Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Zarra & Kramer Dienstleistungen GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Adresse
Herborner Straße 61, 35614 Aßlar
Handelsregister
Amtsgericht Wetzlar HRB 8431
EUID
DEM1710.HRB8431
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Wetzlar
Aktenzeichen
3 IN 108/24
Phase
Berichts- und Prüfungstermin
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Dr. Jan Markus Plathner
Adresse
Colmarer Straße 5, 60528 Frankfurt am Main
Telefon
069/370022-0
E-Mail
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
19.08.2024 , 12:30 Uhr
Forderungsanmeldefrist
30.09.2025
Prüfungstermin
11.11.2025
Gegenstand des Unternehmens
Erbringung von Dienstleistungen im Bereich der Industrielackierung
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Zarra & Kramer Dienstleistungen GmbH in Aßlar ist anhängig. Am 19.08.2024 ist die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet und Rechtsanwalt Dr. Jan Markus Plathner zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt worden. Im weiteren Verfahrensverlauf ist die Prüfung der nachrangigen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet worden. Der Stichtag für den besonderen Prüfungstermin ist auf den 11.11.2025 bestimmt worden. Die Forderungsanmeldefrist endet am 30.09.2025. Gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung kann bis zum 11.11.2025 Widerspruch beim Amtsgericht Wetzlar erhoben werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
3 IN 108/24: In dem Insolvenzverfahren Zarra & Kramer Dienstleistungen GmbH, Herborner Straße 61, 35614 Aßlar (AG Wetzlar, HRB 8431), vertr. d.: 1. Juan Zarra, Herborner Straße 61, 35614 Aßlar, (Geschäftsführer), 2. Dietmar Kramer, Herborner Straße 61, 35614 Aßlar, (Geschäftsführer), wird die Prüfung der nach Ablauf de…
3 IN 108/24: In dem Insolvenzverfahren Zarra & Kramer Dienstleistungen GmbH, Herborner Straße 61, 35614 Aßlar (AG Wetzlar, HRB 8431), vertr. d.: 1. Juan Zarra, Herborner Straße 61, 35614 Aßlar, (Geschäftsführer), 2. Dietmar Kramer, Herborner Straße 61, 35614 Aßlar, (Geschäftsführer), wird die Prüfung der nach Ablauf der Niederlegungsfrist niedergelegt wurden oder nach der Anmeldefrist bis zum 30.09.2025 nachträglich angemeldeten wurden, nicht nachrangigen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. I S. 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf 11.11.2025 bestimmt.
Der Insolvenzverwalter, die Gläubiger und die Schuldnerin können bis zum 11.11.2025 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung bei dem hiesigen Insolvenzgericht schriftlich Widerspruch erheben.
Die Insolvenztabelle und die nachträglichen Anmeldeunterlagen werden innerhalb des ersten Drittels des Zeitraums der zwischen der nachträglichen Anmeldfrist 30.09.2025 und dem vorstehenden Stichtag 11.11.2025 liegt, in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Soweit innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine nachgemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben wird, gilt diese als festgestellt.
Amtsgericht Wetzlar, 29.01.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
3 IN 108/24: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Zarra & Kramer Dienstleistungen GmbH, Herborner Straße 61, 35614 Aßlar (AG Wetzlar, HRB 8431), vertr. d.: 1. Juan Zarra, Herborner Straße 61, 35614 Aßlar, (Geschäftsführer), 2. Dietmar Kramer, Herborner Straße 61, 35614 Aßlar, (Geschäftsführer), ist am…
3 IN 108/24: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Zarra & Kramer Dienstleistungen GmbH, Herborner Straße 61, 35614 Aßlar (AG Wetzlar, HRB 8431), vertr. d.: 1. Juan Zarra, Herborner Straße 61, 35614 Aßlar, (Geschäftsführer), 2. Dietmar Kramer, Herborner Straße 61, 35614 Aßlar, (Geschäftsführer), ist am 19.08.2024 um 12:30 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Jan Markus Plathner, Colmarer Straße 5, 60528 Frankfurt am Main, Tel.: 069/370022-0, Fax: 069/370022-111, E-Mail: frankfurt@brinkmann-partner.de bestellt worden.
Der komplette Beschluss einschließlich der Rechtsmittelbelehrung kann auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Wetzlar eingesehen werden.
