Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
[zerone] KG
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
KG
Bundesland
Hamburg
Adresse
Gaußstraße 190 C, 22765 Hamburg
Handelsregister
Amtsgericht Hamburg HRA 91471
EUID
DEK1101.HRA91471
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Hamburg
Aktenzeichen
67h IN 87/24
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Peter-Alexander Borchardt
Adresse
Gänsemarkt 45, 20354 Hamburg
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
04.04.2024 , 13:28 Uhr
Eröffnung
31.05.2024 , 12:59 Uhr
Berichtstermin
03.07.2024 , 10:50 Uhr
Forderungsanmeldefrist
26.07.2024
Prüfungstermin
28.08.2024 , 10:20 Uhr
Gläubigerversammlung
04.06.2025 , 10:10 Uhr
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der [zerone] KG, Hamburg, ist am 31.05.2024 wegen Zahlungsunfähigkeit eröffnet worden. Antragsstellerin war die Schuldnerin selbst. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Peter-Alexander Borchardt ernannt worden. Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 26.07.2024 anzumelden. Ein Berichtstermin ist für den 03.07.2024 anberaumt, ein Prüfungstermin für den 28.08.2024. Am 10.07.2024 hat der Insolvenzverwalter Masseunzulänglichkeit angezeigt, woraufhin das Verfahren in das Normalverfahren zurückgeführt wurde. Am 09.02.2026 wurde angezeigt, dass Masseunzulänglichkeit nicht mehr vorliegt, und das Verfahren wurde erneut in das Normalverfahren zurückgeführt. Ein weiterer Termin zur Beschlussfassung über besonders bedeutsame Rechtshandlungen, darunter einen Vergleich mit Herrn Tobias Aderhold, ist für den 04.06.2025 angesetzt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67h IN 87/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRA 91471 eingetragenen [zerone] KG, Gaußstraße 190 C, 22765 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftenden Gesellschafterinnen, die im Handelsregister des Amts…
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67h IN 87/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRA 91471 eingetragenen [zerone] KG, Gaußstraße 190 C, 22765 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftenden Gesellschafterinnen, die im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 128339 eingetragene [zerone] Verwaltungs GmbH, Gaußstraße 190 C, 22765 Hamburg und Herrn Tobias Aderhold,
ist am 09.02.2026 bei Gericht die Anzeige des Insolvenzverwalters eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit nicht mehr vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO). Das Verfahren wird jetzt in das Normalverfahren zurückgeführt, so dass die Insolvenzgläubiger wieder am Verfahren beteiligt sind.
67h IN 87/24
Amtsgericht Hamburg, 23.02.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67h IN 87/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRA 91471 eingetragenen [zerone] KG, Gaußstraße 190 C, 22765 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftenden Gesellschafterinnen, die im Handelsregiste…
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67h IN 87/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRA 91471 eingetragenen [zerone] KG, Gaußstraße 190 C, 22765 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftenden Gesellschafterinnen, die im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 128339 eingetragene [zerone] Verwaltungs GmbH, Gaußstraße 190 C, 22765 Hamburg und Herrn Tobias Aderhold,
ist am 04.04.2024, um 13:28 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Peter-Alexander Borchardt, Gänsemarkt 45, 20354 Hamburg bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
67h IN 87/24
Amtsgericht Hamburg, 04.04.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67h IN 87/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRA 91471 eingetragenen [zerone] KG, Gaußstraße 190 C, 22765 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftenden Gesellschafterinnen, die im Handelsregiste…
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67h IN 87/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRA 91471 eingetragenen [zerone] KG, Gaußstraße 190 C, 22765 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftenden Gesellschafterinnen, die im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 128339 eingetragene [zerone] Verwaltungs GmbH, Gaußstraße 190 C, 22765 Hamburg und Herrn Tobias Aderhold,
ist am 17.05.2024, um 13:28 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Peter-Alexander Borchardt, Gänsemarkt 45, 20354 Hamburg bestellt.
