Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Zaubergarten GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Niedersachsen
Adresse
Wildeshauser Straße 11, 26197 Großenkneten
Handelsregister
Amtsgericht Oldenburg (Oldenburg) HRB 215122
EUID
DEP3210.HRB215122
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Delmenhorst
Aktenzeichen
12 IN 19/23
Phase
Schlusstermin
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwältin Nadine Stahmann
Adresse
Karlstraße 23, 26123 Oldenburg (Oldenburg)
Telefon
0441 77062125
Termine & Fristen
Prüfungstermin
16.06.2025
Schlusstermin
27.05.2026
Gegenstand des Unternehmens
Betrieb eines Blumengeschäftes - Filialbetrieb und aller damit zusammenhängenden Tätigkeiten
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Zaubergarten GmbH ist eröffnet. Rechtsanwältin Nadine Stahmann ist als vorläufige und später als endgültige Insolvenzverwalterin bestellt. Die Berechnungsmasse für die Vergütung der Verwalterin beträgt 68.280,01 EUR. Für nachträglich angemeldete Forderungen wurde ein Stichtag für die Prüfung auf den 16.06.2025 bestimmt. Im weiteren Verfahrensverlauf wurde ein Stichtag für die besondere Gläubigerversammlung und die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen auf den 27.05.2026 festgelegt. Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen nachträglich angemeldete Forderungen sowie Einwendungen gegen die beabsichtigte Einstellung des Verfahrens mangels Masse, gegen die Schlussrechnung und das Schlussverzeichnis beim Gericht eingehen. Das Verteilungsverzeichnis ist zur Einsichtnahme niedergelegt. Der verfügbare Massebestand beträgt 68.280,01 EUR abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten. Insolvenzforderungen sind in Höhe von 261.170,28 EUR zu berücksichtigen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
12 IN 19/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Zaubergarten GmbH, Wildeshauser Straße 11, 26197 Großenkneten (AG Oldenburg, HRB 215122), vertr. d.: Andreas Pieper, Wiesenweg 45, 49377 Vechta-Calveslage, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen der vorläufigen Insolvenzverwalterin Rechtsanwältin Nadi…
12 IN 19/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Zaubergarten GmbH, Wildeshauser Straße 11, 26197 Großenkneten (AG Oldenburg, HRB 215122), vertr. d.: Andreas Pieper, Wiesenweg 45, 49377 Vechta-Calveslage, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen der vorläufigen Insolvenzverwalterin Rechtsanwältin Nadine Stahmann festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Delmenhorst eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Bruchteilsvergütung gemäß § 63 Abs. 3 InsO
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
Der Insolvenzverwalterin wird gestattet, den festgesetzten Betrag nach Rechtskraft des Beschlusses der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 20.05.2025 beantragte die Insolvenzverwalterin die Festsetzung ihre Vergütung und Auslagen für das vorläufige Insolvenzverfahren.
I.
Bei der Berechnung der Vergütung wird eine Berechnungsmasse in Höhe von 68.280,01 EUR zugrunde gelegt. Gemäß §§ 1, 2 InsVV ergibt sich daraus eine Vergütung für einen Insolvenzverwalter in Höhe von EUR. Der vorläufigen Insolvenzverwalterin steht nach § 63 Abs. 3 InsO daraus ein Bruchteil zu, der auf 25 % festgesetzt wird. Die Bruchteilsvergütung beträgt danach EUR.
II.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 300,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Delmenhorst - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Cramerstr. 183, 27749 Delmenhorst, Postanschrift: Cramerstr. 183, 27749 Delmenhorst; Postfach 11 44, 27747 Delmenhorst einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Delmenhorst - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Cramerstr. 183, 27749 Delmenhorst, Postanschrift: Cramerstr. 183, 27749 Delmenhorst; Postfach 11 44, 27747 Delmenhorst einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Delmenhorst, 24.03.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
12 IN 19/23: In dem Insolvenzverfahren über das das Vermögen der Zaubergarten GmbH, Wildeshauser Straße 11, 26197 Großenkneten (AG Oldenburg, HRB 215122), vertr. d.: Andreas Pieper, Wiesenweg 45, 49377 Vechta-Calveslage, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Anordnung des mündlichen Verfahrens wird aufgehoben (§ 5 …
12 IN 19/23: In dem Insolvenzverfahren über das das Vermögen der Zaubergarten GmbH, Wildeshauser Straße 11, 26197 Großenkneten (AG Oldenburg, HRB 215122), vertr. d.: Andreas Pieper, Wiesenweg 45, 49377 Vechta-Calveslage, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Anordnung des mündlichen Verfahrens wird aufgehoben (§ 5 Abs. 2 InsO).