Amtsgericht Wetzlar, 19.08.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
3 IN 108/24: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Zarra & Kramer Dienstleistungen GmbH, Herborner Straße 61, 35614 Aßlar (AG Wetzlar, HRB 8431), vertr. d.: 1. Juan Zarra, Herborner Straße 61, 35614 Aßlar, (Geschäftsführer), 2. Dietmar Kramer, Herborner Straße 61, 35614 Aßlar, (Geschäftsführer), ist de…
3 IN 108/24: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Zarra & Kramer Dienstleistungen GmbH, Herborner Straße 61, 35614 Aßlar (AG Wetzlar, HRB 8431), vertr. d.: 1. Juan Zarra, Herborner Straße 61, 35614 Aßlar, (Geschäftsführer), 2. Dietmar Kramer, Herborner Straße 61, 35614 Aßlar, (Geschäftsführer), ist dem vorläufigen Insolvenzverwalter zusätzlich zu der am 19.8.2024 um 12:30 Uhr angeordneten vorläufigen Verwaltung die Einzelermächtigung zur Vornahme bestimmter Handlungen für die Insolvenzmasse erteilt worden.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Wetzlar, 30.08.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
3 IN 108/24: Über das Vermögen der Zarra & Kramer Dienstleistungen GmbH, Herborner Straße 61, 35614 Aßlar (AG Wetzlar, HRB 8431), vertr. d.: 1. Juan Zarra, Herborner Straße 61, 35614 Aßlar, (Geschäftsführer), 2. Dietmar Kramer, Herborner Straße 61, 35614 Aßlar, (Geschäftsführer), ist am 01.11.2024 um 07:30 Uhr das Inso…
3 IN 108/24: Über das Vermögen der Zarra & Kramer Dienstleistungen GmbH, Herborner Straße 61, 35614 Aßlar (AG Wetzlar, HRB 8431), vertr. d.: 1. Juan Zarra, Herborner Straße 61, 35614 Aßlar, (Geschäftsführer), 2. Dietmar Kramer, Herborner Straße 61, 35614 Aßlar, (Geschäftsführer), ist am 01.11.2024 um 07:30 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Dr. Jan Markus Plathner, Colmarer Straße 5, 60528 Frankfurt am Main, Tel.: 069/370022-0, Fax: 069/370022-111, E-Mail: frankfurt@brinkmann-partner.de.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) nach § 39 InsO bei dem Insolvenzverwalter unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 12.12.2024 anzumelden;
b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
Das Verfahren wird mündlich durchgeführt.
Vor dem Insolvenzgericht werden folgende Termine abgehalten:
1. Das Verfahren wird hinsichtlich des Berichtstermins mündlich durchgeführt.
Eine Gläubigerversammlung zur Berichterstattung durch den Insolvenzverwalter (Berichtstermin) findet statt am:
Dienstag, 17.12.2024, 12:00 Uhr, II. Stock, Sitzungssaal 201, Gebäude B, Wertherstr. 1, 35578 Wetzlar
der Termin dient zugleich der Entscheidung der Gläubiger über
- die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),
- die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
- sowie gegebenenfalls über:
- die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
- Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),
- eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung oder Insolvenzplan,
- die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
- eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO),
- Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),
Hinweise:
Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären; die Möglichkeit der elektronischen Zustellung an die in § 173 Absatz 2 der Zivilprozessordnung Genannten bleibt unberührt.
2. Das Verfahren wird hinsichtlich des Prüfungstermins schriftlich durchgeführt (§ 5 Abs. 2 S.1 InsO):
Stichtag, der dem Prüfungstermin entspricht, ist der 23.01.2025
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
" Widersprüche, mit denen Forderungen bestritten werden,
Die Insolvenztabelle und die Anmeldungsunterlagen werden innerhalb des ersten Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der Anmeldefrist (12.12.2024) und dem vorstehend genannten Stichtag, zu dem Forderungen schriftlich geprüft werden (23.01.2025), liegt, in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.
Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt.
Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV.
Rechtsmittelbelehrung
Die Entscheidung kann von dem Schuldner, dem Pensions-Sicherungsverein, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Wetzlar, Wertherstraße 1, 35578 Wetzlar einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Wetzlar, 01.11.2024
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