Im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Zerberus GmbH, Schleussnerstraße 90, 63263 Neu-Isenburg (HRB 55834), ist am 31.03.2025 die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet worden. Zu diesem Zeitpunkt ist Rechtsanwältin Fatma Kreft als vorläufige Insolvenzverwalterin bestellt worden. Im weiteren Verlauf ist am 13.08.2025 der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse gemäß § 26 Abs. 1 InsO abgewiesen worden. Die Anordnung der vorläufigen Verwaltung ist schließlich am 29.05.2026 aufgehoben worden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
8 IN 657/24: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Zerberus GmbH, Schleussnerstraße 90, 63263 Neu-Isenburg (AG Offenbach am Main , HRB 55834), vertr. d.: Irma Orsos, Alt-Rödelheim 3, 60489 Frankfurt am Main, (Geschäftsführerin), ist der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 13.08.2025 mangels…
8 IN 657/24: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Zerberus GmbH, Schleussnerstraße 90, 63263 Neu-Isenburg (AG Offenbach am Main , HRB 55834), vertr. d.: Irma Orsos, Alt-Rödelheim 3, 60489 Frankfurt am Main, (Geschäftsführerin), ist der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 13.08.2025 mangels Masse abgewiesen worden, § 26 Abs. 1 InsO.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann von der Antragstellerin und der Antragsgegnerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Offenbach, Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach am Main einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend. Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Gegen die Festsetzung des Gegenstandswertes kann binnen einer Frist von sechs Monaten, nachdem die Entscheidung in der Hauptsache Rechtskraft erlangt oder das Verfahren sich anderweitig erledigt hat, in der o. g. Form Beschwerde bei dem Amtsgericht Offenbach am Main eingelegt werden, wenn der Wert des Beschwerdegegenstands 200,- EUR übersteigt. Für die Einhaltung der Frist kommt es auf den Eingang bei dem Amtsgericht Offenbach am Main an.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Offenbach am Main, 13.08.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
8 IN 717/24: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Zerberus GmbH, Schleussnerstraße 90, 63263 Neu-Isenburg (AG Offenbach am Main , HRB 55834), vertr. d.: Irma Orsos, zz. unbekannten Aufenthalts, (Geschäftsführerin), ist die Anordnung der vorläufigen Verwaltung am 29.05.2026 aufgehoben worden.
Amtsgeric…
8 IN 717/24: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Zerberus GmbH, Schleussnerstraße 90, 63263 Neu-Isenburg (AG Offenbach am Main , HRB 55834), vertr. d.: Irma Orsos, zz. unbekannten Aufenthalts, (Geschäftsführerin), ist die Anordnung der vorläufigen Verwaltung am 29.05.2026 aufgehoben worden.
Amtsgericht Offenbach am Main, 29.05.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Az.: 8 IN 717/24 In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Zerberus GmbH, ehemals: Schleussnerstraße 90, 63263 Neu-Isenburg (AG Offenbach am Main , HRB 55834), vertr. d.: Irma Orsos, zz. unbekannten Aufenthalts, (Geschäftsführerin), ist am 31.03.2025 gegen die Antragsgegnerin die vorläufige Verwaltung des …
Az.: 8 IN 717/24 In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Zerberus GmbH, ehemals: Schleussnerstraße 90, 63263 Neu-Isenburg (AG Offenbach am Main , HRB 55834), vertr. d.: Irma Orsos, zz. unbekannten Aufenthalts, (Geschäftsführerin), ist am 31.03.2025 gegen die Antragsgegnerin die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragsgegnerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragsgegnerin sind nur mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam. Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin ist Rechtsanwältin Fatma Kreft, c/o Prof. Dr. Dr. Thomas B. Schmidt Insolvenzverw., Hahnstraße 68-70, 60528 Frankfurt am Main, Tel.: 069/370022-0, Fax: 069/370022-111, E-Mail: frankfurt@brinkmann-partner.de bestellt worden.
Der vollständige Beschluss nebst Rechtsmittelbelehrung kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Offenbach am Main, 31.03.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
8 IN 717/24: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Zerberus GmbH, Schleussnerstraße 90, 63263 Neu-Isenburg (AG Offenbach am Main , HRB 55834), vertr. d.: Irma Orsos, zz. unbekannten Aufenthalts, (Geschäftsführerin), ist der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens am mangels Masse abgewiesen worden…
8 IN 717/24: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Zerberus GmbH, Schleussnerstraße 90, 63263 Neu-Isenburg (AG Offenbach am Main , HRB 55834), vertr. d.: Irma Orsos, zz. unbekannten Aufenthalts, (Geschäftsführerin), ist der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens am mangels Masse abgewiesen worden, § 26 Abs. 1 InsO.
Amtsgericht Offenbach am Main, 22.06.2026
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