Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
ZEAMARINE Holding Verwaltungs GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Bremen
Handelsregister
Amtsgericht Bremen HRB 25568
EUID
DEH1101.HRB25568
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Bremen
Aktenzeichen
12/20
Phase
Berichts- und Prüfungstermin
Insolvenzverwalter
Name
Geschäftsführer Sven Lundehn
Termine & Fristen
Prüfungstermin
18.03.2024
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der ZEAMARINE Holding Verwaltungs GmbH ist eröffnet. Im schriftlichen Verfahren werden nachträglich angemeldete Forderungen geprüft. Der besondere Prüfungstermin ist für den 18.03.2024 angesetzt. Widersprüche gegen die geprüften Forderungen sind schriftlich zu erheben und müssen dem Insolvenzgericht spätestens einen Tag vor diesem Termin, also bis zum 17.03.2024, vorliegen. Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen sowie die Anmeldungen sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts in Bremen niedergelegt. Die Bekanntmachung wurde am 19.01.2024 vom Amtsgericht Bremen veröffentlicht.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
530 IN 12/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der ZEAMARINE Holding Verwaltungs GmbH, Marcusallee 35, 28359 Bremen (AG Bremen, HRB 25568 HB), vertr. d.: Sven Lundehn, (Geschäftsführer), werden die nachträglich angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren am 18.03.2024 geprüft.
Widersprüche sind schri…
530 IN 12/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der ZEAMARINE Holding Verwaltungs GmbH, Marcusallee 35, 28359 Bremen (AG Bremen, HRB 25568 HB), vertr. d.: Sven Lundehn, (Geschäftsführer), werden die nachträglich angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren am 18.03.2024 geprüft.
Widersprüche sind schriftlich zu erheben und müssen dem Insolvenzgericht spätestens einen Tag vor diesem besonderen Prüfungstermin vorliegen.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die Anmeldungen sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts, Gerichtshaus (Neubau), Ostertorstraße 25-31, 28195 Bremen, niedergelegt.
Amtsgericht Bremen, 19.01.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
530 IN 12/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der ZEAMARINE Holding Verwaltungs GmbH, Marcusallee 35, 28359 Bremen (AG Bremen, HRB 25568 HB), soll die Schlussverteilung erfolgen.
Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bremen zur Einsichtnahme für die Beteiligten niedergelegt…
530 IN 12/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der ZEAMARINE Holding Verwaltungs GmbH, Marcusallee 35, 28359 Bremen (AG Bremen, HRB 25568 HB), soll die Schlussverteilung erfolgen.
Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bremen zur Einsichtnahme für die Beteiligten niedergelegt.
Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Dr. Per Hendrik Heerma, Hollerallee 9, 28209 Bremen, Tel.: 0421-3468026, Fax: 0421-3468027, Internet: www.frh-recht.de hat dem Gericht folgendes gemäß § 188 InsO angezeigt:
Der verfügbare Massebestand beträgt 28.308,47 EUR abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten. Insolvenzforderungen sind in Höhe von 144,63 EUR zu berücksichtigen.
Amtsgericht Bremen, 12.11.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bremen 06.11.2024
Insolvenzgericht
Geschäfts-Nr.: 530 IN 12/20
(Bitte stets angeben)
B e s c h l u s s
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
ZEAMARINE Holding Verwaltungs GmbH, Marcusallee 35, 28359 Bremen (AG Bremen, HRB 25568 HB),
wird die Vergütung des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Dr. Per H…
Amtsgericht Bremen 06.11.2024
Insolvenzgericht
Geschäfts-Nr.: 530 IN 12/20
(Bitte stets angeben)
B e s c h l u s s
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
ZEAMARINE Holding Verwaltungs GmbH, Marcusallee 35, 28359 Bremen (AG Bremen, HRB 25568 HB),
wird die Vergütung des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Dr. Per Hendrik Heerma festgesetzt auf:
€ *** (Betrag gemäß § 64 Abs. 2 InsO entfernt). Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
G r ü n d e:
Nach dem Wert der Insolvenzmasse, auf die sich die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters bezieht und die € 37.228,77 beträgt, ergibt sich ein Regelsatz der Vergütung von € *** (Betrag gemäß § 64 Abs. 2 InsO entfernt), § 2 InsVV.
Es wurde gemäß § 3 Abs. 1 InsVV zusätzlich ein Zuschlag von 75,00 % geltend gemacht, der für angemessen erachtet wurde, und zwar für vom Insolventverwalter entfalteten Tätigkeiten im Zusammenhang mit komplexen gesellschaftsrechtlichen Sachverhalten, die im Rahmen der Prüfung von etwaigen Rechts- und Haftungsfolgen zunächst aufwendig ermittelt werden mussten. Die Schuldnerin war in den Konzern der "ZEAMARINE/ZEABORN"-Gruppe eingebunden, so dass hier für den Insolvenzverwalter ein erheblicher Mehraufwand durch das Aufarbeiten der Konzernstruktur und das Nachvollziehen der vorinsolvenzlichen Restruckturierungsmaßnahmen mit anschließender rechtlichen Beurteilung entstanden ist.
Hinzu kommen Auslagenersatz sowie Umsatzsteuer auf Vergütung und Auslagen, §§ 7, 8 InsVV. Eine etwaige Auszahlung aus der Landeskasse kann jedoch nur erfolgen, soweit der aus der Insolvenzmasse entnommene Betrag hinter der fiktiven Mindestvergütung zurückbleibt (vgl. BGH, Beschluss vom 07.02.2013 - IX ZB 245/11).
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Wert des Beschwerdegegenstandes € 200,00 übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Bremen, Ostertorstr. 25 - 31, 28195 Bremen (Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1133344563234-000000050) einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Bremen, Ostertorstr. 25 - 31, 28195 Bremen (Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1133344563234-000000050) einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
530 IN 12/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der ZEAMARINE Holding Verwaltungs GmbH, Marcusallee 35, 28359 Bremen (AG Bremen, HRB 25568 HB), wird der Vornahme der Schlussverteilung zugestimmt und besonderer Prüfungs- und Schlusstermin im schriftlichen Verfahren bestimmt auf den 08.01.2025.
Den Beteiligten …
530 IN 12/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der ZEAMARINE Holding Verwaltungs GmbH, Marcusallee 35, 28359 Bremen (AG Bremen, HRB 25568 HB), wird der Vornahme der Schlussverteilung zugestimmt und besonderer Prüfungs- und Schlusstermin im schriftlichen Verfahren bestimmt auf den 08.01.2025.
Den Beteiligten wird Gelegenheit gegeben, spätestens bis einen Tag vor diesem Termin schriftlich Einwendungen gegen die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters, das Schlussverzeichnis sowie gegen die Einstellung des Verfahrens mangels Masse gemäß § 207 InsO zu erheben.
Die Gläubiger und die Schuldnerin können innerhalb der gesetzten Ausschlussfrist den nachgemeldeten Forderungen schriftlich widersprechen.
Zur Fortsetzung des Verfahrens ist ein Kostenvorschuss i. H. v. € zu leisten.
Rechtsbehelfsbelehrung
Die Zustimmung zur Vornahme der Schlussverteilung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Bremen, Ostertorstr. 25 - 31, 28195 Bremen (Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1133344563234-000000050) einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Bremen, Ostertorstr. 25 - 31, 28195 Bremen (Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1133344563234-000000050) ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Bremen, 06.11.2024
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