Stichtag, der der besonderen Gläubigerversammlung und dem Termin zur Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen entspricht, wird auf den 27.05.2026 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
a) Widersprüche gegen nachträglich angemeldete Forderungen
b) Einwendungen der Insolvenzgläubiger und der Massegläubiger gegen die beabsichtigte Einstellung des Insolvenzverfahrens mangels einer die Masseverbindlichkeiten deckenden Masse (§ 211 InsO)
c) Einwendungen gegen die Schlussrechnung der Insolvenzverwalterin
d) Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Delmenhorst, 24.03.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
12 IN 19/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Zaubergarten GmbH, Wildeshauser Straße 11, 26197 Großenkneten (AG Oldenburg, HRB 215122), vertr. d.: Andreas Pieper, Wiesenweg 45, 49377 Vechta-Calveslage, (Geschäftsführer), sind die Vergütung und Auslagen der Insolvenzverwalterin Rechtsanwältin Nadine Stahm…
12 IN 19/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Zaubergarten GmbH, Wildeshauser Straße 11, 26197 Großenkneten (AG Oldenburg, HRB 215122), vertr. d.: Andreas Pieper, Wiesenweg 45, 49377 Vechta-Calveslage, (Geschäftsführer), sind die Vergütung und Auslagen der Insolvenzverwalterin Rechtsanwältin Nadine Stahmann festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Delmenhorst eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Nettovergütung gemäß InsVV
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
Der Insolvenzverwalterin wird gestattet, den festgesetzten Betrag nach Rechtskraft des Beschlusses der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 19.05.2026 beantragte die Insolvenzverwalterin die Festsetzung ihrer Vergütung und Auslagen für das eröffnete Verfahren.
I.
Die Vergütung ist gemäß § 1 Abs. 1 InsVV nach dem Wert der Insolvenzmasse zu berechnen, auf die sich die Schlussrechnung bezieht.
Diese beträgt 68.280,01 EUR.
II.
Ausgehend von dieser Berechnungsmasse ergibt sich gemäß § 2 Abs. 1 InsVV eine Regelvergütung in Höhe von EUR.
III.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 300,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Delmenhorst - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Cramerstr. 183, 27749 Delmenhorst, Postanschrift: Cramerstr. 183, 27749 Delmenhorst; Postfach 11 44, 27747 Delmenhorst einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Delmenhorst - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Cramerstr. 183, 27749 Delmenhorst, Postanschrift: Cramerstr. 183, 27749 Delmenhorst; Postfach 11 44, 27747 Delmenhorst einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Delmenhorst, 24.03.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
12 IN 19/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Zaubergarten GmbH, Wildeshauser Straße 11, 26197 Großenkneten (AG Oldenburg, HRB 215122), vertr. d.: Andreas Pieper, Wiesenweg 45, 49377 Vechta-Calveslage, (Geschäftsführer), ist
das Verteilungsverzeichnis auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Delmenhorst …
12 IN 19/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Zaubergarten GmbH, Wildeshauser Straße 11, 26197 Großenkneten (AG Oldenburg, HRB 215122), vertr. d.: Andreas Pieper, Wiesenweg 45, 49377 Vechta-Calveslage, (Geschäftsführer), ist
das Verteilungsverzeichnis auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Delmenhorst zur Einsichtnahme für die Beteiligten niedergelegt.
Die Insolvenzverwalterin Rechtsanwältin Nadine Stahmann, Karlstraße 23, 26123 Oldenburg (Oldenburg), Tel.: 0441 77062125, Fax: 0441 96026111 hat dem Gericht folgendes gem. § 188 InsO angezeigt:
Der verfügbare Massebestand beträgt 68.280,01 EUR abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten. Insolvenzforderungen sind in Höhe von 261.170,28 EUR zu berücksichtigen.
Amtsgericht Delmenhorst, 24.03.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
12 IN 19/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Zaubergarten GmbH, Wildeshauser Straße 11, 26197 Großenkneten (AG Oldenburg, HRB 215122), vertr. d.: Andreas Pieper, Wiesenweg 45, 49377 Vechta-Calveslage, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Anordnung des mündlichen Verfahrens wird aufgehoben (§ 5 Abs.…
12 IN 19/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Zaubergarten GmbH, Wildeshauser Straße 11, 26197 Großenkneten (AG Oldenburg, HRB 215122), vertr. d.: Andreas Pieper, Wiesenweg 45, 49377 Vechta-Calveslage, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Anordnung des mündlichen Verfahrens wird aufgehoben (§ 5 Abs. 2 InsO).
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über den Vergütungsantrag der vorläufigen Insolvenzverwalterin und der Insolvenzverwalterin Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) gegeben.
Die Berechnungsmasse beträgt jeweils 68.280,01 EUR. Zuschläge zur jeweiligen Vergütung werden nicht geltend gemacht. Abschlagstatbestände liegen nicht vor.
Die vollständigen Anträge liegen auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.
Amtsgericht Delmenhorst, 10.02.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
12 IN 19/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Zaubergarten GmbH, Wildeshauser Straße 11, 26197 Großenkneten (AG Oldenburg, HRB 215122), vertr. d.: Andreas Pieper, Wiesenweg 45, 49377 Vechta-Calveslage, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderu…
12 IN 19/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Zaubergarten GmbH, Wildeshauser Straße 11, 26197 Großenkneten (AG Oldenburg, HRB 215122), vertr. d.: Andreas Pieper, Wiesenweg 45, 49377 Vechta-Calveslage, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen und ggf. geänderten Anmeldungen zu bereits geprüften Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 16.06.2025 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen und gegen geänderte Anmeldungen zu bereits geprüften Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden sind in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Delmenhorst, 05.05.2025
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