Der Schuldnerin wird ein allgemeines Verfügungsverbot auferlegt (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO); die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über das Vermögen der Schuldnerin einschließlich des Rechts zum Einzug von Bankguthaben und anderen Forderungen geht damit auf den vorläufigen Insolvenzverwalter über. Die Schuldner der Schuldnerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
67h IN 87/24
Amtsgericht Hamburg, 04.04.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67h IN 87/24
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRA 91471 eingetragenen [zerone] KG, Gaußstraße 190 C, 22765 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftenden Gesellschafterinnen, die im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB…
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67h IN 87/24
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRA 91471 eingetragenen [zerone] KG, Gaußstraße 190 C, 22765 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftenden Gesellschafterinnen, die im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 128339 eingetragene [zerone] Verwaltungs GmbH, Gaußstraße 190 C, 22765 Hamburg, und Herrn Tobias Aderhold,
wird wegen Zahlungsunfähigkeit heute, am 31.05.2024, um 12:59 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 03.04.2024 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Peter-Alexander Borchardt, Gänsemarkt 45, 20354 Hamburg.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 26.07.2024 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf der Grundlage eines Berichts des Insolvenzverwalters über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird (Berichtstermin) ist am
Mittwoch, 03.07.2024, 10:50 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg, 4. Etage, Sitzungssaal B405.
Der Termin dient zugleich zur Beschlussfassung der Gläubiger über
- die Person des Insolvenzverwalters,
- die Einsetzung und Besetzung des Gläubigerausschuss (§ 68 InsO),
und gegebenenfalls über die nachfolgend bezeichneten Gegenstände:
- Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO); insbesondere:
- Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
- Beantragung der Anordnung oder der Aufhebung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§§ 271 und 272 InsO),
und unter Umständen zur Anhörung über eine Verfahrenseinstellung mangels Masse (§ 207 InsO).
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Prüfungstermin) ist am
Mittwoch, 28.08.2024, 10:20 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg, 4. Etage, Sitzungssaal B405.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 02.08.2024 zur Einsicht der Beteiligten auf der zuständigen Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg (4. Stock im Anbau) niedergelegt.
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin/dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
67h IN 87/24
Amtsgericht Hamburg, 31.05.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67h IN 87/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRA 91471 eingetragenen [zerone] KG, Gaußstraße 190 C, 22765 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftenden Gesellschafterinnen, die im Handelsregister des Amts…
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67h IN 87/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRA 91471 eingetragenen [zerone] KG, Gaußstraße 190 C, 22765 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftenden Gesellschafterinnen, die im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 128339 eingetragene [zerone] Verwaltungs GmbH, Gaußstraße 190 C, 22765 Hamburg und Herrn Tobias Aderhold,
ist am 10.07.2024 bei Gericht die Anzeige des Insolvenzverwalters eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO).
67h IN 87/24
Amtsgericht Hamburg, 12.07.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67h IN 87/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRA 91471 eingetragenen [zerone] KG, Gaußstraße 190 C, 22765 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftenden Gesellschafterinnen, die im Handelsregister des Amts…
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67h IN 87/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRA 91471 eingetragenen [zerone] KG, Gaußstraße 190 C, 22765 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftenden Gesellschafterinnen, die im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 128339 eingetragene [zerone] Verwaltungs GmbH, Gaußstraße 190 C, 22765 Hamburg und Herrn Tobias Aderhold,
wird zur weiteren Berichterstattung des Insolvenzverwalters und zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über besonders bedeutsame Rechtshandlungen:
1. Zustimmung zu einem Vergleichsvertrag des Insolvenzverwalters mit Herrn Tobias Aderhold über die Erledigung von Ansprüchen aus der persönlichen Haftung als Komplementär der Schuldnerin aus § 126 Satz 1 i.V.m. § 161 Abs. 2 HGB gegen Zahlung eines Vergleichsbetrages in Höhe von 7.500,00 EUR.
2. Zustimmung zu der Erhebung einer Klage über die Ansprüche nach Ziff. 1, sofern die Zustimmung zu dem Vergleich nicht erfolgt oder der Vergleichsvertrag nicht zustande kommt. sowie zur Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen
Termin bestimmt auf
Mittwoch, 04.06.2025, 10:10 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg, 4. Etage, Sitzungssaal B405.
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
67h IN 87/24
Amtsgericht Hamburg, 30.04.2025
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