Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Zeisig Grundstücks UG (haftungsbeschränkt)
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Bundesland
Sachsen
Adresse
Teichstraße 21A, 04886 Beilrode
Handelsregister
Amtsgericht Leipzig HRB 27125
EUID
DEU1308.HRB27125
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
403 IN 1418/20
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Termine & Fristen
Vergütungsfestsetzung
08.01.2025
Fristende Stellungnahmen
27.02.2025
Vergütungsfestsetzung
08.04.2025
Vergütungsfestsetzung
20.10.2025
Aufhebung
09.04.2026
Gegenstand des Unternehmens
Halten und Verwalten sowie An- und Verkauf von Immobilien.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Zeisig Grundstücks UG (haftungsbeschränkt) mit Sitz in Torgau ist beim Amtsgericht Leipzig unter dem Aktenzeichen 403 IN 1418/20 anhängig. Die Schuldnerin wird durch die Geschäftsführer Mario Mühlbach und Rene Zeisig vertreten. Im Verfahrensverlauf hat das Gericht am 08.04.2025 sowie am 20.10.2025 die Vergütung des Insolvenzverwalters festgesetzt. Das Verfahren ist mit Beschluss vom 09.04.2026 nach Verteilung gemäß § 200 InsO aufgehoben worden.
Originalbekanntmachung · Aufhebung des Verfahrens
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Zeisig Grundstücks UG (haftungsbeschränkt) ist mit Beschluss vom 09.04.2026 nach Verteilung gemäß § 200 InsO aufgehoben worden. Zuvor waren mehrere Beschlüsse zur Festsetzung der Vergütung des Insolvenzverwalters ergangen, unter anderem am 08.01.2025, 08.04.2025 und 20.10.20…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Zeisig Grundstücks UG (haftungsbeschränkt) ist mit Beschluss vom 09.04.2026 nach Verteilung gemäß § 200 InsO aufgehoben worden. Zuvor waren mehrere Beschlüsse zur Festsetzung der Vergütung des Insolvenzverwalters ergangen, unter anderem am 08.01.2025, 08.04.2025 und 20.10.2025. Im weiteren Verfahrensverlauf wurde der Schlusstermin im schriftlichen Verfahren durchgeführt und der Vornahme der Schlussverteilung zugestimmt. Die Insolvenzgläubiger hatten bis zum 27.02.2025 die Möglichkeit, Stellungnahmen zur Schlussrechnung, zur Vorgehensweise bei nicht verwertbaren Gegenständen sowie Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis beim Amtsgericht Leipzig einzureichen. Zur Schlussverteilung standen Forderungen in Höhe von 1.355,75 EUR zur Verfügung, wofür ebenfalls eine Masse von 1.355,75 EUR bereitstand.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 403 IN 1418/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Zeisig Grundstücks UG (haftungsbeschränkt), Am Sportplatz 2, 04861 Torgau, Amtsgericht Leipzig , HRB 27125
vertreten durch den Geschäftsführer Mario Mühlbach
vertreten durch den Geschäftsführer Rene Zeisi…
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 403 IN 1418/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Zeisig Grundstücks UG (haftungsbeschränkt), Am Sportplatz 2, 04861 Torgau, Amtsgericht Leipzig , HRB 27125
vertreten durch den Geschäftsführer Mario Mühlbach
vertreten durch den Geschäftsführer Rene Zeisig
- wurde das Verfahren mit Beschluss vom 09.04.2026 nach Verteilung gemäß § 200 InsO aufgehoben.
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 403 IN 1418/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Zeisig Grundstücks UG (haftungsbeschränkt), Am Sportplatz 2, 04861 Torgau, Amtsgericht Leipzig , HRB 27125
vertreten durch den Geschäftsführer Mario Mühlbach
vertreten durch den Geschäftsführer Rene Zeisi…
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 403 IN 1418/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Zeisig Grundstücks UG (haftungsbeschränkt), Am Sportplatz 2, 04861 Torgau, Amtsgericht Leipzig , HRB 27125
vertreten durch den Geschäftsführer Mario Mühlbach
vertreten durch den Geschäftsführer Rene Zeisig
- wurde die Vergütung des Insolvenzverwalters am 08.04.2025 festgesetzt auf Vergütung ... EUR, Auslagen ... EUR, Umsatzsteuer ... EUR.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diese Entscheidung findet die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) statt, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200 EUR übersteigt. Ansonsten findet die Erinnerung statt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Leipzig
Bernhard-Göring-Straße 64
04275 Leipzig
einzulegen. Die Erinnerung ist innerhalb der gleichen Frist bei dem Gericht einzulegen, das die Entscheidung erlassen hat.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung.
Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachen Briefs als auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen.
Im Falle der Zustellung durch Aufgabe zur Post im Inland gilt diese am vierten Tag nach Aufgabe zur Post als zugestellt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen werden.
Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde oder Erinnerung wird durch Einreichung einer Beschwerde- bzw. Erinnerungsschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Beschwerde oder Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Die Beschwerde oder Erinnerung muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde oder Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt wird. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerde oder Erinnerung soll begründet werden.
Die Beschwerde oder Erinnerung kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein.
Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen. Das elektronische Dokument muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierzu können über das Internetportal https://justiz.de/laender-bund-europa/elektronische_kommunikation/index.php aufgerufen werden.
