckung gegen die Schuldnerin sind untersagt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 164 IN 108/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Essen unter HRB 32579 eingetragenen ZahnStyle Sprockhövel GmbH, Am Leveloh 13, 45549 Sprockhövel, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Michael Sebastian Bartolein,…
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 164 IN 108/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Essen unter HRB 32579 eingetragenen ZahnStyle Sprockhövel GmbH, Am Leveloh 13, 45549 Sprockhövel, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Michael Sebastian Bartolein, Uhlandstr. 9, 58089 Hagen
Geschäftszweig: Betrieb eines Zahnlabors und der Haltung eines zahntechnischen Laboratoriums sowie die Erbringung von Dienstleistungen im Bereich der Zahntechnik
ist am 19.06.2026, um 11:56 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Markus van Marwyk, Alfredstr. 45, 45130 Essen bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
164 IN 108/26
Amtsgericht Essen, 19.06.2026
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