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 403 IN 1418/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Zeisig Grundstücks UG (haftungsbeschränkt), Am Sportplatz 2, 04861 Torgau, Amtsgericht Leipzig , HRB 27125
vertreten durch den Geschäftsführer Mario Mühlbach
vertreten durch den Geschäftsführer Rene Zeisi…
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 403 IN 1418/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Zeisig Grundstücks UG (haftungsbeschränkt), Am Sportplatz 2, 04861 Torgau, Amtsgericht Leipzig , HRB 27125
vertreten durch den Geschäftsführer Mario Mühlbach
vertreten durch den Geschäftsführer Rene Zeisig
- wurde die Vergütung des Insolvenzverwalters am 20.10.2025 festgesetzt auf Vergütung ... EUR, Auslagen ... EUR, Umsatzsteuer ... EUR.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diese Entscheidung findet die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) statt, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200 EUR übersteigt. Ansonsten findet die Erinnerung statt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Leipzig
Bernhard-Göring-Straße 64
04275 Leipzig
einzulegen. Die Erinnerung ist innerhalb der gleichen Frist bei dem Gericht einzulegen, das die Entscheidung erlassen hat.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung.
Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachen Briefs als auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen.
Im Falle der Zustellung durch Aufgabe zur Post im Inland gilt diese am vierten Tag nach Aufgabe zur Post als zugestellt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen werden.
Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde oder Erinnerung wird durch Einreichung einer Beschwerde- bzw. Erinnerungsschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Beschwerde oder Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Die Beschwerde oder Erinnerung muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde oder Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt wird. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerde oder Erinnerung soll begründet werden.
Die Beschwerde oder Erinnerung kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein.
Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen. Das elektronische Dokument muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierzu können über das Internetportal https://justiz.de/laender-bund-europa/elektronische_kommunikation/index.php aufgerufen werden.
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
|
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 403 IN 1418/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Zeisig Grundstücks UG (haftungsbeschränkt), Am Sportplatz 2, 04861 Torgau, Amtsgericht Leipzig , HRB 27125
vertreten durch den Geschäftsführer Mario Mühlbach
vertreten durch den Geschäftsführer Rene Zei…
|
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 403 IN 1418/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Zeisig Grundstücks UG (haftungsbeschränkt), Am Sportplatz 2, 04861 Torgau, Amtsgericht Leipzig , HRB 27125
vertreten durch den Geschäftsführer Mario Mühlbach
vertreten durch den Geschäftsführer Rene Zeisig
- wurde die Vergütung des Insolvenzverwalters am 08.01.2025 festgesetzt auf Vergütung ... EUR, Auslagen ... EUR, Umsatzsteuer ... EUR.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diese Entscheidung findet die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) statt, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200 EUR übersteigt. Ansonsten findet die Erinnerung statt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Leipzig
Bernhard-Göring-Straße 64
04275 Leipzig
einzulegen. Die Erinnerung ist innerhalb der gleichen Frist bei dem Gericht einzulegen, das die Entscheidung erlassen hat.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung.
Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachen Briefs als auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen.
Im Falle der Zustellung durch Aufgabe zur Post im Inland gilt diese am vierten Tag nach Aufgabe zur Post als zugestellt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen werden.
Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde oder Erinnerung wird durch Einreichung einer Beschwerde- bzw. Erinnerungsschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Beschwerde oder Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Die Beschwerde oder Erinnerung muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde oder Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt wird. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerde oder Erinnerung soll begründet werden.
Die Beschwerde oder Erinnerung kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein.
Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen. Das elektronische Dokument muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierzu können über das Internetportal https://justiz.de/laender-bund-europa/elektronische_kommunikation/index.php aufgerufen werden.
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 403 IN 1418/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Zeisig Grundstücks UG (haftungsbeschränkt), Am Sportplatz 2, 04861 Torgau, Amtsgericht Leipzig , HRB 27125
vertreten durch den Geschäftsführer Mario Mühlbach
vertreten durch den Geschäftsführer Rene Zeisi…
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 403 IN 1418/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Zeisig Grundstücks UG (haftungsbeschränkt), Am Sportplatz 2, 04861 Torgau, Amtsgericht Leipzig , HRB 27125
vertreten durch den Geschäftsführer Mario Mühlbach
vertreten durch den Geschäftsführer Rene Zeisig
- wird der Schlusstermin und das weitere Verfahren im schriftlichen Verfahren durchgeführt und der Vornahme der Schlussverteilung zugestimmt.
|Stellungnahmen zur Schlussrechnung des Insolvenzverwalters,
|Stellungnahmen zur Vorgehensweise bei nicht verwertbaren Gegenständen der Insolvenzmasse,
|Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
haben die Insolvenzgläubiger schriftlich bis zum 27.02.2025 beim
Amtsgericht Leipzig
Bernhard-Göring-Straße 64
04275 Leipzig
einzureichen.
Das Verteilungsverzeichnis sowie weitere Unterlagen zur Schlussrechnung liegen in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht aus.
Der Insolvenzverwalter erklärt: "Bei Schlussverteilung zu berücksichtigen sind Forderungen von 1.355,75 EUR. Zur Verteilung steht eine Masse von 1.355,75 EUR zur Verfügung".
Monitoring für dieses Unternehmen aktivieren
Erhalte Benachrichtigungen bei neuen Bekanntmachungen, Terminänderungen oder neuen gerichtlichen Dokumenten.
Wir respektieren Ihre Privatsphäre. Wir verwenden derzeit keine Cookies, die Ihrer Einwilligung bedürfen. Diese Einstellungen ermöglichen es uns jedoch, Ihre Präferenz für künftige Funktionen zu speichern. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung und im Impressum.